Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
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Waldbrandschutz - Verordnung

zum Schutz vor Waldbränden. Gültig vom 23.03.2023 bis 31.10.2023

Von der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck ist heuer wieder eine Verordnung betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck erlassen worden.

Diese Verordnung tritt mit 23. März 2023 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2023 außer Kraft

 

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.

Weiterführende Informationen

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