Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
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Reisepass rechtzeitig erneuern!

Personen, deren Pass 2023 abläuft, können sich unnötigen Stress in letzter Minute vor dem Urlaub ersparen und rechtzeitig an einen neuen Reisepass denken.

Allgemeines:

Der Reisepass ist für den Grenzübertritt erforderlich. Er dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Den Antrag können Sie bei uns oder bei Ihrer Gemeinde - wenn diese ermächtigt ist Passanträge entgegenzunehmen - einbringen.

Die Ausstellung erfolgt zentral für ganz Österreich. Der Reisepass wird binnen fünf Tagen ab Antragstellung zugesandt.

Auf Wunsch kann auch ein Expresspass (Zustellung innerhalb von 3 Tagen) oder ein Ein-Tages-Expresspass beantragt werden, der am nächsten Arbeitstag zugestellt wird.


Voraussetzungen:

Abgelaufener Reisepass ist vorhanden


Beizubringende Unterlagen:

  • alter Reisepass
  • ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (siehe weiterführende Informationen unter www.help.gv.at)

Wenn Geburtsort im abgelaufenen Reisepass nicht angeführt:

  • Geburtsurkunde

Gegebenenfalls:

  • Heiratsurkunde
  • Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

 

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

 

Kosten:

75,90 Euro (Zustellung binnen fünf Tagen)
100 Euro (Expresspass: Zustellung binnen drei Tagen)
220 Euro (Zustellung am nächsten Arbeitstag)

 

Wichtig für Auslandsösterreicher:
 

Auslandsösterreicher beantragen den Reisepass üblicherweise über die zuständige Vertretungsbehörde im Ausland!

 

Sollte dennoch eine Passausstellung für Auslandsösterreicher durch ein österreichisches Passamt gewünscht werden, wäre folgendes zu beachten:

 

Zusätzlich notwendige Unterlagen:

  • Nachweis über den Hauptwohnsitz im Ausland (z.B. aktuelle Meldebestätigung, Aufenthaltstitel...)
  • Nachweis über die aufrechte österreichische Staatsbürgerschaft
  • Bei Auslandsösterreicher/innen (wenn dauernder Aufenthalt im Ausland bzw. Hauptwohnsitz im Ausland fünf Jahre oder länger) ist vom Passamt über die österreichische Vertretungsbehörde im Ausland zu prüfen, ob z.B. durch Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft noch aufrecht ist. Da diese Auskünfte von den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland eingeholt werden müssen, kann der Produktionsauftrag für den Reisepass nicht sofort erteilt werden. Es ist daher mit sehr langen Wartezeiten (unter Umständen von mehreren Monaten) zu rechnen! Sollten Sie die Möglichkeit haben, den Nachweis noch vor Ihrer Einreise nach Österreich bei der österreichischen Vertretungsbehörde anzufordern und mitzubringen, würde dies die Ausstellung des Reisepasses beschleunigen.

Zustellung:

  • Die Zustellung eines Reisepasses ins Ausland darf nur im Wege der jeweils zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland - die für den Wohnort des Auslandsösterreichers zuständig ist - erfolgen. Die österreichische Vertretungsbehörde darf den Reisepass nur gegen eine Übernahmebestätigung ausfolgen (z.B. durch eine nachweisliche Zustellung oder durch persönliche Abholung).

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