Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 • 4240 Freistadt
Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399
E-Mail bh-fr.post@ooe.gv.at • www.bh-freistadt.gv.at

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Tierschutzombudsstelle

Im neuen Tierschutzgesetz (TSchG) ist auch eine Tierschutzombudsstelle verankert, wobei dieser Tierschutzombudsstelle in Verwaltungsverfahren nach diesem Bundesgesetz Parteistellung zukommt.

 

Der Verdacht auf Vorliegen einer Tierquälerei ist entweder bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Bezirkshauptmannschaft (Abteilung Pol. oder Veterinärfachdienst) zu melden. Diese Mitteilungen werden durch den Amtstierarzt abgeklärt.


Zusätzlich sind jährlich zwei Prozent der landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetriebe einer Kontrolle auf Einhaltung der Bestimmungen bzw. Vergehen nach dem TSchG zu kontrollieren, wobei die Auswahl der Betriebe nach einer Gewichtung erfolgt.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Freistadt • Promenade 5 • 4240 Freistadt
Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399E-Mail bh-fr.post@ooe.gv.at

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