Das Fischereirecht besteht in der Befugnis, in einem Gewässer, auf das sich dieses Recht erstreckt, zu fischen.
Die Fischerei ist unter Einhaltung des Oö. Fischereigesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen auszuüben.
Rechtliche Grundlage
Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 • 4240 Freistadt
Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399
E-Mail bh-fr.post@ooe.gv.at • www.bh-freistadt.gv.at

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