Die Jahresfischerkarte ist erstmalig auf Antrag vom Oö. Landesfischereiverband auszustellen.
Mit der Entrichtung der Oö. Jahresfischerkartenabgabe wird sie für das jeweilige Kalenderjahr gültig.
Übt eine Bewirtschafterin bzw. ein Bewirtschafter den Fischfang ausschließlich in ihren bzw. seinen eigenen Fischwässern aus, besteht eine Befreiung von der Entrichtung der Oö. Jahresfischerkartenabgabe.
Voraussetzung
Voraussetzung für die Erlangung einer Jahresfischerkarte ist:
- Vollendung des 12. Lebensjahres
- Nachweis der fischereilichen Eignung gemäß § 20
- Erklärung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, dass kein gesetzlicher Verweigerungsgrund vorliegt
Ein Verweigerungsgrund liegt insbesondere bei schwerwiegenden Übertretungen des Fischereirechts oder bei einer entsprechenden gerichtlichen Verurteilung vor.
Kosten
- 21,00 Euro Stempelgebühr für die Jahresfischerkarte
- 35,00 Euro Verwaltungsabgabe
- zusätzlich die Oö. Jahresfischerkartenabgabe
Weiterführende Informationen
