Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 • 4240 Freistadt
Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399
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Jahresfischerkarte

Die Jahresfischerkarte ist erstmalig auf Antrag vom Oö. Landesfischereiverband auszustellen; mit der Entrichtung der oö. Jahresfischerkartenabgabe wird sie für das jeweilige Kalenderjahr gültig.

Die Jahresfischerkarte ist erstmalig auf Antrag vom Oö. Landesfischereiverband auszustellen.

Mit der Entrichtung der Oö. Jahresfischerkartenabgabe wird sie für das jeweilige Kalenderjahr gültig.

Übt eine Bewirtschafterin bzw. ein Bewirtschafter den Fischfang ausschließlich in ihren bzw. seinen eigenen Fischwässern aus, besteht eine Befreiung von der Entrichtung der Oö. Jahresfischerkartenabgabe.

 

Voraussetzung

Voraussetzung für die Erlangung einer Jahresfischerkarte ist:

  • Vollendung des 12. Lebensjahres
  • Nachweis der fischereilichen Eignung gemäß § 20
  • Erklärung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, dass kein gesetzlicher Verweigerungsgrund vorliegt

Ein Verweigerungsgrund liegt insbesondere bei schwerwiegenden Übertretungen des Fischereirechts oder bei einer entsprechenden gerichtlichen Verurteilung vor.

 

Kosten

  • 21,00 Euro Stempelgebühr für die Jahresfischerkarte
  • 35,00 Euro Verwaltungsabgabe
  • zusätzlich die Oö. Jahresfischerkartenabgabe

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bei konkreten Anliegen ersuchen wir dringend vorab um eine kurze telefonische Kontaktaufnahme, damit eine effiziente Bearbeitung Ihres Anliegens gewährleistet werden kann.

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