Allgemeine Voraussetzungen:
- Besuch einer Registrierungsbehörde zur persönlichen Identitätsfeststellung
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Österreichische Staatsbürgerschaft und die Vollendung des 14. Lebensjahres
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
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Die Registrierung auf der Bezirkshauptmannschaft ist nur für Bürger/-innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft können die ID-Austria bei den Landespolizeidirektionen und bei allen Finanzämtern beantragen.
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Aufgrund der Novelle von § 4a Abs. 4 E-GovG (BGBl. I Nr. 117/2024) ist die Vorlage eines aktuellen Passbildes nur mehr dann erforderlich, wenn kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden ist. Das heißt, es können künftig alle im IDR (= Register für Reisepässe und Personalausweise) aus Reisepässen (ausgenommen Notpässen), Personalausweisen und Foto e-card Verfahren vorhandenen Fotos unabhängig vom Fotoalter für ID Austria verwendet werden.
Technische Voraussetzungen:
- Aktive Mobiltelefonnummer
- Smartphone mit aktivierter Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID) und/oder Gerätepasswort.
- Internetfähiges Zweitgerät (z.B. Computer, Laptop oder Tablet)
HINWEIS: bei Fragen / Problemen mit der Registrierung von der ID Austria
Servicehotline des BRZ
Tel: +43 1 71123 884466
E- Mail: help-desk@brz.gv.at
A-trust
Tel: 0900 940 910 (gebührenpflichtig)
E- Mail: servicecenter@a-trust.at
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