Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Peuerbachstraße 26 • 4041 Linz
Telefon (+43 732) 73 13 01-0 • Fax (+43 732) 73 13 01-27 23 99
E-Mail bh-uu.post@ooe.gv.at • www.bh-urfahr-umgebung.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Kontaktmöglichkeiten

Hier finden Sie Informationen, wie Sie am besten mit uns Kontakt aufnehmen können.

 

 

Schreiben

Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung richten Sie bitte an folgende Adresse:

 Postadresse:

Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung

Peuerbachstraße 26

4041 Linz

Telefaxnummer:

(+43) (0732) 731301 – 272399

 E-Mail-Adresse:

bh-uu.post@ooe.gv.at

Elektronische Zustellung:

9110019790630 (ERsB-Ordnungsnummer)

an „Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Elektronischer Rechtsverkehr:

Z014160 (ERV-Anschriftcode)

Haben Sie bereits ein Schreiben von uns erhalten und möchten darauf Bezug nehmen, so können Sie auch die im Briefkopf oder Hinweistext angegebene Dienststellen-Adresse verwenden. Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, die in unserem Schreiben angeführte Geschäftszahl anzugeben.

Weiterführende Informationen

Telefon / Fax

Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer (+43 732) 73 13 01-2723 99. Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefon-Nummer (+43 732) 73 13 01-0  während der Amtsstunden zur Verfügung.

Amtsstunden

Gemäß § 13 Abs. 5 letzter Satz AVG und § 85 Abs. 3 BAO werden – jeweils ausgenommen die gesetzlichen Feiertage – folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt:

Montag  07:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 17:00 Uhr
Dienstag  07:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch  07:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag  07:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 17:00 Uhr
Freitag  07:00 bis 12:30 Uhr

Davon abweichend gilt:

 

31. Dezember 
(sofern dieser nicht auf einen Samstag oder Sonntag fällt)
 07:00 - 12:00 Uhr
24. Dezember  keine Amtsstunden

Parteienverkehr

 Montag  07:30 bis 12:00 Uhr
 Dienstag  07:30 bis 17:00 Uhr
 Mittwoch  07:30 bis 12:00 Uhr
 Donnerstag  07:30 bis 12:00 Uhr
 Freitag  07:30 bis 12:00 Uhr

 

 

 24.Dezember   kein Parteienverkehr

Kundmachungen im Sinne der §§ 41 und 42 AVG  sowie sonstige Bekanntmachungen können im Internet auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung erfolgen.

Weiterführende Informationen

E-Mail

Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie die offizielle Postadresse der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung:

bh-uu.post@ooe.gv.at

Hinweis

(1) Für Anbringen (Eingaben), die mittels elektronischer Zustelldienste eingebracht werden, gilt § 33 Abs. 3 AVG, wonach die Tage von der Übergabe an einen elektronischen Zustelldienst zur Übermittlung an die Behörde bis zum Einlangen bei dieser (Postlauf) nicht in die Frist eingerechnet werden. Auf diesem Weg eingebrachte Schriftstücke können daher auch außerhalb der Amts-stunden (siehe § 2) fristwahrend eingebracht werden, auch wenn sie erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingelangt gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

(2) Für alle anderen Anbringen (Eingaben), die im Wege des elektronischen Verkehrs eingebracht werden, gilt, dass die Empfangsgeräte auch außerhalb der Amtsstunden (siehe § 2) empfangsbereit sind, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen (Eingaben), die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen (Eingaben) auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

(3) Anbringen (Eingaben), die nicht über ein elektronisches Zustellsystem (§ 28 Abs. 3 Zustell-gesetz) eingebracht werden, können über das Internet nur mittels E-Mail oder Online-Formulare (siehe Absatz 2) eingebracht werden. Anbringen (Eingaben), die mittels E-Mail eingebracht werden, sind an die offizielle E-Mail-Adresse des Amtes der Oö. Landesregierung (siehe Absatz 2) oder an eine von der Behörde - im Verfahren bzw. in einer im sachlichen Zusammenhang mit dem Anbringen (der Eingabe) stehenden behördlichen Erledigung - als Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse einer Direktion bzw. Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung zu übermitteln. An andere E-Mail-Adressen übermittelte Anbringen (Eingaben) sind hingegen nicht rechtswirksam eingebracht; ihre Bearbeitung ist nicht sichergestellt.

(4) Greylisting: E-Mails von unbekannten Absenderinnen und Absendern werden beim ersten Zustellversuch zurückgewiesen. Der Provider unternimmt automatisch einen weiteren Zustell-versuch, der dann sofort akzeptiert wird. Die Dauer bis zu einem weiteren Zustellversuch ist providerabhängig und beträgt meist ca. 10 bis 60 Minuten. Wenn die Absenderin bzw. der Absender eine E-Mail mit Fehlermeldung „450 4.7.1 you are temporarely rejected - try again later“ erhält, wird vom Provider kein weiterer Zustellversuch unternommen und die E-Mail muss neuerlich von der Absenderin bzw. dem Absender versandt werden.

(5) E-Mails einschließlich Anlagen, die

1. für den Empfänger nicht mit vertretbaren Mitteln entschlüsselbar sind (z.B. unbekannter Schlüssel) oder einen Passwortschutz enthalten,

2. Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schäden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigten können,

3. ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (z.B. VBScript, ActiveX, Java bzw. JavaScript) enthalten,

4. für relevante Inhalte Hyperlinks zu Internetadressen oder zu Dateien im Internet (z.B. Registered Mail oder Cloud-Diensten) verwenden,

5. die maximale Größe von dreißig Megabyte (inklusive aller Anlagen) überschreiten oder

6. als Werbe-, Spam- oder Junkmails eingestuft werden,

gelten nicht als rechtswirksam eingebracht, werden nicht bearbeitet und gelöscht. Darüber wird die Absenderin bzw. der Absender nicht informiert.

(6) Für Online-Formulare (siehe Absatz 2) und bei der Verwendung eines elektronischen Zustell-diensts gelten Abs. 7 Z 1. bis Z 4 sinngemäß. Die zulässige maximale Größe richtet sich nach dem jeweiligen Online-Formular bzw. dem elektronischen Zustelldienst.

(7) Für mit E-Mail oder über das Online-Formularservice eingebrachte Anbringen (Eingaben) oder bei Verwendung des elektronischen Zustelldiensten können - sofern technisch möglich - folgende Formate verwendet werden:

Art Bezeichnung MIME-Type Suffix
Text ASCII text/plain *.TXT, *.TEX
  (ISO 8859-1) text/xml *.XML, *.XSL
Dokument PDF ab 1.35 application/pdf *.PDF
  RTF application/rtf *.RTF
 

MS Office Word

application/msword

*.DOC

*.DOCX

  MS Office Excel

application/msexcel

*.XLS

*.XLSX

  MS Office PowerPoint

application/mspowerpoint

*.PPT

*.PPTX

 

MS Visio

application/x-visio

*.VSD

 

OpenDocument Text

application/vnd.oasis.opendocument.text

*.odt

  OpenDocument Presentation

application/vnd.oasis.opendocument.presentation

*.odp
  OpenDocument Spreadsheet

application/vnd.oasis.opendocument.spreadsheet

*.ods
  OpenDocument Drawing

application/vnd.oasis.opendocument.graphics

*.odg
Grafik GIF image/gif   *.GIF
  JPEG image/jpeg jpeg jpg jpe *.JPG *.JPEG *.JPE
  PCX image/pcx   *.PCX
  BMP image/bmp   *.BMP
  TIFF image/tiff   *.TIF *.TIFF
  PNG image/png   *.PNG
HTML HTML 4.0.1 XHTML 1.1 text/html application/xhtml+xml *.HTM *.HTML
  CSS 2 text/css *.CSS
Zertifikate PKCS7 application/pkcs7 *.p7c
  PKCS10 application/pkcs10 *.p10
  PKCS12 application/pkcs-12 *.P12
  DER, CER CRL PEM application/x-x509-ca-cert, application/pkix-cert application/pkix-cert application/pkix-crl *.DER, *.CER *.CRL *.PEM
Komprimierung ZIP application/zip *.ZIP

(8) Anbringen (Eingaben), die über elektronische Zustelldienste nach den Bestimmungen des 3. Abschnitts des Zustellgesetzes (Elektronische Zustellung) an die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung gerichtet werden, werden in den Elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Format-beschränkungen und der höchstzulässige Umfang des Elektronischen Rechtsverkehrs nach § 5 Abs. 2 Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006) gelten auch in diesen Fällen. Absätze 3 und 4 bleiben davon unberührt.

 

 

Elektronische Zustellung

Mit der elektronischen Zustellung können Sie behördliche Dokumente einfach und sicher rund um die Uhr, sieben Tage die Woche und auch von unterwegs empfangen. Um alle behördlichen Briefsendungen zu erhalten, ist es notwendig, sich bei der elektronischen Zustellung anzumelden.
Die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung ist elektronisch mit der ERsB-Ordnungsnummer 9110019790630 erreichbar.

E - Zustellung

 

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