Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 • 4240 Freistadt
Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399
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Fischerkarte (§§ 17, 18 Oö. Fischereigesetz)

Wenn Sie in Oberösterreich den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie eine gültige Fischerkarte und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und ...

Übt eine Bewirtschafterin bzw. ein Bewirtschafter den Fischfang nur in ihren bzw. seinen Fischwässern aus, ist diese bzw. dieser von der Entrichtung der oö. Jahresfischerkartenabgabe befreit.

Voraussetzung für die Erlangung einer Jahresfischerkarte ist

  • die Vollendung des 12. Lebensjahres,
  • der Nachweis der fischereilichen Eignung und
  • die Erklärung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, dass kein Verweigerungsgrund vorliegt. (Verweigerungsgründe sind: schwerwiegende Übertretungen, Verurteilung wegen eines gerichtlich strafbaren Verhaltens)

Kosten

21,00 Euro Stempelgebühren für die Jahresfischerkarte

35,00 Euro Verwaltungsabgabe

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Freistadt • Promenade 5 • 4240 Freistadt
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