In 80 Prozent der Fälle stimmen die Erziehungsberechtigten der Maßnahme zu. Nur in 20 Prozent der Fälle muss sich die Kinder- und Jugendhilfe zur Durchsetzung der "Vollen Erziehung" an das Gericht wenden.
Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Freistadt • Promenade 5 • 4240 Freistadt
Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399 • E-Mail bh-fr.post@ooe.gv.at