Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnbergerstraße 11 • 4320 Perg
Telefon (+43 7262) 551-0 • Fax (+43 7262) 551-267 399
E-Mail bh-pe.post@ooe.gv.at • www.bh-perg.gv.at

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Taxilenkerausweis

Als Lenker im Fahrdienst des Taxi-Gewerbes (Taxilenker) dürfen nur Personen tätig werden, die einen "Taxilenkerausweis" besitzen. Den Ausweis hat die nach dem Standort des Gewerbebetriebes, in dem die Taxilenkertätigkeit ausgeübt werden soll, örtlich zuständige Behörde auszustellen.

 

Voraussetzungen für Ausstellung des Taxilenkerausweises:

  • der Bewerber eine Lenkberechtigung für die Klasse B besitzt und sich nicht im Probezeitraum befindet
  • nachweist, dass er mindestens das Jahr vor der Antragstellung hindurch Kraftfahrzeuge, ausgenommen Zugmaschinen, tatsächlich gelenkt hat
  • körperlich so leistungsfähig ist, dass Gepäckverladung möglich ist
  • vertrauenswürdig ist; Erhebungszeitraum ist 5 Jahre vor Antragstellung
  • das 20. Lebensjahr vollendet hat
  • die Taxilenkerprüfung erfolgreich abgelegt hat
  • Nachweis über die Unterweisung der lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Ort des Verkehrsunfalles im Ausmaß von mind. 6 Stunden

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises
  • Kopie des Führerscheines
  • Prüfungszeugnis über abgelegte Taxilenkerprüfung

Gebühr:

 

Bundesabgabe 26,40 Euro

Verwaltungsabgabe 21,80 Euro

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Perg • Dirnbergerstraße 11 • 4320 Perg
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