Amtsstunden und Kundenzeiten (Parteienverkehr) bei der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kontaktmöglichkeiten
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
- Zusammensetzung der Bezirkswahlbehörde Perg nach § 15 Abs. 5 Nationalratswahlordnung .
- Landeslehrer-Personalvertretungswahlen 2024 - 1. Wahlkundmachung .
- Personalvertretungswahl 2024: Bekanntgabe der Mitglieder und Ersatzmitglieder des DWA .
- Personalvertretungswahl 2024: Bekanntgabe der Mitglieder und Ersatzmitglieder des ZWA .
- Landeslehrer-Personalvertretungswahlen 2024 - 2. Wahlkundmachung .
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21. Oktober 2024, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Land Oberösterreich, vertreten durch Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Straßenneubau und -erhaltung, 4020 Linz, Bahnhofplatz 1
Baulos Haruckstein – Entwässerungsmaßnahmen auf der B119 Greiner Straße von Alt km 32,700 bis Alt 34,027 in der Marktgemeinde St. Georgen am Walde
BHPEWa-2022-822760/9-HA -
Verständigung im Zeitraum 14.10.2024 bis 28.10.2024
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Errichtung einer Betriebsanlage durch Errichtung und Betrieb einer temporären Zwischenlagerfläche für die Sammlung von Baurestmassen auf einer Teilfläche der Quarzsandgrube Schallerhofer im Standort 4360 Grein, Lehen 3 auf dem Grundstück Nr. 84/2, KG Lettental.
BHPEBa-2024-290260/18-NB -
21. Oktober 2024, 14:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Herr Manfred Schützeneder hat am 23.09.2024 unter Vorlage von Projektunterlagen des Ingenieurbüros Voglsam Experts, Ing. M. Voglsam e.U., 4470 Enns, Sportplatzstraße 41, um die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung (Genehmigung nach § 49a BauO) für das bestehende Einfamilienhaus angesucht.
Aufgrund der Novellierung der Oö. Bauordnung besteht nunmehr unter gewissen Voraussetzungen die nachträgliche Genehmigung/Bewilligung von Bauten (Festsetzung als rechtmäßiger Bestand).
BHPEBa-2024-338753/6-HA -
24. Oktober 2024, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Geringfügige Änderung der Gebäudeabmessungen der genehmigten Leichtbaulagerhalle im Standort 4342 Baumgartenberg, Gewerbeparkt 30, auf den Grundstücken Nr. 1749/1 und 1760, KG Baumgartenberg
BHPEBa-2024-343537/3-NB -
28. Oktober 2024, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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EDER Mattenservice GmbH;
Errichtung einer Betriebsanlage im Standort 4225 Luftenberg, Ederstraße
BHPEBa-2024-262042/21-PK
BHPEBa-2024-262201/10-PK
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Perg
Bekanntgaben der Bezirkshauptmannschaft
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Bekanntgabe - Seveso-Inspektion 2023
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Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat am 21.08.2023 bei der Betriebsanlage der Ruspeckhofer GmbH, 4331 Naarn, Marktplatz 5, eine Seveso-Inspektion gem. § 84k Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl 194/1994 idF I Nr. 75/2023 durchgeführt
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen