Amtsstunden und Kundenzeiten (Parteienverkehr) bei der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kontaktmöglichkeiten
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
-
27. Jänner 2026, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
.
Mit Bescheid vom 14.11.2013, Wa10-142-87-2009, erhielt die Marktgemeinde St. Georgen an
der Gusen die wasserrechtliche Bewilligung für das Projekt „Hochwasserschutz St. Georgen an
der Gusen“. Dieses Projekt wurde in den Jahren 2014 bis 2017 umgesetzt. Im Laufe der Jahre,
insbesondere aber durch die Hochwasserereignisse vom Dezember 2023 und September 2024
kam es zu verstärkten Anlandungen in der Ortsregulierungsstrecke. Infolgedessen ist eine Räu-
mung der Gusen von angelandetem Feinsediment erforderlich. Das Volumen der Räumung wird
in etwa 10.000 m³ Material betragen. Mit dieser Räumung soll das wasserrechtlich bewilligte
Schutzziel bei HW100 wieder hergestellt werden.
BHPEWa-2025-393400/7-ML -
Verständigung 15.01.2026 bis 29.01.2026
.
Errichtung einer Betriebsanlage durch Errichtung eines Pizza/ Kebab/ Burger Restaurants mit 22
Verabreichungsplätzen und eines Gastgartens mit 6 Verabreichungsplätzen im Standort 4360
Grein Hauptstraße 15 auf dem Grundstück Nr. .83, KG Grein.
BHPEBa-2025-408058/11-FR -
29. Jänner 2026, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
.
Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Erweiterung Tankstelle – Aufstellung neuer unterirdischen Lagerbehälter für 3 Produkte Versetzung von zwei zusätzlichen Zapfsäulen + Aufstellung zusätzlicher Tankautomaten und Abbruch des oberirdischen 6.000l Lagerbehälters im Standort 4363 Pabneukirchen, Neudorf 36, auf dem Grundstück Nr. 1522/2, KG Wetzelsberg
BHPEBa-2025-366942/11-WD -
03. Februar 2026, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
.
Strukturierung der Aist von Fluss-km 1,300 bis 4,000 in den Gemeinden Schwertberg, Mauthausen und Naarn im Machlande.
Antrag auf wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung
BHPEWa-2025-215571/13-ML -
04. Februar 2026, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
.
Für das dezentral situierte Wohnobjekt des Herrn Mitterlehner (Puchberg 12, 4324 Rechberg)
soll eine Abwasserreinigungs- und Beseitigungsanlage errichtet werden. Das Objekt befindet
sich in Streulage in der Gemeinde Rechberg (Bezirk Perg, Oberösterreich). Es handelt sich hier
ausschließlich um häusliche Abwässer, die künftig über eine Kanalisation der dezentralen Ab-
wasserreinigungsanlage zugeführt werden sollen.
BHPEWa-2025-420563/8-HA -
05. Februar 2026, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
.
Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Zubau Produktion, Misch- und Lagerräume,
NSHV-, HKLS-, Drucklufträume sowie einer Stahlbühne für die Lüftung im Standort 4332
Naarn/Machlande, Oberwagram 30, auf den Grundstücken Nr. 1823/3 und 1847/2, KG Au
BHPEBa-2025-396448/13-NB -
05. Februar 2026, 14:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
.
Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Zu- und Umbau des bestehenden EUROSPAR-
Marktes incl. Oberflächenentwässerung im Standort 4310 Mauthausen, Albern 3, auf den Grund-
stücken Nr. 276/1 und 260/1 und 260/2, KG Haid
BHPEBa-2025-394745/14-NB -
09. Februar 2026, 13:30 Uhr, Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
.
Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Zubau einer Lagerhalle und Errichtung von La-
gerboxen beim Betriebsgebäude im Standort 4360 Grein, Ufer 7, auf dem Grundstück Nr. 755/5
und 755/19, KG Grein
BHPEBa-2025-369093/9-NB -
10. Februar 2026, 09:00 Uhr, Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
.
Die Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde St. Nikola an der Donau, insbesondere im
Versorgungsbereich Struden, besteht zu einem großen Teil aus technischen Einrichtungen, die
seit mehreren Jahrzehnten in Betrieb sind. Aufgrund ihres Alters sowie der stetig steigenden
technischen, hygienischen und rechtlichen Anforderungen entsprechen wesentliche Anlagenteile
nicht mehr dem heutigen Stand der Technik.
BHPEWa-2025-271480/22-WD -
Verständigung von 27.01.2026 bis 10.02.2026
.
Errichtung einer Betriebsanlage durch Umbau landwirtschaftliche Einstellhalle in einen Hofladen
mit Lager, Büro und Parkfläche im Standort 4364 St. Thomas am Blasenstein, Großmaseldorf 11
auf dem Grundstück Nr.5648, KG St. Thomas am Blasenstein
BHPEBa-2026-9781/4-WD -
26. Februar 2026, 09:00 Uhr, Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
.
Die Gemeinde Windhaag bei Perg betreibt eine zentrale Wasserversorgungsanlage, welche den
Ort Windhaag und die Orte Asching, Hochtor, Weingartensiedlung, Pragtal, Baumgarten u.
Forndorf mit Trink-, Nutz- und eingeschränkt Feuerlöschwasser versorgt. Der Wasserbezug er-
folgt aus 2 Bohrbrunnen, welche sich in der Nähe des Tiefbehälters Pragtal befinden.
BHPEWa-2025-410901/7-WD
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Perg
Bekanntgaben der Bezirkshauptmannschaft
-
Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994
.
Name der Eigentümerin: Frau Erika Fürhapper
Bekanntmachungsfrist: 05.01.2026 – 05.02.2026 -
Bekanntgabe - Seveso-Inspektion 2023
.
Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat am 21.08.2023 bei der Betriebsanlage der Ruspeckhofer GmbH, 4331 Naarn, Marktplatz 5, eine Seveso-Inspektion gem. § 84k Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl 194/1994 idF I Nr. 75/2023 durchgeführt
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
