Amtsstunden und Kundenzeiten (Parteienverkehr) bei der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kontaktmöglichkeiten
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
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16. September 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Der Marktgemeinde Dimbach wurde im Jahr 2021 die Bewilligung für die Erweiterung der Wasserversorgungsanlage und der Abwasserbeseitigungsanlage im Bereich Luger und BBGB-Süd in der Marktgemeinde Dimbach erteilt.
BHPEWa-2021-250444/21-WD
BHPEWa-2021-250203/23-WD -
16. September 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung einer Betriebsanlage durch Errichtung einer Büro- und Lagerhalle, eines Carportes, Steinschlichtungen sowie eines Wohn- und Betriebsgebäudes incl. Oberflächenentwässerung im Standort 4372 St. Georgen/ Walde, Unter St. Georgen 1, auf dem Grundstück Nr. 2466/3, KG St. Georgen am Walde
BHPEBa-2025-225299/12-NB
BHPEBa-2025-225683/8-NB -
18. September 2025, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung einer Betriebsanlage durch Errichtung Park- und Logistikflächen sowie einem Verkaufsgebäude im Standort 4310 Mauthausen, Perger Straße, auf dem Grundstück Nr. 2384, KG Haid.
BHPEBa-2025-258150/10-NB -
18. September 2025, 14:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Einbau von WC-Anlagen und Nutzungsänderungen (in einem denkmalgeschützten Gebäude), Abänderung der bestehenden bewilligten Überdachung im Standort 4352 Klam, Sperken 1 auf dem Grundstück Nr. .67, KG Clam.
BHPEBa-2025-277729/5-FR -
Verständigung im Zeitraum von 05.09.2025 bis 19.09.2025
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Errichtung einer Betriebsanlage durch Errichtung eines Imbisses mit Zubereitung und Ausgabe von Speisen und Getränken, Service-, Lager-, und Verarbeitungsbereiche im Standort 4352 Klam, Sperken 1 auf dem Grundstück Nr. .67, KG Clam.
BHPEBa-2025-232610/7-FR -
23. September 2025, 14:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der KG 43219, Grundstücksnummer 2077/7, im Hochwasserabflussbereich (HW 30)
BHPEWa-2025-268509/5-HA -
24. September 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung und Betrieb einer Kleinkläranlage auf dem Grundstück mit der Nr. 2030, KG Pabneukirchen, in der Marktgemeinde Pabneukirchen.
BHPEWa-2025-281602/5-HA -
02. Oktober 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung einer Betriebsanlage durch Errichtung Bäckereikaffee mit Verkaufsraum, Vorbereitungsraum, Lagerraum, Büro, Sanitärbereich, Technikraum und Parkgarage im Standort 4360 Grein, Schiffmeistergasse 7, auf dem Grundstück Nr. 50/3, KG Grein.
BHPEBa-2025-209667/7-FR -
07. Oktober 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Ansuchen um die wasserrechtliche, schifffahrtsrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Bootssteges für den Verein „Fischerfreunde“ auf dem Gst. Nr. 2700/3, KG 43209 Langacker, in der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machlande; Stromkilometer 5500,7
BHPEWa-2025-186166/6-HA -
16. Oktober 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung einer Betriebsanlage durch Neubau eines Bürogebäudes (Büros für EDV-Tätigkeiten, Besprechungsräume, Betriebsküche, Sanitärraume und Aufenthaltsräume) inkl. Parkplätze und Oberflächenentwässerung im Standort 4311 Schwertberg, auf den Grundstücken Nr. 1199/10 und 1199/11, KG Schwertberg.
BHPEBa-2025-266916/10-NB -
17. Oktober 2025. 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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BHPEWa-2023-345138/51-WD
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Perg
Bekanntgaben der Bezirkshauptmannschaft
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Bekanntgabe - Seveso-Inspektion 2023
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Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat am 21.08.2023 bei der Betriebsanlage der Ruspeckhofer GmbH, 4331 Naarn, Marktplatz 5, eine Seveso-Inspektion gem. § 84k Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl 194/1994 idF I Nr. 75/2023 durchgeführt
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen