Amtsstunden und Kundenzeiten (Parteienverkehr) bei der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kontaktmöglichkeiten
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
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02. Juli 2026, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Anbringen und Betreiben von elektrisch betriebenen, beleuchteten Werbeeinrichtungen im Zeitrahmen von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr im Standort 4310 Mauthausen, Perger Straße 6, auf dem Grundstück Nr. 2380, KG Haid.
BHPEBa-2026-17390/19-NB -
07. Juli 2026, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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BHPEWa-2024-85785/17-WD
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09. Juli 2026, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Neuerrichtung und Betrieb eines Trafogebäudes im Standort 4331 Naarn, Oberwagram 30, auf dem Grundstück Nr. 1848/1, KG Au.
BHPEBa-2026-98814/14-NB -
09. Juli 2026, 14:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung einer Betriebsanlage durch Einbau und Betrieb eines Bürogebäudes mit Installation eines Klimageräts im Standort 4320 Perg, Roseggerstraße 3A, auf dem Grundstück Nr. 733/14, KG Perg.
BHPEBa-2026-151378/7-NB -
16. Juli 2026, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Errichtung eines Freilagers, durch Erweiterung des Schutzdaches (Stat. System, Lichtband, Belichtungsflächen, Retentionsbecken, Entfall Garage, Esse) im Standort 4312 Ried in der Riedmark, Rieddorf 4, auf dem Grundstück Nr. 542/3, KG Ried in der Riedmark
BHPEBa-2026-133069/9-NB -
16. Juli 2026, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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BHPEWa-2024-212544/43-WD
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Verständigung über ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren vom 01.07.2026 bis 15.07.2026
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Errichtung einer Betriebsanlage durch Errichtung Imbissstand, Imbiss-Anhänger für Fisch, Kebap und Fleisch im Standort 4320 Perg, Naarner Straße 75 auf dem Grundstück Nr. 2701/1, KG Perg.
BHPEBa-2026-101402/19-FD -
Verständigung - Änderung einer bestehenden Betriebsanlage 07.07.2026 bis 22.07.2026
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Wartung und Pflege von KFZ (Autoaufbereitung) Reinigung von Fahrzeugen innen/außen im Standort 4311 Schwertberg, Josefstal 16 auf dem Grundstück Nr. .648, KG Schwertberg
BHPEBa-2026-180633/7-NB -
23. Juli 2026, 14:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Änderung und Betrieb der bestehenden Betriebsanlage durch Zubau Werkstatt und Lager Container im KG, Abbruch und Neuerrichtung der Firmenschilder am Bestandgebäude, Neuerrichtung 3er Pylon, im Standort 4341 Arbing, Bundesstraße 6, auf dem Grundstück Nr. 330/2 und 214/3, KG Arbing
BHPEBa-2026-166920/7-NB -
04. August 2026, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Antrag auf wasser-, naturschutz- und forstrechtliche Bewilligung
BHPEWa-2026-141365/5-Kd
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Perg
Bekanntgaben der Bezirkshauptmannschaft
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KUNDMACHUNG nach §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) und §§ 85 Abs. 3 und 86b Bundesabgabenordnung (BAO)
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BHPEAL-2021-482434/37-IA
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Bekanntgabe - Seveso-Inspektion 2023
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Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat am 21.08.2023 bei der Betriebsanlage der Ruspeckhofer GmbH, 4331 Naarn, Marktplatz 5, eine Seveso-Inspektion gem. § 84k Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl 194/1994 idF I Nr. 75/2023 durchgeführt
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
