Amtsstunden und Kundenzeiten (Parteienverkehr) bei der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kontaktmöglichkeiten
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
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26. August 2024 bis 09. September 2024; Verständigung über die Durchführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens
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FT Gastro GmbH – Tasty & Co
Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Erweiterung Restaurant (Schank, Sitzbereich, Toiletten, Küche und Spülbereich, Personalraum und Lager) im Standort 4310 Mauthausen, Poschacherstraße 5, auf dem Grundstück Nr. 13/3, KG Haid
BHPEBa-2024-259145/4-HL -
02. September 2024, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Prinz Karl Heinz, 4341 Arbing, Technologiestraße 5
Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Zubau einer Lagerfläche inkl. Büro und Waschbox sowie Abstellfläche im Standort 4341 Arbing, Technologiestraße 5, auf den Grundstücken Nr. 1960/10 und 1960/11, KG Arbing
BHPEBa-2024-249847/4-NB -
04. September 2024, 09:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung einer Kleinkläranlage mit Ableitung der Abwässer in den Blümelbach in der Marktgemeinde St. Georgen am Walde.
BHPEWa-2024-260930/8-HA -
05. September 2024, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung einer PV-Freiflächenanlage mit einer Kollektorfläche > 500 m² in der Marktgemeinde Mauthausen im Grundwasserschongebiet Zirking
BHPEWa-2024-217151/9-HA -
10. September 2024, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung einer Straßenbrücke über den Tobrabach bei Bahn-km 14,821 im Zuge der Errichtung der Ersatzstraße „Tobra-Orthof“ in der Stadtgemeinde Perg.
BHPEWa-2024-228356/6-ML -
11.09.2024, 08:00Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Berger Holding GmbH.,4391 Waldhausen im Strudengau, Schloßberg 35 (vormals Markt 2);
Errichtung einer Lagerhalle mit Bürogebäude, Geländegestaltung und Oberflächenwasserentsorgung in der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau;
BHPEWa-2021-349403/46-HA -
17. September 2024, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ (LAWOG), 4021 Linz, Garnisonstraße 22
Wohnbebauung Schwertberg "Ziegelofengelände", Hang- und Objektentwässerung mit Einleitung in die Aist in der Marktgemeinde Schwertberg, Bauabschnitt I
BHPEWa-2019-253687/28-PK -
24. September 2024, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Lagerhausgenossenschaft Grein und Umgebung eGen;
Änderung der bestehenden Betriebsanlage im Standort 4342 Baumgartenberg Nr. 54;
BHPEBa-2023-378503/19-PK
BHPEBa-2023-378514/13-PK -
08. Oktober 2024, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Marktgemeinde Münzbach, 4323 Münzbach, Arbinger Straße 7;
Abwasserbeseitigungsanlage - Detailprojekt 2019 "Untergaisberg, Kanalisation und Kläranlage mit Einleitung in den Klambach“
Abwasserbeseitigung BA 15 „Ergänzung Oberflächenwasserkanäle mit Einleitung in den Klambach“
BHPEWa-2019-109572/30-PK
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Perg
Bekanntgaben der Bezirkshauptmannschaft
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Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1. Oö. Grundverkehrsordnung 1994
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Grundstücksdaten: EZ 751 (Gst. 2834/2, 2834/6, 2825/1), KG. 43020 Waldhausen
Gesamtfläche: 8.573 m² (davon ca. 6.250 m² landwirtschaftliche Fläche)
Name der Eigentümerin: Frau Margit Baumberger
Bekanntmachungsfrist: 28.05.2024 – 28.06.2024 -
Bekanntgabe - Seveso-Inspektion 2023
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Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat am 21.08.2023 bei der Betriebsanlage der Ruspeckhofer GmbH, 4331 Naarn, Marktplatz 5, eine Seveso-Inspektion gem. § 84k Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl 194/1994 idF I Nr. 75/2023 durchgeführt
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen