Amtsstunden und Kundenzeiten (Parteienverkehr) bei der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kontaktmöglichkeiten
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
-
Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2025 - SHV Perg
.
BHPESHV-2026-130/324-KW
-
Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2025 - SHV Perg
.
BHPESHV-2026-130/324-KW
-
21. April 2026, 09:00 Uhr, Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
.
Die Bezirkshauptmannschaft Perg erteilte der machland obst - und gemüsedelikatessen gmbh mit Bescheid vom 17.11.2010, Wa10-89-10-2010, die wasserrechtliche Bewilligung für die Ableitung der am Betriebsgelände anfallenden vorgereinigten betrieblichen Abwässer in die Ortskanalisation und weiter in die Anlagen des Reinhaltungsverbandes Gerichtsbezirk Mauthausen-Ost sowie für die Ableitung der Niederschlagswässer von Dach-, Verkehrs- und Abstellflächen in den Breitaubach. Diese Bewilligung wurde bis zum 31.12.2025 befristet.
Nun wurde mit Schreiben von 28.04.2025 unter Vorlage eines Projekts der Machowetz & Partner Consulting GmbH die Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes für die Einleitung von betrieblichen Abwässern in die öffentliche Kanalisation und von Niederschlagswässern in den Breitaubach beantragt.
BHPEWa-2025-14885/36-WD -
22. April 2026, 08:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandung
.
Errichtung einer 30 kV-Teilverkabelung „MS-Mauthausen Albern M. Nr. 16 - Naarn, Sebern nb. 37“ mit Querung der Aist in der Marktgemeinde Naarn im Machlande und Marktgemeinde Mauthausen.
BHPEWa-2026-101047/4-HA -
22. April 2026, 10:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
.
Zur Verbesserung der Stromversorgung soll im Gemeindegebiet von St. Georgen am Walde, im Bereich Ober St. Georgen, ein „Erdkabelprojekt 2026“ durchgeführt werden. Die Firma Ebner Strom GmbH sucht dafür um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Querung des Blümel-Baches, Parzelle Nr. 4155, KG 43015 St. Georgen am Walde mit 400V Energiekabel und LWL-Rohren, an.
BHPEWa-2022-66680/5-HA -
23. April 2026, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
.
Die Bezirkshauptmannschaft Perg erteilte Anna und Peter Wöhrer GesbR mit Bescheid vom 20.12.2018, BHPEWa-2017-450938/28-PK und BHPEN-2017-477452/6, die wasserrechtliche Bewilligung für die Benutzung des Wassers des Dimbaches durch teilweise Neuerrichtung bzw. Revitalisierung der bestehenden Kleinwasserkraftanlage „Plochmühle“ am Dimbach in der Marktgemeinde St. Nikola an der Donau.
Die Anlage wurde inzwischen fertiggestellt. Die WWT Wagner Wasserkraft GmbH legte im Auftrag der Bewilligungsinhaber die Kollaudierungsunterlagen vor. Zur Feststellung, inwieweit die errichteten Anlagen mit der erteilten Bewilligung übereinstimmen, ist ein Überprüfungsverfahren durchzuführen.
BHPEWa-2017-450938/48-WD -
23. April 2026, 09:00 Uhr, Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
.
Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Zubau an das bestehende McDonald´s- Restaurant im Standort 4310 Mauthausen, Poschacherstraße 12, auf dem Grundstück Nr. 13/5, KG Haid
BHPEBa-2026-96368/6-NB -
30. April 2026, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
.
Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturflächen, KG 43206 Baumgarten, in der Marktgemeinde Naarn/M. aus einem Brunnen sowie aus einem See.
BHPEWa-2025-153863/15-HA -
30. April 2026, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
.
Generalgenehmigung für die Errichtung und Betrieb einer Betriebsanlage durch Neubau von Lager-, Einstell- und Produktionshallen inkl. Oberflächenentwässerung im Standort 4320 Perg, Gewerbestraße, auf dem Grundstück Nr. 2719/8, KG Perg.
BHPEBa-2026-103407/10-NB
-
07. Mai 2026, 10:00 Uhr, Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
.
Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Umbau Schauraum, Lager und Werkstatt im
Standort 4311 Schwertberg, Aisttalstraße 23, auf dem Grundstück Nr. 156/4, KG Schwertberg
BHPEBa-2026-10065/17-NB -
26. Mai 2026, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
.
Renaturierungsmaßnahmen entlang der Aist bei Flkm 8,3 – 9,5.
Verlegung und Neuerrichtung des Verbandssammlers Josefstal von Schacht 38v bis 26v aufgrund der geplanten Renaturierungsmaßnahmen an der Aist.
BHPEWa-2025-405020/9-WD
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Perg
Bekanntgaben der Bezirkshauptmannschaft
-
KUNDMACHUNG nach §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) und §§ 85 Abs. 3 und 86b Bundesabgabenordnung (BAO)
.
BHPEAL-2021-482434/37-IA
-
Bekanntgabe - Seveso-Inspektion 2023
.
Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat am 21.08.2023 bei der Betriebsanlage der Ruspeckhofer GmbH, 4331 Naarn, Marktplatz 5, eine Seveso-Inspektion gem. § 84k Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl 194/1994 idF I Nr. 75/2023 durchgeführt
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
