Amtsstunden und Kundenzeiten (Parteienverkehr) bei der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kontaktmöglichkeiten
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
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18. November 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Errichtung eines Splittlagers mit Flugdach im
Freien im Standort 4372 St. Georgen am Walde, Linden 144, auf dem Grundstück Nr. 243, KG Linden
BHPEBa-2025-360153/4-NB
BHPEBa-2025-347719/6-NB -
18. November 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Wasserrechtliche Überprüfung
BHPEWa-2018-382780/57-ML -
24. November 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Frau Simone und Herr Markus Mairböck, 4284 Allerheiligen, Hennberg 28, beantragten am 03.10.2025 unter Vorlage eines Projektes der JUNG & Partner GmbH die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Erweiterung der bestehenden Kleinkläranlage auf 12 EW auf dem Grundstück 1153/2, KG 43201, Gemeinde Allerheiligen im Mühlkreis, und Einleitung der gereinigten häuslichen Abwässer in den Hennbach.
BHPEWa-2019-468962/25-HA -
26. November 2025, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Erteilung der wasserrechtlichen, schifffahrtsrechtlichen und naturschutzrechtlichen Bewilligung für die Anpassung der Bauwerksgeometrie der Strompfeiler (Pfahlrostgeometrie, Pfeilerlänge, Verbreiterung DSV-Gründungskörper).
BHPEWa-2022-764206/81-ML -
27. Novemver 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Errichtung eines Staplerladeparkes im Bereich
Ausbau Süd im Standort 4311 Schwertberg, Ludwig-Engel-Straße 1, auf dem Grundstück Nr. 812,
KG Schwertberg
BHPEBa-2025-349417/5-NB -
02. Dezember 2025, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Antrag auf Wiederverleihung der wasserrechtlichen Bewilligung
Die BH Perg erteilte der Marktgemeinde Saxen mit Bescheid vom 20.2.2004, Wa10-148-22-
2003 die wasserrechtliche Bewilligung für die Erweiterung der Ortskanalisation mit Einleitung der Niederschlagswässer aus dem Bereich Reindlgründe im Ausmaß von max. 842 l/s in den Klambach. Im Ergänzungsbescheid der BH Perg vom 13.5.2004, Wa10-148-23-2003 wurde für die Einleitung der Niederschlagswässer aus dem Bereich Reindlgründe in den Klammbach eine Befristung bis zum 31.12.2022 festgelegt.
BHPEWa-2022-539612/46-WD -
04. Dezember 2025, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Errichtung einer Zimmerei mit Büro und dazugehörige Lagerbereiche (Produktionshalle, Büro, Kleinlager, Schutzdach, überdachte Regale, Freilager) im Standort 4320 Perg, Naarner Straße 34, auf den Grundstücken Nr. 781/1, 784/6, .565, 784/5, 784/1 und 765/1, KG Perg
BHPEBa-2025-353796/8-NB -
Kundmachung Strategische Umweltprüfung Oö. Energieraumplanungsverordnung Teil 2 - Beschleunigungsgebiete
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Der zugrundeliegende Planungsbericht (inklusive Umweltbericht) liegt samt Beilagen von Donnerstag, 16. Oktober 2025, bis einschließlich Donnerstag, 11. Dezember 2025 bei folgenden Stellen zur Einsichtnahme auf:
1. Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Raumordnung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
2. Sämtliche Bezirksverwaltungsbehörden in Oberösterreich
3. Zuständige Behörden der Bundesrepublik Deutschland sowie der Tschechischen Republik -
11. Dezember 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung einer Betriebsanlage durch Errichtung und Betrieb eines Heizwerkes zur Wärmeerzeugung (Maschinenräume, Sanitärräume, Lagerräume, Freiflächen – ohne Grünflächen) im Standort 4312 Ried in der Riedmark, auf dem Grundstück Nr. 721/4, KG Ried in der Riedmark
BHPEBa-2025-337602/10-NB -
18. Dezember 2025, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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BHPEBa-2025-254414/13-WD
BHPEBa-2025-254893/11-WD
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Perg
Bekanntgaben der Bezirkshauptmannschaft
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Bekanntgabe - Seveso-Inspektion 2023
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Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat am 21.08.2023 bei der Betriebsanlage der Ruspeckhofer GmbH, 4331 Naarn, Marktplatz 5, eine Seveso-Inspektion gem. § 84k Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl 194/1994 idF I Nr. 75/2023 durchgeführt
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
