Amtsstunden und Kundenzeiten (Parteienverkehr) bei der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kontaktmöglichkeiten
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
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30. Oktober 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung einer Betriebsanlage durch den Einbau eines Hartlauer-Einzelhandelsgeschäftes im
Erdgeschoss des neu errichteten Wohn-Geschäftshauses im Standort 4320 Perg, Linzerstraße 13- 17, auf dem Grundstück Nr. 293/2, KG Perg
BHPEBa-2025-338225/4-NB -
06. November 2025, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung einer Betriebsanlage durch Errichtung eines Fitness-Studios zur Nutzung von Fitness-
geräten incl. Oberflächenentwässerung im Standort 4320 Perg, Eschenbachstraße, auf dem
Grundstück Nr. 2691/5, KG Perg
BHPEBa-2025-315963/18-NB -
10. November 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Erteilung der wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Bewilligung für Baggerungen und Verklappungen von Feinsedimenten entlang der Donau in Oberösterreich mit Bagger- und Verklappbereichen von Stromkilometer 2 121.750 (Abwinden Wartelände Oberwasser) bis Stromkilometer 2 067.447 (Ybbs-Persenbeug Stau VB/St. Nikola Ersatz).
BHPEWa-2025-59919/31-WD
BHPEN-2025-57746/12-WD -
12. November 2025, 08:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Querung des Klenbachs mit einer 30 kV-Erdkabelleitung und Lichtwellenleiter auf den Grundstücken 3270, 3269 und 3034, KG 43102 Bodendorf, in der Gemeinde Katsdorf.
BHPEWa-2025-264223/5-HA -
13. November 2025, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung und Betrieb einer Naturkläranlage mit bepflanztem Bodenfilter und anschließender
Versickerung auf den Grundstücken mit den Nr. 1409/3, 1438/3, 1445 und 1439/2, alle KG
43102 Bodendorf, in der Gemeinde Katsdorf.
BHPEWa-2025-56603/18-HA -
18. November 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Errichtung eines Splittlagers mit Flugdach im
Freien im Standort 4372 St. Georgen am Walde, Linden 144, auf dem Grundstück Nr. 243, KG Linden
BHPEBa-2025-360153/4-NB
BHPEBa-2025-347719/6-NB -
18. November 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Wasserrechtliche Überprüfung
BHPEWa-2018-382780/57-ML -
Kundmachung Strategische Umweltprüfung Oö. Energieraumplanungsverordnung Teil 2 - Beschleunigungsgebiete
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Der zugrundeliegende Planungsbericht (inklusive Umweltbericht) liegt samt Beilagen von Donnerstag, 16. Oktober 2025, bis einschließlich Donnerstag, 11. Dezember 2025 bei folgenden Stellen zur Einsichtnahme auf:
1. Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Raumordnung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
2. Sämtliche Bezirksverwaltungsbehörden in Oberösterreich
3. Zuständige Behörden der Bundesrepublik Deutschland sowie der Tschechischen Republik
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Perg
Bekanntgaben der Bezirkshauptmannschaft
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Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994
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Name der Eigentümer: Verlassenschaft nach Georg Kinast, vertreten durch die erbantrittserklärten Erben
Bekanntmachungsfrist: 14.10.2025 – 14.11.2025 -
Bekanntgabe - Seveso-Inspektion 2023
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Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat am 21.08.2023 bei der Betriebsanlage der Ruspeckhofer GmbH, 4331 Naarn, Marktplatz 5, eine Seveso-Inspektion gem. § 84k Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl 194/1994 idF I Nr. 75/2023 durchgeführt
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
