Amtsstunden und Kundenzeiten (Parteienverkehr) bei der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kontaktmöglichkeiten
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
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Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994
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Entsprechend der Bestimmung des § 5 Abs. 1 des Oö. Grundverkehrsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 88 idgF, kann für folgende land-/forstwirtschaftliche Flächen schriftlich ein verbindliches Kaufanbot bei der Bezirksgrundverkehrskommission Perg bei der Bezirkshauptmannschaft Perg, Dirnbergerstraße 11, 4320 Perg innerhalb der Bekanntmachungsfrist (Einlangen) eingereicht werden:
Grundstücksdaten: KG 43203 Arbing, Gst. Nr. 2203 und 2205 (aus EZ 93 43221 KG Puchberg im Machlande II) und KG 43221 Puchberg im Machland II, Gst. Nr. 3188 (aus EZ 93)
Gesamtfläche: 26.831 m²
Namen der Eigentümer: Frau Ingrid Aschauer, Frau Helga Manner, Herr Josef Tober
Bekanntmachungsfrist: 19.05.2022 – 20.06.2022 -
Projektkundmachung Dattinger und Weber, 4223 Katsdorf, Gemeindeplatz 1
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Errichtung einer Betriebsanlage durch Einbau eines Kaffeehausbetriebes „Cafino“ im Standort 4223 Katsdorf, Gemeindeplatz 1 auf den Grundstücken Nr. .360 und 3092, je KG Bodendorf
Die näheren technischen Einzelheiten sind in den eingereichten Projektsunterlagen dargestellt. Diese werden im Zeitraum von 20.05.2022 bis 08.06.2022 während der Amtsstunden bei uns zur Einsichtnahme aufgelegt.
Ort der Einsichtnahme: Bezirkshauptmannschaft Perg, Anlagenabteilung
Marktgemeinde Katsdorf -
Projektkundmachung Stadtgemeinde Grein, 4360 Grein, Stadtplatz 7
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Verlegung des Buffets vom KG ins EG im
Standort 4360 Grein, Stadtplatz 7 auf dem Grundstück Nr. .65, KG Grein
Die näheren technischen Einzelheiten sind in den eingereichten Projektsunterlagen dargestellt.
Diese werden im Zeitraum von 19.05.2022 bis 02.06.2022 während der Amtsstunden bei uns zur Einsichtnahme aufgelegt.
Ort der Einsichtnahme: Bezirkshauptmannschaft Perg, Anlagenabteilung
Stadtgemeinde Grein -
25. Mai 2022, 08:00 Uhr: Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Land Oberösterreich, vertreten durch das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Straßenneubau und -erhaltung, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1;
Baulos „Gehsteig unteres Danndorf“, Entwässerung L1410 Lungitzer Straße von km 2,553.7
bis km 3,126.2 mit Einleitung in den Danndorfer Bach sowie Erneuerung der Brücke über den Danndorfer Bach
wasserrechtliche Überprüfung -
31. Mai 2022, 08:30 Uhr: Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Stadtgemeinde Grein, 4360 Grein, Rathausgasse 1;
Niederschlagswasserableitung in den Schallerhoferbach – Bauvorhaben Regenwasserkanal Lettental-Grein in der Stadtgemeinde Grein
Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung -
02. Juni 2022, 08:30 Uhr: Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Knollmühle GmbH, Gusentalstraße 51, 4222 St. Georgen/Gusen;
Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Errichtung einer Lager- und Produktionshalle eines Kühlraumes, einer Verladerampe sowie eines Silos im Standort 4222 St. Georgen/Gusen auf den Grundstücken Nr. 712/1, .110, 217, 713 und 740/2, KG St. Georgen/Gusen -
13. Juni 2022, 08:30 Uhr: Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Maria Plotz, 4223 Katsdorf, Höhenstraße 12; Martina und Philipp Leonfellner, 4210 Gall
neukirchen, Lärchenweg 5; Wilhelm Fischill, 4223 Katsdorf, Höhenstraße 10;
Errichtung von 3 Einfamilienhäuser im Hochwasserabflussbereich des Klenbaches in der Gemeinde Katsdorf
Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung -
14. Juni 2022, 08:30 Uhr: Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Hasenöhrl GmbH;
Antrag auf Bewilligung einer Bergbauanlage in Form einer Reifenwaschanlage; mineralrohstoff- und wasserrechtliche Verhandlung -
20. Juni 2022, 09:00 Uhr: Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Marktgemeinde Dimbach, 4371 Dimbach 2;
ABA Dimbach BA 10, Erweiterung 2019 – Bereiche Schwaiger, Redl, Gattringer, Angerweg
WVA Dimbach BA 05, Erweiterung 2019 – Bereiche Schwaiger, Redl, Gattringer, Angerweg
in der Marktgemeinde Dimbach;
wasserrechtliche Überprüfung bzw. nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen