Amtsstunden und Kundenzeiten (Parteienverkehr) bei der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kontaktmöglichkeiten
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
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26. Februar 2024, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung von Stellplatzüberdachungen für PV-Anlagen mit ca. 2 m tiefen Fundamenten im Grundwasserschongebiet Zirking am Betriebsgelände der Hödlmayr Logistics GmbH in 4311 Schwertberg, Aisting 33
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26. Februar 2024, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Land Oberösterreich, vertreten durch die Abteilung Brücken- und Tunnelbau, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1; Abtragung und Neuerrichtung einer Brücke über den Neudörflerbach an der L573 Greinerwaldstraße bei km 15,552 in der Marktgemeinde Pabneukirchen
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14. März 2024, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Schuller Beteiligungs- und Vermögens-GmbH;
Neubau einer Lagerhalle mit Büro für einen Großhandel für Motorradzubehör (Shop, Verwaltung, Lager, Verpackung und Manipulation) inkl. Oberflächenentwässerung im Standort 4223 Katsdorf, Lungitz, auf dem Grundstück Nr. 2323/3, KG Bodendorf. -
03. April 2024, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage auf dem Grundstück 1143/4, KG 43009, in der Marktgemeinde Bad Kreuzen
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Verständigung von 05.03.2024 bis 20.03.2024
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Erweiterung des bestehenden Geschäftes durch Hinzunahme des Tops EG3 (Einbau Hörstudio, Refraktionsraum, Passbildstudio) im Standort 4310 Mauthausen, Poschacherstraße 1 auf dem Grundstück Nr. 13/5, KG Haid
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Perg
Bekanntgaben der Bezirkshauptmannschaft
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Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994
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Grundstücksdaten: Landwirtschaftliche Fläche aus Gst. 841/1 aus EZ 609, KG. 43103 Haid
Gesamtfläche: 5.534,00 m²
Name des Eigentümers: Herr Kurt Binder
Bekanntmachungsfrist: 29.01.2024 – 29.02.2024 -
Bekanntgabe - Seveso-Inspektion 2023
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Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat am 21.08.2023 bei der Betriebsanlage der Ruspeckhofer GmbH, 4331 Naarn, Marktplatz 5, eine Seveso-Inspektion gem. § 84k Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl 194/1994 idF I Nr. 75/2023 durchgeführt
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen