Amtsstunden und Kundenzeiten (Parteienverkehr) bei der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kontaktmöglichkeiten
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
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Verständigung im Zeitraum von 13.10.2026 bis 27.10.2026
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Errichtung und Betrieb einer Betriebsanlage durch Errichtung und Betrieb einer Bäckereifiliale mit Kaffee im Standort 4391 Waldhausen auf dem Grundstück Nr. 150/3, KG Waldhausen
BHPEBa-2026-282414/8-NB -
05. November 2026. 09:00 Uhr; Anberaumung der Fortsetzung der mündlichen Verhandlung
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Beim geplanten Vorhaben handelt es sich um einen Lockergesteinsabbau in Form einer Aushebung mit anschließender Nassbaggerung. Die Höhe des Trockenabbaues beträgt rund 4,5 m. Die anschließende Nassbaggerung hat eine Höhe von rund 7,0 m (von ca. 237 bis 230 müA). Nach Abschluss der Rohstoffentnahme soll der Abbauhohlraum mit Bodenaushub wiederverfüllt werden um die Oberflächennutzung nach Beendigung der Bergbautätigkeit sicherzustellen (landwirtschaftliche Nutzfläche Acker wie bisher). Es wird prinzipiell nur Aushubmaterial aus definierten Herkunftsbereichen übernommen. Diese Materialien werden vor Anlieferung einer Gesamtbeurteilung durch eine befugte Fachperson oder -anstalt unterzogen. Die Dauer der Auskiesung wird mit 15 Jahren beantragt, die Dauer der Wiederverfüllung mit zusätzlichen 5 Jahren, sodass sich eine Genehmigungsdauer von 20 Jahren ergibt.
BHPEBa-2020-417486/146-NB
BHPEN-2020-419557
BHPEWa-2020-412692 -
Bekanntmachung vom 08.10. bis 08.11.2026
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gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994
Grundstücksdaten: Gst.-Nr. 526, 7786, 7797, 7798, 7799 aus EZ 440, KG. 43020 Waldhausen
Gesamtfläche: 9.035,00 m²
BHPEGV-2026-266390/9-SCH
- Wahlausschreibung für die Wahl der Landwirtschaftskammer für Oberösterreich am Sonntag, 24. Jänner 2027 .
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Perg
Bekanntgaben der Bezirkshauptmannschaft
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KUNDMACHUNG nach §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) und §§ 85 Abs. 3 und 86b Bundesabgabenordnung (BAO)
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BHPEAL-2021-482434/37-IA
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Bekanntgabe - Seveso-Inspektion 2023
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Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat am 21.08.2023 bei der Betriebsanlage der Ruspeckhofer GmbH, 4331 Naarn, Marktplatz 5, eine Seveso-Inspektion gem. § 84k Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl 194/1994 idF I Nr. 75/2023 durchgeführt
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
