Amtsstunden und Kundenzeiten (Parteienverkehr) bei der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kontaktmöglichkeiten
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
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08. Jänner 2026, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Betriebserweiterung, Neuerrichtung Büro, Lagerhalle und Sanitärräume im Standort 4322 Windhaag bei Perg, Hochtor 36, auf dem Grundstück Nr. 874/6, KG Altenburg.
BHPEBa-2025-397879/6-WD -
Kundmachung Voranschlag 2026 SHV
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BHPESHV-2025-339679/456
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15. Jänner 2026, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandulung
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Frau Susanna und Herr Johann Haider, 4364 St. Thomas am Blasenstein, Ober St. Thomas 19,
beantragten mit Schreiben vom 13.11.2025 unter Vorlage eines Projektes der JUNG & Partner
GmbH die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer
Kleinkläranlage für 10 EW mit Bodenfilter und anschließende Ableitung der gereinigten Abwäs-
ser in den Fuchsluger-Bach.
BHPEWa-2025-406321/10-HA -
15. Jänner 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Errichtung einer Gasversorgungsanlage für
Stickstoff im Standort 4331 Naarn, Neuhof 21, auf den Grundstücken Nr. 1369/2, 1375/4 und
1376/2, KG Baumgarten.
BHPEBa-2025-277327/13-NB
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27. Jänner 2026, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Mit Bescheid vom 14.11.2013, Wa10-142-87-2009, erhielt die Marktgemeinde St. Georgen an
der Gusen die wasserrechtliche Bewilligung für das Projekt „Hochwasserschutz St. Georgen an
der Gusen“. Dieses Projekt wurde in den Jahren 2014 bis 2017 umgesetzt. Im Laufe der Jahre,
insbesondere aber durch die Hochwasserereignisse vom Dezember 2023 und September 2024
kam es zu verstärkten Anlandungen in der Ortsregulierungsstrecke. Infolgedessen ist eine Räu-
mung der Gusen von angelandetem Feinsediment erforderlich. Das Volumen der Räumung wird
in etwa 10.000 m³ Material betragen. Mit dieser Räumung soll das wasserrechtlich bewilligte
Schutzziel bei HW100 wieder hergestellt werden.
BHPEWa-2025-393400/7-ML
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Perg
Bekanntgaben der Bezirkshauptmannschaft
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Bekanntgabe - Seveso-Inspektion 2023
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Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat am 21.08.2023 bei der Betriebsanlage der Ruspeckhofer GmbH, 4331 Naarn, Marktplatz 5, eine Seveso-Inspektion gem. § 84k Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl 194/1994 idF I Nr. 75/2023 durchgeführt
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
