Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Peuerbachstraße 26 • 4041 Linz
Telefon (+43 732) 73 13 01-0 • Fax (+43 732) 73 13 01-27 23 99
E-Mail bh-uu.post@ooe.gv.at • www.bh-urfahr-umgebung.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Schutzgebiete, Naturdenkmäler, Naturhöhlen

Europaschutzgebiete:

  • Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der Flora-Fauna- Habitat (FFH)- und der Vogelschutz - Richtlinie
  • Verordnung der Landesregierung 

Naturschutzgebiete:

  • Gebiete, die sich durch völlige oder weitgehende Ursprünglichkeit oder Naturnähe auszeichnen oder die seltene heimische Pflanzen-, Pilz-, Tierarten oder seltene Lebensgemeinschaften beherbergen
  • Verordnung der Landesregierung

Landschaftsschutzgebiete:

  • Naturnah erhaltene Gebiete oder Kulturlandschaften, die sich wegen ihrer besonderen landschaftlichen Charakteristik auszeichnen
  • Verordnung der Landesregierung

Naturdenkmale:

  • Naturgebilde, die wegen ihrer landschaftlichen Charakteristik, Seltenheit oder naturschutzfachlichen Bedeutung besonders erhaltenswürdig sind oder in denen naturschutzfachlich bedeutsame Mineralien oder Fossilien vorkommen
  • Dazu gehören insbesondere Wasserfälle, Felsbildungen, erdgeschichtliche Aufschlüsse und Erscheinungsformen, Gehölz- und Baumgruppen sowie einzelne Bäume.
  • Bescheid der Landesregierung

Naturhöhlen:

  • Naturhöhlen dürfen nicht beeinträchtigt oder zerstört werden
    Zuständig: Bezirkshauptmannschaft
  • Als Naturdenkmal festgestellte Höhlen dürfen nicht betreten werden
    Bescheid der Landesregierung
  • Höhlenführer-(prüfung): Landesregierung

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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