Mit Erlassung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) BGBl.Nr. 102/2002, wurde dem Wunsch nach einer bundesweit einheitlichen Regelung der Behandlungs- bzw. Aufzeichnungspflichten für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle Rechnung getragen.
Nach dem AWG 2002 wird unterschieden in:
- Altstoffe (z.B. Altglas, Altpapier)
- Siedlungsabfälle: Abfälle aus privaten Haushalten und ähnlichen Abfällen
- Gefährliche Abfälle: siehe Altöle
- Problemstoffe: gefährliche Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen
- Altöle: z.B. gebrauchte Verbrennungsmotoren, Getriebeöle, mineralische Maschinen-, Turbinen- und Hydrauliköle
Weiterführende Informationen beim Amt der Oö. Landesregierung
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Abfall.
Abfallvermeidung und Rohstoffrückgewinnung sind zentrale Ziele für eine Ressourcen schonende und ökonomische Abfallwirtschaft in Oberösterreich.