In 80 Prozent der Fälle stimmen die Erziehungsberechtigten der Maßnahme zu. Nur in 20 Prozent der Fälle muss sich die Kinder- und Jugendhilfe zur Durchsetzung der "Vollen Erziehung" an das Gericht wenden.
Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.
Bezirkshauptmannschaft Perg • Dirnbergerstraße 11 • 4320 Perg
Telefon (+43 7262) 551-0 • Fax (+43 7262) 551-267 399 • E-Mail bh-pe.post@ooe.gv.at