Der Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens ist unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Die Zulassungsstelle eines Versicherers weist ein (neues) Kennzeichen zu.
Benötigte Unterlagen:
- Diebstahls- und Verlustanzeige
 - Meldezettel vom Hauptwohnsitz oder Meldebestätigung
 - Bestätigung über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung
 - Typenschein oder Einzelgenehmigung bzw. Bestätigung für die Zulassung
 - Amtlicher Lichtbildausweis
 - Vollmacht (wenn das Kraftfahrzeug nicht persönlich angemeldet wird)
 
Kosten:
Begutachtungsplakette: 2,30 Euro
 
