Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 • 4240 Freistadt
Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399
E-Mail bh-fr.post@ooe.gv.at • www.bh-freistadt.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

E-Government - eine echte win-win-Situation!

Informationen können auf diesem Weg rund um die Uhr abgefragt und Anträge gestellt werden, ohne an die Amtsstunden gebunden zu sein.

So wie das Land Oberösterreich insgesamt forciert auch die Bezirkshauptmannschaft Freistadt die Nutzung des Internets für die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern.

Informationen können auf diesem Weg etwa rund um die Uhr abgefragt, Anträge gestellt werden, ohne an die Amtsstunden gebunden zu sein.

Das Angebot richtet sich an jedermann, natürlich auch an Unternehmen, Vereine etc. Das Leistungsspektrum reicht von der Erteilung der Lenkerauskunft bis zum Antrag auf Baustellengenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung. Es umfasst selbstverständlich auch die Zustellung der jeweiligen Erledigung. In manchen Fällen ist es jedoch notwendig sich zu registrieren.

Der Online-Kontakt bietet mehrere Vorteile. Neben der bereits erwähnten zeitlichen Unabhängigkeit vereinfacht er etwa die Aktenführung und hilft, Papier zu sparen.

Wir laden Sie daher ein, diese Möglichkeit verstärkt zu nutzen. Den einfachsten Weg dazu stellt unsere elektronische Adresse bh-fr.post@ooe.gv.at dar.

 

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft Freistadt • Promenade 5 • 4240 Freistadt
Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399E-Mail bh-fr.post@ooe.gv.at

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