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Verwaltungsvereinfachung: BVD Gesundheitsbescheinigungen selber erstellen

Bei jeder Verbringung von Rindern von einem Bestand in einen anderen ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Diese musste bis jetzt jedes Mal beim Veterinärdienst der Bezirkshauptmannschaft angefordert werden.

Bei jeder Verbringung von Rindern von einem Bestand in einen anderen ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Diese musste bis jetzt jedes Mal beim Veterinärdienst der Bezirkshauptmannschaft angefordert werden.
Zukünftig kann jeder Landwirt selber BVD Gesundheitsbescheinigungen für Rinder aus seinem Betrieb über das E-Gouvernement-Service des Landes Oberösterreich erstellen.
 

Für diesen Dienst ist keine Registrierung oder Freischaltung notwendig.

Hintergrund:
Laut § 15 der BVD Verordnung muss jedes Rind, das zur weiteren Nutzung verkauft wird, von einer BVD Gesundheitsbescheinigung begleitet werden. Der Großteil der Rinder, die in Oberösterreich in Verkehr gebracht werden, stammt aus Betrieben, die amtlich anerkannt BVD-virusfrei sind, und bei denen über die regelmäßige Untersuchung der Tankmilch ständig eine unverdächtige BVD-Kontrolluntersuchung vorliegt, die nicht älter ist als 3 Monate. In diesem Fall müssen Tiere, die am Betrieb geboren wurden, oder mindestens 6 Monate auf dem Betrieb waren, wenn sie  verkauft werden, nicht auf BVD untersucht werden. Dasselbe gilt für amtlich anerkannt BVD-virusfreie Betriebe, die ein unverdächtiges Jungtierfenster oder Jungkuhgemelk, das nicht älter ist als drei Monate, vorweisen können.
Ist der Betrieb nicht amtlich anerkannt BVD-virusfrei, können BVD-Gesundheitsbescheinigungen dann erstellt werden, wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse für das entsprechende Tier vorliegen.

Weiterführende Informationen

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