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Alminvestitionsförderung.
(Staatliche Beihilfe)
Gefördert werden bauliche Investitionen im Bereich Alm-/Alpgebäude einschließlich der für die Almbewirtschaftung funktionell notwendigen technischen Einrichtungen und Anlagen: Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung sowie zur Abwasserreinigung, Einfriedungen, Schutzeinrichtungen für Almbauten (Lawinen- und Hochwasserschutz), Wege zur inneren Erschließung. -
Almwegebau und Almerschließung.
(Fördermaßnahme 73-09 und Staatliche Beihilfe)
Finanziell unterstützt werden Maßnahmen zur Erschließung von Almen. -
Bäuerliche Kleinarchitektur.
(Staatliche Beihilfe)
Gefördert wird die Errichtung von regionaltypischen Holzbaumaßnahmen auf Almen: Holzdach, Holzdachrinne, Schindelmantel, Holzzaun, Tränkewassertrog, etc. -
Erhaltung und Entwicklung von Almflächen.
(Staatliche Beihilfe)
Unterstützt wird die Planung, Wiederherstellung, Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaftsflächen im Almbereich.
Weiterführende Informationen
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Ländliche Verkehrsinfrastruktur.
(Fördermaßnahme 73-09 und Staatliche Beihilfe)
Gefördert wird die zeitgemäße Verkehrserschließung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung oder den Umbau von Wegen in Flurneuordnungsgebieten.
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Ökologische Agrarinfrastruktur.
(Fördermaßnahme 73-06 und Staatliche Beihilfe)
Ziel ist die Schaffung von naturnahen Landschaftselementen, um die regionstypischen Kulturlandschaften mit einem funktionsfähigen Naturhaushalt in Flurneuordnungsgebieten zu erhalten und zu entwickeln.
Weiterführende Informationen
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Waldfonds M 1 – Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen.
Gefördert werden unter anderem Aufforstungen und Nachbesserungen, Kulturpflege nach Aufforstung, Maßnahmen gegen Wildschäden und technische Begleitmaßnahmen.
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Waldfonds M 2 – Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder.
Gefördert werden unter anderem Aufforstungen, Kulturpflege nach Aufforstung, Maßnahmen gegen Wildschäden und technische Begleitmaßnahmen, Jungbestandspflege, Durchforstung, Einleitung der Naturverjüngung, Saatgutbeerntung und Maßnahmen zur Verbesserung der genetischen Ressourcen.
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Waldfonds M 5 – Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen.
Gefördert werden unter anderem vorbeugende Forstschutzmaßnahmen, die maschinelle Entrindung von Schadholz sowie die Adaptierung von Spezialgeräten.
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Waldfonds M 6 – Maßnahmen zur Waldbrandprävention.
Gefördert werden unter anderem präventive Waldbehandlungen, Maßnahmen gegen Folgeschäden und Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit Waldbrandgefahr.
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Waldbewirtschaftung (73-04) LE 2023-2027.
Gefördert werden Investitionen in Investitionen in waldbauliche Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Wälder, Investitionen in biodiversitätsfördernde Maßnahmen, Investitionen in Forstschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes.
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Infrastruktur Wald (73-03) LE 2023-2027.
Gefördert werden die Errichtung und Verbesserung der Infrastruktur (Forststraßen, Anlage von Holzlagerplätzen und Wasserstellen zur Waldbrandprävention- und bekämpfung).
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Wissenstransfer für außerlandwirtschaftliche Themenfelder – Waldbewirtschaftungspläne auf betrieblicher Ebene (78-03) LE 2023-2027.
Gefördert wird die Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen auf betrieblicher Ebene. Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.
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Allgemeine Fischereiförderung.
Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss werden Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums für Wassertiere, der Besatz mit seltenen bzw. bedrohten heimischen gewässertypspezifischen Fisch-, Muschel- und Krebsarten und juvenilen Bachforellen, die Stützung und Wiederansiedlung lokaler autochthoner Bestände und wissenschaftliche Projekte mit Bezug zur Fischereiwirtschaft und -ökologie (keine Grundlagenforschung) gefördert.
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Bäuerliche Fischproduktion.
Die Errichtung und Sanierung (keine Instandhaltung) von Fischteichanlagen und Hälterbecken sowie im Projekt enthaltener Schutzeinrichtungen zur Abwehr von fischfressenden Tieren werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln gefördert.
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EMFAF 2021 - 2027 Binnenfischerei - M 1.
Im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds besteht die Möglichkeit im Bereich der Binnenfischerei Projekte zu fördern.
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EMFAF 2021-2027 Investitionen und Innovationen in der Aquakultur - M 4.
Im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds besteht die Möglichkeit im Bereich der Investitionen und Innovationen in der Aquakultur Projekte zu fördern.
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EMFAF 2021-2027 Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen - M 6.
Im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds besteht die Möglichkeit für die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Projekte zu fördern.
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EMFAF 2021-2027 Vermarktungsmaßnahmen - M 7 .
Im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds besteht die Möglichkeit für Vermarktungsmaßnahmen Projekte zu fördern.
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Jagdwesen.
Gefördert wird die Jagd in Oberösterreich im Wege des oö. Landesjagdverbandes durch finanzielle Beiträge des Landes.
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Ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung von Teichen.
Auf Grund der Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vom 7. April 2022 wird für ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung von Teichen für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2027 eine von Bund und Land Oberösterreich kofinanzierte Förderung angeboten.
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Präventionsmaßnahmen zur Abwehr fischfressender Prädatoren.
Im Rahmen des "Managementplan Fischotter Oberösterreich" wurde, insbesondere zur Vermeidung des Eintritts der Gefahr ernster Schäden an bestehenden Fischteichen, eine Reihe von möglichen Abwehr- bzw. Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Diese sollen sinnvoller Weise nicht erst bei Eintritt eines ernsten Schadens, sondern bereits präventiv angewendet werden. Zudem können nunmehr auch Präventionsmaßnahmen zur Abwehr anderer fischfressender Tierarten (z.B. Graureiher) gefördert werden.
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Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme die der Unternehmen und die der Gebietskörperschaften.
Das Land OÖ hilft der Bevölkerung (Landwirten, Arbeitnehmer, Pensionisten, Vereine, Wegeerhaltungsgemeinschaften, Religionsgemeinschaften) im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen. Um die von Naturkatastrophen betroffene Bevölkerung bei der Behebung von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der Katastrophenfonds eingerichtet. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie die jeweils geltenden Richtlinien des Landes.
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Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen (Unternehmen) mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften.
Das Land OÖ hilft den Unternehmern im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen. Um die von Naturkatastrophen betroffenen Unternehmer bei der Behebung von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der Katastrophenfonds eingerichtet. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie die jeweils geltenden Richtlinien des Landes.
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Katastrophenschäden am Waldbestand mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften.
Die Aufarbeitung von Schadholz nach Katastrophenereignissen bedeutet für die betroffenen Waldbesitzer nicht nur einen erhöhten Arbeitsaufwand und Geräteverschleiß, sondern auch einen erheblichen Einkommensverlust. Da eine möglichst rasche Schadholzaufarbeitung zur Erhaltung und Sicherung der in hohem öffentlichen Interesse gelegenen vielfältigen Wirkungen des Waldes notwendig ist, ist eine finanzielle Hilfe aus öffentlichen Mitteln als Beihilfe zu den erhöhten Erntekosten unerlässlich.
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Schäden durch Naturkatastrophen an landwirtschaftlichen Kulturen für physische und juristische Personen mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften.
Für nicht versicherbare Ernteschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, welche aufgrund eines Elementarereignisses auftreten, können für den von der Österreichischen Hagelversicherung VVaG festgestellten Schaden, Beihilfen in Aussicht gestellt werden.
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Gewährung eines Zuschusses für Herdenschutzmaßnahmen.
Gefördert wird die Erneuerung und Aufrüstung oder der Neubau von Zäunen für Schafe, Ziegen und Kälber (Jungrinder bis zu 12 Monaten) zur Vermeidung von Wolfsrissen, sowie zur Sicherstellung des Tierwohls. Des Weiteren werden auch GPS-Tracker für Schafe und Ziegen bzw. der Ankauf von Herdenschutz-hunden gefördert.
Online beantragen
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Agrarische Forschung und Entwicklung - Zukunftsfonds.
Gefördert werden Forschungsprojekte und sonstige Vorhaben, die in besonderer Weise einen hohen Nutzen bzw. hohe Rückwirkungseffekte auf die Landwirtschaft aufweisen bzw. erwarten lassen in einem Aufrufverfahren.
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Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft.
Gefördert wird die Vorbereitung einer künftigen Betriebsnachfolgerin oder eines Betriebsnachfolgers durch gezielte Ausbildung im eigenen Betrieb.
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Behebung von Notständen in der Landwirtschaft.
Zur Behebung einer unverschuldet eingetretenen Notlage durch z. B. schwere Krankheit oder Unglücksfälle im Viehbestand werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.
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Biomasseeinzelanlagen - Landesförderung.
Informationen zum Thema "Förderung einzelbetrieblicher Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen für natürliche und juristische Personen und landwirtschaftliche Betriebe".
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Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung für bäuerliche Betriebe.
Diese Förderung ist ein Angebot für die "Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung für bäuerliche Betriebe" in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe.
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Konsolidierung landwirtschaftlicher Betriebe.
Gefördert werden Konsolidierungskredite (Agrarinvestitionskredite) für unverschuldet in eine Notlage geratene Landwirtschaftsbetriebe sowie Umschuldung von normalverzinslichen Bankdarlehen. Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zur Übernahme und Weiterführung verschuldeter Betriebe zu schaffen und deren Rentabilität in einem angemessenen Zeitraum wiederherzustellen.
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Förderung von Breitbandanschlüssen für landwirtschaftliche Betriebe.
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es die Breitbandversorgung landwirtschaftlicher Betriebe zu verbessern und die Anschlussdichte bei den Betrieben auch in peripheren ländlichen Räumen zu erhöhen.
Online beantragen -
Fördermaßnahme präventiver Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Betriebshilfe als De-minimis Beihilfe.
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es durch präventive Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben vor Eintritt einer Krisensituation die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter für Bedarf von vorhandenen Ressourcen an Arbeitskraft zu stärken und einen potentiellen Betriebshelfer mit den Arbeitsabläufen vertraut zu machen.
Weiterführende Informationen
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Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (73-01) LE 2023-2027.
Mit dieser Maßnahme werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.
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Investitionen in überbetriebliche Bewässerung (73-05) LE 2023-2027.
Mit dieser Intervention werden überbetriebliche Investitionen für die Errichtung von Infrastrukturanlagen zur Wasserförderung, Wasserspeicherung, Wasseraufbereitung und Zuleitung zu den einzelbetrieblichen Entnahmestellen sowie Kosten für die Anbindung an das Stromnetz gefördert.
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Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inklusive Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (73-08) LE 2023-2027.
Mit dieser Fördermaßnahme werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.
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Förderung der ersten Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten (75-01) LE 2023-2027.
Mit dieser Förderung soll die erste Niederlassung und damit die erstmalige Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit unterstützt werden, um damit eine langfristige Absicherung der Landwirtschaft zu gewährleisten.
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Zusammenarbeit (77-02) Tourismusdienstleistungen LE 2023-2027.
Gefördert wird mit dieser Maßnahme die innovative und nachhaltige (Weiter-) entwicklung und Adaptierung des touristischen Angebots.
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Zusammenarbeit (77-02) Lokale Märkte/Absatzförderung LE 2023-2027.
Mit dieser Maßnahme wird die Zusammenarbeit Lokale Märkte/Absatzförderung LE 2023-2027 gefördert.
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Förderung Leader (77-05) LE 2023-2027.
Leader ist eine Förderinitiative, welche die Stärkung des ländlichen Raums, die Förderung der regionalen Wirtschaft und die Steigerung der Lebensqualität in den Regionen zum Ziel hat.
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Wissenstransfer für landwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information) (78-02) LE 2023-2027.
Mit dieser Intervention werden insbesondere die berufsbegleitende landwirtschaftliche Berufsausbildung und die Verbesserung der fachlichen, persönlichen und unternehmerischen Kompetenzen der in der Landwirtschaft tätigen Personen unterstützt.
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Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder – Bewusstseinsbildung (78-03) LE 2023-2027.
Mit dieser Intervention wird die Bewusstseinsbildung (z. B. Informationsmaßnahmen, Exkursionen) insbesondere für folgende Zielgruppen unterstützt: die Öffentlichkeit, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Land- und Forstwirtinnen und Forstwirte.
Weiterführende Informationen
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Waldbewirtschaftung (73-04) LE 2023-2027.
Gefördert werden Investitionen in Investitionen in waldbauliche Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Wälder, Investitionen in biodiversitätsfördernde Maßnahmen, Investitionen in Forstschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes.
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Fördermaßnahme präventiver Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Betriebshilfe als De-minimis Beihilfe.
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es durch präventive Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben vor Eintritt einer Krisensituation die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter für Bedarf von vorhandenen Ressourcen an Arbeitskraft zu stärken und einen potentiellen Betriebshelfer mit den Arbeitsabläufen vertraut zu machen.
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Investitionen in überbetriebliche Bewässerung (73-05) LE 2023-2027.
Mit dieser Intervention werden überbetriebliche Investitionen für die Errichtung von Infrastrukturanlagen zur Wasserförderung, Wasserspeicherung, Wasseraufbereitung und Zuleitung zu den einzelbetrieblichen Entnahmestellen sowie Kosten für die Anbindung an das Stromnetz gefördert.
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Wissenstransfer für außerlandwirtschaftliche Themenfelder – Waldbewirtschaftungspläne auf betrieblicher Ebene (78-03) LE 2023-2027.
Gefördert wird die Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen auf betrieblicher Ebene. Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.
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Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder – Bewusstseinsbildung (78-03) LE 2023-2027.
Mit dieser Intervention wird die Bewusstseinsbildung (z. B. Informationsmaßnahmen, Exkursionen) insbesondere für folgende Zielgruppen unterstützt: die Öffentlichkeit, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Land- und Forstwirtinnen und Forstwirte.
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Wissenstransfer für landwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information) (78-02) LE 2023-2027.
Mit dieser Intervention werden insbesondere die berufsbegleitende landwirtschaftliche Berufsausbildung und die Verbesserung der fachlichen, persönlichen und unternehmerischen Kompetenzen der in der Landwirtschaft tätigen Personen unterstützt.
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Infrastruktur Wald (73-03) LE 2023-2027.
Gefördert werden die Errichtung und Verbesserung der Infrastruktur (Forststraßen, Anlage von Holzlagerplätzen und Wasserstellen zur Waldbrandprävention- und bekämpfung).
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Sonstige Förderungen in der Landwirtschaft.
Förderung von agrarischen Bildungsmaßnahmen
Gefördert werden agrarische Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, eine Vielfalt an Kursen und Ausbildungen, die die verschiedenen Lebensbereiche und Berufsfelder in der Land- und Forstwirtschaft betreffen, sowie sonstige Vorhaben, die für die bäuerliche Bevölkerung im ländlichen Raum, in besonderer Weise einen hohen Nutzen bzw. hohe Rückwirkungseffekte auf die Landwirtschaft aufweisen bzw. erwarten lassen. -
Förderung Leader (77-05) LE 2023-2027.
Leader ist eine Förderinitiative, welche die Stärkung des ländlichen Raums, die Förderung der regionalen Wirtschaft und die Steigerung der Lebensqualität in den Regionen zum Ziel hat.
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Förderung der ersten Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten (75-01) LE 2023-2027.
Mit dieser Förderung soll die erste Niederlassung und damit die erstmalige Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit unterstützt werden, um damit eine langfristige Absicherung der Landwirtschaft zu gewährleisten.
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Gewährung eines Zuschusses für Herdenschutzmaßnahmen.
Gefördert wird die Erneuerung und Aufrüstung oder der Neubau von Zäunen für Schafe, Ziegen und Kälber (Jungrinder bis zu 12 Monaten) zur Vermeidung von Wolfsrissen, sowie zur Sicherstellung des Tierwohls. Des Weiteren werden auch GPS-Tracker für Schafe und Ziegen bzw. der Ankauf von Herdenschutz-hunden gefördert.
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Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inklusive Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (73-08) LE 2023-2027.
Mit dieser Fördermaßnahme werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.
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EMFAF 2021 - 2027 Binnenfischerei - M 1.
Im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds besteht die Möglichkeit im Bereich der Binnenfischerei Projekte zu fördern.
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EMFAF 2021-2027 Investitionen und Innovationen in der Aquakultur - M 4.
Im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds besteht die Möglichkeit im Bereich der Investitionen und Innovationen in der Aquakultur Projekte zu fördern.
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EMFAF 2021-2027 Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen - M 6.
Im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds besteht die Möglichkeit für die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Projekte zu fördern.
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EMFAF 2021-2027 Vermarktungsmaßnahmen - M 7 .
Im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds besteht die Möglichkeit für Vermarktungsmaßnahmen Projekte zu fördern.
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Zusammenarbeit (77-02) Lokale Märkte/Absatzförderung LE 2023-2027.
Mit dieser Maßnahme wird die Zusammenarbeit Lokale Märkte/Absatzförderung LE 2023-2027 gefördert.
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Zusammenarbeit (77-02) Tourismusdienstleistungen LE 2023-2027.
Gefördert wird mit dieser Maßnahme die innovative und nachhaltige (Weiter-) entwicklung und Adaptierung des touristischen Angebots.
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Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (73-01) LE 2023-2027.
Mit dieser Maßnahme werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.
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Ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung von Teichen.
Auf Grund der Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vom 7. April 2022 wird für ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung von Teichen für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2027 eine von Bund und Land Oberösterreich kofinanzierte Förderung angeboten.
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Behebung von Notständen in der Landwirtschaft.
Zur Behebung einer unverschuldet eingetretenen Notlage durch z. B. schwere Krankheit oder Unglücksfälle im Viehbestand werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.
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Renaturierung bzw. Strukturierung von hart verbauten Fließgewässern.
Fischereireviere sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Fischgewässern werden für die Renaturierung von regulierten, hart verbauten Gewässern sowie Errichtung von Fischaufstiegshilfen gefördert.
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Verkehrserschließung ländlicher Gebiete.
Gefördert wird die zeitgemäße Verkehrserschließung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung oder den Umbau von Wegen in Flurneuordnungsgebieten.
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Agrarische Forschung und Entwicklung - Zukunftsfonds.
Gefördert werden Forschungsprojekte und sonstige Vorhaben, die in besonderer Weise einen hohen Nutzen bzw. hohe Rückwirkungseffekte auf die Landwirtschaft aufweisen bzw. erwarten lassen in einem Aufrufverfahren.
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Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft.
Gefördert wird die Vorbereitung einer künftigen Betriebsnachfolgerin oder eines Betriebsnachfolgers durch gezielte Ausbildung im eigenen Betrieb.
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Allgemeine Fischereiförderung.
Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss werden Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums für Wassertiere, der Besatz mit seltenen bzw. bedrohten heimischen gewässertypspezifischen Fisch-, Muschel- und Krebsarten und juvenilen Bachforellen, die Stützung und Wiederansiedlung lokaler autochthoner Bestände und wissenschaftliche Projekte mit Bezug zur Fischereiwirtschaft und -ökologie (keine Grundlagenforschung) gefördert.
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Biomasseeinzelanlagen - Landesförderung.
Informationen zum Thema "Förderung einzelbetrieblicher Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen für natürliche und juristische Personen und landwirtschaftliche Betriebe".
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Bäuerliche Fischproduktion.
Die Errichtung und Sanierung (keine Instandhaltung) von Fischteichanlagen und Hälterbecken sowie im Projekt enthaltener Schutzeinrichtungen zur Abwehr von fischfressenden Tieren werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln gefördert.
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Präventionsmaßnahmen zur Abwehr fischfressender Prädatoren.
Im Rahmen des "Managementplan Fischotter Oberösterreich" wurde, insbesondere zur Vermeidung des Eintritts der Gefahr ernster Schäden an bestehenden Fischteichen, eine Reihe von möglichen Abwehr- bzw. Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Diese sollen sinnvoller Weise nicht erst bei Eintritt eines ernsten Schadens, sondern bereits präventiv angewendet werden. Zudem können nunmehr auch Präventionsmaßnahmen zur Abwehr anderer fischfressender Tierarten (z.B. Graureiher) gefördert werden.
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Jagdwesen.
Gefördert wird die Jagd in Oberösterreich im Wege des oö. Landesjagdverbandes durch finanzielle Beiträge des Landes.
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Konsolidierung landwirtschaftlicher Betriebe.
Gefördert werden Konsolidierungskredite (Agrarinvestitionskredite) für unverschuldet in eine Notlage geratene Landwirtschaftsbetriebe sowie Umschuldung von normalverzinslichen Bankdarlehen. Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zur Übernahme und Weiterführung verschuldeter Betriebe zu schaffen und deren Rentabilität in einem angemessenen Zeitraum wiederherzustellen.
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Almschutz und Almentwicklung.
Gefördert werden insbesondere Almverbesserungsmaßnahmen, Almrevitalisierungen, Verbesserungen der Infrastruktur (Verkehrserschließung, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung) sowie bauliche Investitionen auf Almen.
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Schutzwaldverbesserung.
Für Aufforstungen in Hochlagen, Wiederbewaldung von unzureichend verjüngten Schutzwäldern, Verbauungen gegen Schnee sowie Bestandespflege können Waldeigentümer (ausgenommen Gebietskörperschaften) eine Förderung von bis 90 % der Projektskosten beantragen.
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Äschenbesatz.
Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln wird der Besatz mit heimischen Äschen in Äschengewässern gefördert.
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Förderrichtlinien im Rahmen der EU-Gruppenfreistellung.
Richtlinie agrarische Forschung und Entwicklung
Richtlinie Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe in OÖ
Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses des Landes OÖ zu den Prämienkosten für die Rinderversicherung
Richtlinie für die Förderung zur Sicherung der genetischen Qualität und zur Qualitätssicherung bei der Erhebung von Leistungsmerkmalen in der Tierhaltung in Oberösterreich
Richtlinie für die Vergabe von Elementarschadensbeihilfen (Katastrophenfondsgesetz 1996) (Landwirtschaftliche Kulturen)
Richtlinie für die Vergabe von Elementarschadensbeihilfen (Katastrophenfondsgesetz 1996) (Unternehmen) -
Ökologische Agrarinfrastruktur.
(Fördermaßnahme 73-06 und Staatliche Beihilfe)
Ziel ist die Schaffung von naturnahen Landschaftselementen, um die regionstypischen Kulturlandschaften mit einem funktionsfähigen Naturhaushalt in Flurneuordnungsgebieten zu erhalten und zu entwickeln.
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Ländliche Verkehrsinfrastruktur.
(Fördermaßnahme 73-09 und Staatliche Beihilfe)
Gefördert wird die zeitgemäße Verkehrserschließung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung oder den Umbau von Wegen in Flurneuordnungsgebieten.
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Alminvestitionsförderung.
(Staatliche Beihilfe)
Gefördert werden bauliche Investitionen im Bereich Alm-/Alpgebäude einschließlich der für die Almbewirtschaftung funktionell notwendigen technischen Einrichtungen und Anlagen: Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung sowie zur Abwasserreinigung, Einfriedungen, Schutzeinrichtungen für Almbauten (Lawinen- und Hochwasserschutz), Wege zur inneren Erschließung. -
Bäuerliche Kleinarchitektur.
(Staatliche Beihilfe)
Gefördert wird die Errichtung von regionaltypischen Holzbaumaßnahmen auf Almen: Holzdach, Holzdachrinne, Schindelmantel, Holzzaun, Tränkewassertrog, etc. -
Erhaltung und Entwicklung von Almflächen.
(Staatliche Beihilfe)
Unterstützt wird die Planung, Wiederherstellung, Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaftsflächen im Almbereich. -
Almwegebau und Almerschließung.
(Fördermaßnahme 73-09 und Staatliche Beihilfe)
Finanziell unterstützt werden Maßnahmen zur Erschließung von Almen. -
Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen (Unternehmen) mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften.
Das Land OÖ hilft den Unternehmern im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen. Um die von Naturkatastrophen betroffenen Unternehmer bei der Behebung von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der Katastrophenfonds eingerichtet. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie die jeweils geltenden Richtlinien des Landes.
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Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme die der Unternehmen und die der Gebietskörperschaften.
Das Land OÖ hilft der Bevölkerung (Landwirten, Arbeitnehmer, Pensionisten, Vereine, Wegeerhaltungsgemeinschaften, Religionsgemeinschaften) im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen. Um die von Naturkatastrophen betroffene Bevölkerung bei der Behebung von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der Katastrophenfonds eingerichtet. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie die jeweils geltenden Richtlinien des Landes.
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Katastrophenschäden am Waldbestand mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften.
Die Aufarbeitung von Schadholz nach Katastrophenereignissen bedeutet für die betroffenen Waldbesitzer nicht nur einen erhöhten Arbeitsaufwand und Geräteverschleiß, sondern auch einen erheblichen Einkommensverlust. Da eine möglichst rasche Schadholzaufarbeitung zur Erhaltung und Sicherung der in hohem öffentlichen Interesse gelegenen vielfältigen Wirkungen des Waldes notwendig ist, ist eine finanzielle Hilfe aus öffentlichen Mitteln als Beihilfe zu den erhöhten Erntekosten unerlässlich.
-
Schäden durch Naturkatastrophen an landwirtschaftlichen Kulturen für physische und juristische Personen mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften.
Für nicht versicherbare Ernteschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, welche aufgrund eines Elementarereignisses auftreten, können für den von der Österreichischen Hagelversicherung VVaG festgestellten Schaden, Beihilfen in Aussicht gestellt werden.
-
Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung für bäuerliche Betriebe.
Diese Förderung ist ein Angebot für die "Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung für bäuerliche Betriebe" in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe.
-
Förderung von Breitbandanschlüssen für landwirtschaftliche Betriebe.
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es die Breitbandversorgung landwirtschaftlicher Betriebe zu verbessern und die Anschlussdichte bei den Betrieben auch in peripheren ländlichen Räumen zu erhöhen.
-
Waldfonds M 2 – Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder.
Gefördert werden unter anderem Aufforstungen, Kulturpflege nach Aufforstung, Maßnahmen gegen Wildschäden und technische Begleitmaßnahmen, Jungbestandspflege, Durchforstung, Einleitung der Naturverjüngung, Saatgutbeerntung und Maßnahmen zur Verbesserung der genetischen Ressourcen.
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Waldfonds M 1 – Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen.
Gefördert werden unter anderem Aufforstungen und Nachbesserungen, Kulturpflege nach Aufforstung, Maßnahmen gegen Wildschäden und technische Begleitmaßnahmen.
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Waldfonds M 5 – Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen.
Gefördert werden unter anderem vorbeugende Forstschutzmaßnahmen, die maschinelle Entrindung von Schadholz sowie die Adaptierung von Spezialgeräten.
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Waldfonds M 6 – Maßnahmen zur Waldbrandprävention.
Gefördert werden unter anderem präventive Waldbehandlungen, Maßnahmen gegen Folgeschäden und Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit Waldbrandgefahr.