Ökologische Agrarinfrastruktur

(Fördermaßnahme 73-06 und Staatliche Beihilfe)
Ziel ist die Schaffung von naturnahen Landschaftselementen, um die regionstypischen Kulturlandschaften mit einem funktionsfähigen Naturhaushalt in Flurneuordnungsgebieten zu erhalten und zu entwickeln.

Hinweis: Gefördert werden nur Maßnahmen, deren Antragstellung vor Beginn der Maßnahmenumsetzung erfolgt ist!

Wer wird gefördert?

Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs- und Agrargemeinschaften einschließlich Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen eines behördlich genehmigten freiwilligen Nutzungstausches.

Wie wird gefördert?

Der Grunderwerb für landschaftsgestaltende Maßnahmen und der Bau und die Ausgestaltung ökologischer und  ingenieurbiologischer Maßnahmen (Bodenschutzanlagen, dezentraler Wasserrückhalt und sonstige  wasserbauliche  Maßnahmen, Bepflanzungen, etc.)

90%

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die zu fördernden Anlagen müssen ingenieurmäßig geplant und in den Bodenreformverfahren mitverankert sein.
  • Erforderliche behördliche Bewilligungen (z.B. bezüglich Naturschutz, Forstrecht, Wasserrecht) müssen vorliegen. Naturnahe und die Ressourcen schonende Bauweisen (Schotterwege, Betonspurwege) sind anzustreben.

Abwicklung / Antragstellung

  • Die Organisation der Antragstellung und Abwicklung erfolgt durch das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Ländliche Neuordnung im Zuge eines Flurneuordnugsverfahrens.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. Förderungen können nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gewährt werden.
  • Für die widmungsgemäße Verwendung der Beihilfe ist ein geeigneter Nachweis beizubringen.
  • Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

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