Renaturierung bzw. Strukturierung von hart verbauten Fließgewässern

Fischereireviere sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Fischgewässern werden für die Renaturierung von regulierten, hart verbauten Gewässern sowie Errichtung von Fischaufstiegshilfen gefördert.

Wer wird gefördert?

Fischereireviere sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Fischgewässern

Was wird gefördert?

  • Renaturierung regulierter Gewässer
  • Verbesserung der Strukturausstattung in verbauten Gewässern
  • Beseitigung kleinerer Aufstiegshindernisse (längsgerichtete Durchgängigkeit)
  • Fischgängige Anbindung von Nebengerinnen (seitliche Durchgängigkeit)
  • Öffnung von Verrohrungen

Wie wird gefördert?

nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus Landesmitteln

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Einbindung der Förderstelle im Planungsstadium
  • wasserrechtliche Bewilligung
  • keine gesetzliche oder durch einen Bescheid vorgegebene Verpflichtung

Abwicklung / Antragstellung

Um die Förderung zu beantragen, schicken Sie ein formloses Ansuchen an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Amtes der Oö. Landesregierung.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: