Bäuerliche Kleinarchitektur

(Staatliche Beihilfe)
Gefördert wird die Errichtung von regionaltypischen Holzbaumaßnahmen auf Almen: Holzdach, Holzdachrinne, Schindelmantel, Holzzaun, Tränkewassertrog, etc.

Hinweis: Gefördert werden nur Maßnahmen, deren Antragstellung vor Beginn der Maßnahmenumsetzung erfolgt ist!

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes eine Alm im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreiben.

Wie wird gefördert?

Bäuerliche Kleinarchitektur auf Almen in regionaltypischer Holzbaubauweise  (z.B. Holzdach, Holzdachrinne, Schindelmantel, Holzzaun, Tränkewassertrog) 60% der anrechenbaren Gesamtkosten gemäß den pauschalierten Einheitskosten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Alm ist im Almbuch gemäß Alm- und Kulturflächenschutzgesetz verzeichnet oder es liegen die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Almkataster vor.
  • Die Alm ist mit Weidevieh bestoßen oder soll gemäß einem nachvollziehbaren Betriebskonzept wieder bestoßen werden.
  • Die baulichen Investitionsmaßnahmen sind spätestens ein Jahr nach der Projektgenehmigung zu beginnen und spätestens drei Jahre nach der Genehmigung fertig  zu stellen.

Abwicklung / Antragstellung

  • Die Abwicklung erfolgt durch das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Ländliche Neuordnung.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. Förderungen können nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gewährt werden.
  • Für die widmungsgemäße Verwendung der Beihilfe ist ein geeigneter Nachweis in Form einer Fotodokumentation vor- und nach der Maßnahme und eine entsprechende Planskizze über Ausmaß und Lage der Maßnahme beizubringen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

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