Landesregierung

Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt, vollzieht die Landesgesetze und verwaltet die Landesfinanzen.

Der Landtag wählt die Landesregierung, das oberste Vollzugsorgan der Landesverwaltung. Die Landesregierung in Oberösterreich ist eine "Konzentrationsregierung", das heißt, alle im Landtag mit einer bestimmten Anzahl von Abgeordneten vertretenen Parteien haben mindestens einen Sitz in der Landesregierung.

Die Landesregierung vollzieht die Landesgesetze und verwaltet die Finanzen des Landes. Sie besteht in Oberösterreich aus neun Mitgliedern, fünf gehören der ÖVP an, zwei der FPÖ und je eines der SPÖ und den Grünen. An der Spitze der Landesregierung steht der Landeshauptmann. Das ist seit 6. April 2017 Mag. Thomas Stelzer. Er vertritt das Land Oberösterreich nach außen.

Alle Regierungsmitglieder treffen sich einmal wöchentlich zu einer nicht öffentlichen Sitzung im Landhaus. Den Vorsitz in den Regierungssitzungen führt der Landeshauptmann. Der Landesamtsdirektor ist als Schnittstelle zum Amt der Oö. Landesregierung (Geschäftsapparat der Landesregierung) bei jeder Regierungssitzung dabei.

Im Rahmen der Geschäftsordnung der Oö. Landesregierung (LGBl. Nr. 24/1977 idF LGBl. Nr. 107/2021) ist festgelegt, welche Angelegenheiten die Oö. Landesregierung kollegial im Rahmen der Regierungssitzung zu behandeln hat:

  • Regierungsvorlagen an den Landtag
  • Rechtsverordnungen und bestimmte Verwaltungsverordnungen
  • (Verfassungs)gesetzlich an eine kollegiale Beschlussfassung gebundene Angelegenheiten
  • Entscheidungen über das Landesvermögen von besonderer Bedeutung
    (z.B. Förderungen über 25.000 Euro)


Alle anderen Angelegenheiten kann das jeweilige Regierungsmitglied allein (monokratisch) entscheiden. Die Landesregierung kann allerdings eine monokratische Entscheidung an sich ziehen und zur kollegialen Beschlusssache machen. 

Die Landesregierung gibt sich eine Geschäftsverteilung, die im Landesgesetzblatt kundgemacht wird. Im Rahmen der Geschäftsverteilung werden alle Aufgaben, die vom Landeshauptmann und der Landesregierung wahrzunehmen und die im internen Kompetenzen-Katalog der Landesverwaltung in Aufgabengruppen zusammengefasst sind, auf neun Geschäftsgruppen (Ressorts/Referate) aufgeteilt. Jede Geschäftsgruppe besteht aus mehreren Aufgabengruppen.

 

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