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Förderungen
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Was bedeutet "Förderbare Personen" oder was zählt alles zum Haushaltseinkommen.
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Hier finden Sie die Verlinkung zum Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 und den Verordnungen.
Beihilfen
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Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse jeweils auf Dauer eines Jahres ausbezahlt wird und der Minderung des Wohnungsaufwandes dient.
Förderungen im Bereich Neubau (Eigenheime)
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Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen durch die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zinsenzuschusses.
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Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft können diese Förderung für die Errichtung von Reihenhäusern und Doppelhäusern beantragen, sofern die Anlage aus mindestens 3 Reihenhäusern bzw. 2 Doppelhäusern besteht.
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Eine zweite Wohnung wird nur gefördert, wenn sie an ein bestehendes Eigenheim in Form eines Zu-, An- oder Aufbaues hinzugebaut wird, und das Eigenheim nicht gefördert ist.
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Gefördert wird der Neubau von Reihenhäusern/Doppelhäusern in Mietkauf durch Zinsenzuschüsse des Landes Oberösterreich.
Förderungen im Bereich Neubau (Mehrgeschoßiger Wohnbau)
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Gefördert wird der Neubau von Miet(kauf)- und Eigentumswohnungen bzw. Wohnheime durch Förderungsdarlehen oder Annuitätenzuschüsse des Landes Oberösterreich.
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Gefördert wird der Neubau von Eigentumswohnungen durch Zinsenzuschüsse des Landes Oberösterreich.
Förderungen im Bereich Neubau
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Beratungsempfänger können alle Personen sein, die in Oberösterreich ein Wohnbauvorhaben (ausgenommen Wochenendhäuser) beabsichtigen.
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Gefördert wird die Errichtung barrierefreier und behindertengerechter Mietwohnungen mit Lift für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung.
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Gefördert werden Gemeinden als Kindergarten- bzw. Schülerhorterhalter und private Kindergarten- bzw. Schülerhorterhalter für Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen.
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Gefördert werden thermographische Messungen von Gebäuden.
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Gefördert werden Radonmessungen in ganz Oberösterreich, bautechnische Sanierungen bei Richtwertüberschreitungen und Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten im Radonrisikogebiet.
Förderungen im Bereich Sanieren und Renovieren
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Gefördert wird die Sanierung, die Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen, die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude, behindertengerechte Maßnahmen usw.
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Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, nachträglicher Lifteinbau, Anschluß an Fernwärme, behindertengerechte Maßnahmen, Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude usw.
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Annuitätenzuschüsse werden für Darlehen im Ausmaß von höchstens 50 Prozent der förderbaren Sanierungskosten gewährt.
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Die Höhe des Darlehens, bis zu der Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt für den Anschluss an Fernwärme bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen höchstens 2.000 Euro pro Wohnung.
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Gefördert werden Radonmessungen in ganz Oberösterreich, bautechnische Sanierungen bei Richtwertüberschreitungen und Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten im Radonrisikogebiet.
Förderungen rund um's Wohnen
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Gefördert wird der Kauf eines Baugrundstückes oder einer Liegenschaft, der Kauf einer Eigentumswohnung, einer Mietkaufwohnung oder eines Reihenhauses bzw. die Grundanteilskosten bei Mietwohnungen.
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Gefördert wird der Einbau einer Alarmanlage in ein Eigenheim, in eine Eigentums- oder Mietwohnung
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Gefördert wird die Fertigstellung von im Rohbau stehenden Wohnungen und Eigenheimen.
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Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenster und -türen in Wohn- und Schlafräumen.
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Hier finden Sie alle Informationen sowie das Antragsformular zum Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich - Aktion 2009/2010.
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Gefördert wird der Ankauf einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes, wenn das Kaufobjekt ausschließlich vom Käufer mit Hauptwohnsitz bewohnt wird.
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Ziel dieser Förderung ist die Forcierung der energetischen Nutzung erneuerbarer, alternativer Energien (Klimaschutz - Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Zieles), insbesondere kontrollierte Raumlüftungen mit Wärmerückgewinnung.
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Träger von Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheime können diese Förderung für Betrieb, Einrichtung, Ausgestaltung und Sanierung von Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheime beantragen
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Träger von Studentenheimen können diese Förderung für Betrieb, Einrichtung, Ausgestaltung und Sanierung von Studentenheimen beantragen.
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Gefördert wird u.a. die nachträgliche erstmalige Errichtung von Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Bewohner-Tiefgaragenplätzen.
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Jungfamilien und alleinstehende Elternteile können für die Anschaffung von notwendigem Hausrat (div. Einrichtungsgegenstände, Küchengeräte, Haushaltstextilien, Beleuchtungskörper, ...) diese Förderung beantragen.
Förderung für die Nutzung erneuerbarer Energien
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Es wird zwischen der allgemeinen Landesförderung für Hackgut-, Pellets- und Scheitholzfeuerungsanlagen sowie der landwirtschaftlichen Hackgut- und Scheitholzanlagenförderung unterschieden.
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Gefördert wird der Einbau einer Heizungswärmepumpe, Solaranlage oder der Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme. Kesseltausch und Tankentsorgung werden nur in Verbindung mit einer Wärmepumpe oder einem Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme gefördert.