Vorzeitige Rückzahlung eines Landesdarlehens

Ein Landesdarlehen kann zu den Halbjahresfälligkeiten vorzeitig zurück bezahlt werden. Auch Teiltilgungen sind möglich.

Wie erfolgt die Rückzahlung?

  • Direkte Rückzahlung:
    Die vorzeitige Rückzahlung eines Landesdarlehens, für welches die bisherigen Raten direkt durch den/die Eigentümer/in beglichen werden, kann formlos im Wege der Landesbuchhaltung erfolgen. Es ist keine Antragstellung erforderlich.
  • Hausverwaltung:
    Bei vorzeitiger Rückzahlung eines Landesdarlehens im Wege einer Hausverwaltung hat diese im Auftrag des/der Eigentümer/in die vorzeitige Tilgung mit Formular SGD-Wo-E/33 bekanntzugeben und abzuwickeln.

Welche Schritte folgen der Rückzahlung?

Nach vollständiger Tilgung des Landesdarlehens wird dem/der Eigentümer/in von der Förderstelle eine Löschungserklärung übermittelt. Mit dieser kann beim zuständigen Bezirksgericht die Löschung der zugunsten des Landes Oberösterreich eingetragenen Belastungen, beantragt werden. Vor Einlangen des Tilgungsbetrages kann keine Löschungserklärung, auch bei Vorliegen einer Treuhanderklärung, ausgestellt werden.

Wann wird angesucht?

Die Hausverwaltung hat das Ansuchen vor Einzahlung des Tilgungsbetrages zu stellen.

Abwicklung/Antragstellung

Der Antrag ist vorzugsweise online (siehe nachstehenden ersten Link) oder mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, zu richten.

 

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: