Baufortschrittsmeldung (SGD-Wo/E-40)

Vom Bauträger sind laufend Baufortschrittsmeldungen über den Bautenstand der geförderten Wohnanlagen beginnend mit dem Zeitpunkt des Baubeginns bis zur Wohnungsübergabe zu erstatten.

Wozu dient die Baufortschrittmeldung?

  • Feststellung des Baubeginns

  • Übersicht und Kontrolle über die Baudauer

  • Planungsmöglichkeit für eventuelle Baukontrollen der Wohnanlage

  • Budgetplanung für die Darlehenszuzählung

  • Festlegung der Vorschreibung der Darlehensrückzahlung

Welche Schritte folgen der Baufortschrittmeldung?

Förderungsdarlehen oder ein bezuschusste Hypothekardarlehen können erst nach grundbücherlicher Sicherstellung und Vorliegen entsprechender schriftlicher Baufortschrittsmeldungen zugezählt werden. Die Zuzählung des Darlehensbetrages erfolgt dann je nach Festlegung in der Zusicherung nach einem Etappenplan bei entsprechenden Baufortschritten oder in einem Betrag ab Erreichung eines gewissen Baufortschrittes.

Wann ist eine Baufortschrittsmeldung zu erstatten?

Eine Baufortschrittsmeldung ist regelmäßig ab Baubeginn bis zur Übergabe der Wohnanlage vom Bauträger zu erstatten.

Abwicklung/Antragstellung

Der Antrag ist vorzugsweise online (siehe nachstehenden ersten Link) oder mittels Formular an die Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, zu richten.

 

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: