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Einheitliche Führerscheine ab dem Jahr 2013

Voraussichtlich ab 2013 haben Führerscheine, ähnlich wie Reisepässe, ein Ablaufdatum. Die genaue Umsetzung dieser EU-Regelung wurde noch nicht festgelegt. Einige Informationen dazu sind aber schon bekannt.

Alte Führerscheine (egal ob rosa in Papierform oder Scheckkartenführerscheine), die vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis 2032. Danach müssen sie umgetauscht werden. Aufgrund des Umtausches wird aber keine neuerliche Prüfung oder eine ärztliche Untersuchung notwendig werden.

Die neuen Führerscheine werden dann voraussichtlich für einen Zeitraum von 15 Jahren gelten. Es wird daher aufgrund der langen Gültigkeitsdauer keinen Grund geben, noch schnell vor dem Jahr 2013 den Führerschein umtauschen zu lassen, um noch einen "unbefristeten" Führerschein zu erhalten.

Unbeschadet aller Neuregelungen ist ein Führerschein aber auch bisher schon umzutauschen, wenn zum Beispiel der Führerscheinbesitzer auf dem Foto nicht mehr zu erkennen ist. Genauso kann von der Behörde schon jetzt eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben werden, wenn Gründe vorliegen, die die Fahrtauglichkeit in Zweifel ziehen.

Ein neuer Führerschein kostet derzeit übrigens 45,60 Euro.

Wir weisen darauf hin, dass die konkreten gesetzlichen Regelungen vom Nationalrat noch zu beschließen sind. Die obenstehenden Informationen sind daher als ein aktueller Diskussionsstand zu betrachten.

Weiterführende Informationen

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