Hausordnung
Kundmachungen
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 02.06.2026 - bage plastics GmbH, Eisenstraße 1, 4502 St. Marien - gewerbebehördliche Genehmigung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 09.06.2026 - Offenthaller Hermann 3334 Gaflenz, Großgschnaidt 19 - wasserrechtliche Überprüfung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 09.06.2026 - Hintsteiner David 4464 Kleinreifling, Nach der Enns 3 - wasserrechtliche Überprüfung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 09.06.2026 - Michaela Hollnbuchner, Schmiedleiten 8/1, 4594 Grünburg - wasserrechtliche Bewilligung, naturschutzrechtliche Bewilligung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 09.06.2026 - Wimbauer Thomas Eduard 3335 Weyer, Küpfern 42/1 - wasserrechtliche Überprüfung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 09.06.2026 - Singhuber Edelstahl e.U., Wangerstraße 18, 4541 Adlwang - Abänderung der Betriebsanlage durch Erweiterung (Zubau von Lagerräumen) .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 09.06.2026 - Hiesmayr Rosina und Michael, 4521 Schiedlberg, Tavernenstraße 1- Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 16.06.2026 - Niglalm GesbR, Kleinreifling 99, 4464 Weyer - gewerbebehördliche Genehmigung .
- Strategische Umweltprüfung (SUP) Oö. Energieraumplanungsverordnung Teil 2 - Beschleunigungsgebiete Auflage des Planungsberichts (inklusive Umweltbericht) .
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2026 – Bezirk Steyr-Land .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2026 – Stadt Steyr) .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land betreffend die Änderung der Verordnung, mit der die Kernöffnungszeiten und die Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken in Bad Hall festgesetzt wurden .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land, mit der die Kernöffnungszeiten und die Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken in den Gemeinden Garsten, Losenstein und Sierning im Bezirk Steyr-Land im Einvernehmen mit dem Magistrat der Stadt Ste .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land, mit der die Kernöffnungszeiten und die Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken in Bad Hall festgesetzt werden .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land mit welcher zur Vermeidung einer drohenden Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen durch eventuell vorhandene Kriegsrelikte im Bereich der Gefahrenstellen am Gaflenzbach der Gemeingebrauch ... .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Amstetten zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2025 - Amstetten) .
- Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Steyr und der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land über die Festsetzung der Betriebszeiten und der Bereitschafsdienste der nachstehend angeführten öffentlichen Apotheken der Stadt Steyr, Garsten, Sierning .
