Hausordnung
- Hausordnung für Kundinnen und Kunden der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land .
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Hinweis: in den Amtsgebäuden des Landes Oberösterreich gilt die 3-G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet). Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen.
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Wir bitten Sie nach Möglichkeit um Terminvereinbarung oder um Nutzung unseres umfangreichen Online-Angebots.
Verordnungen
Kundmachungen
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 31.01.2023, Mitter Group GmbH, am Standort 4400 St. Ulrich b. Steyr, Betriebspark 21, gewerbebehördliche Genehmigung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 31.01.2023, Terschl CNC Zerspannungstechnik GmbH, am Standort 4541 Adlwang, Terschlplatz 4, gewerbebehördliche Genehmigung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 07.02.2023, Shell Austria GesmbH, am Standort 4540 Bad Hall, Ing. Franz Pesendorferstraße 1B, gewerbebehördliche Genehmigung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 20.02.2023, KG Möderndorf, Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall, wasserrechtliche Überprüfung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 20.02.2023, Stadtgemeinde Bad Hall, 4540 Bad Hall, Hauptplatz 5, wasserrechtliche Überprüfung .
- Anberaumung eines behördlichen Ortsaugenschein am 20.02.2023, 4521 Schiedlberg, Matzelsdorf 6/2, Besprechung .
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Kommunikation mit der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
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