Hausordnung
Kundmachungen
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 28.07.2026 -Marktgemeinde Weyer 3335 Weyer, Marktplatz 8 - wasserrechtliche Überprüfung .
- Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz für Hunde, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel ab den 01.07.2026 .
- Öffentliche Bekanntmachung - Sichergestelle pyrotechnische Gegenstände am 01.06.2026 - Gem § 25 Abs. 1 des Zustellgesetzes, BGBI. Nr. 200/1982 idgF. i.V.m. § 17 Abs. 3 des Verwaltungsstrafgesetzes, BGBI. Nr. 52/1991 idgF. - .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 07.07.2026 - Schöllerbacher GmbH 4493 Wolfern, Wiesstraße 12 - wasserrechtliche Bewilligung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 07.07.2026 - Nahwärme Ternberg eGen, Grünburgerstraße 105, 4452 Ternberg - gewerbebehördliche Genehmigung .
- Strategische Umweltprüfung (SUP) Oö. Energieraumplanungsverordnung Teil 2 - Beschleunigungsgebiete Auflage des Planungsberichts (inklusive Umweltbericht) .
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2026 – Bezirk Steyr-Land .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2026 – Stadt Steyr) .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land betreffend die Änderung der Verordnung, mit der die Kernöffnungszeiten und die Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken in Bad Hall festgesetzt wurden .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land, mit der die Kernöffnungszeiten und die Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken in den Gemeinden Garsten, Losenstein und Sierning im Bezirk Steyr-Land im Einvernehmen mit dem Magistrat der Stadt Ste .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land, mit der die Kernöffnungszeiten und die Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken in Bad Hall festgesetzt werden .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land mit welcher zur Vermeidung einer drohenden Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen durch eventuell vorhandene Kriegsrelikte im Bereich der Gefahrenstellen am Gaflenzbach der Gemeingebrauch ... .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Amstetten zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2025 - Amstetten) .
- Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Steyr und der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land über die Festsetzung der Betriebszeiten und der Bereitschafsdienste der nachstehend angeführten öffentlichen Apotheken der Stadt Steyr, Garsten, Sierning .
