Hausordnung
- Hausordnung für Kundinnen und Kunden der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land .
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Hinweis: in den Amtsgebäuden des Landes Oberösterreich gilt die 3-G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet). Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen.
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Wir bitten Sie nach Möglichkeit um Terminvereinbarung oder um Nutzung unseres umfangreichen Online-Angebots.
Verordnungen
Kundmachungen
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 30.05.2023, Mitterhumer Rudolf, am Standort 4453 Ternberg, Kienbergstraße 20; gewerbebehördliche Genehmigung, Baubewilligung .
- Anberaumung eines Lokalaugenschein am 30.05.2023, SOLARFOCUS GmbH, 4451 St. Ulrich b. Steyr, Werkstraße 1, am Standort 4407 Dietach, Ennserstraße 82 .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 06.06.2023, Terschl GmbH & Co KG, am Standort 4541 Adlwang, Terschlplatz 1, gewerbebehördliche Genehmigung .
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Kommunikation mit der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
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