Hausordnung
Kundmachungen
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 12.05.2026 - Lengauer Petra und Gerald, 3335 Weyer, Mühlein 5, Almer Josef, 3335 Weyer, Mühlein 55 - Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 12.05.2026 - Bilek Erich Edmund, 4461 Laussa, Oberdambach 7/1- Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 12.05.2026 - Fösl Andreas, 4463 Großraming, Lumplgraben 138 - Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 12.05.2026 - Maderthaner Helmut, 4461 Laussa, Scharleiten 7 - Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 19.05.2026 - Solarfocus GmbH, Werkstraße 1, 4451 St. Ulrich bei Steyr - gewerbebehördliche Genehmigung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 21.05.2026 - LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ, Garnisonstraße 22, 4021 Linz - Wasserrechtliche Bewilligung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 27.05.2026 - Weidegenossenschaft Großraming eGen, Obmann Peter Prenn, 4462 Reichraming, Am Arzberg 50 - Wasserrechtliche Überprüfung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 26.05.2026 - Linzerstraße 2, 4493 Wolfern - gewerbebehördliche Genehmigung .
- Strategische Umweltprüfung (SUP) Oö. Energieraumplanungsverordnung Teil 2 - Beschleunigungsgebiete Auflage des Planungsberichts (inklusive Umweltbericht) .
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2026 – Bezirk Steyr-Land .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2026 – Stadt Steyr) .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land betreffend die Änderung der Verordnung, mit der die Kernöffnungszeiten und die Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken in Bad Hall festgesetzt wurden .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land, mit der die Kernöffnungszeiten und die Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken in den Gemeinden Garsten, Losenstein und Sierning im Bezirk Steyr-Land im Einvernehmen mit dem Magistrat der Stadt Ste .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land, mit der die Kernöffnungszeiten und die Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken in Bad Hall festgesetzt werden .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land mit welcher zur Vermeidung einer drohenden Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen durch eventuell vorhandene Kriegsrelikte im Bereich der Gefahrenstellen am Gaflenzbach der Gemeingebrauch ... .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Amstetten zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2025 - Amstetten) .
- Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Steyr und der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land über die Festsetzung der Betriebszeiten und der Bereitschafsdienste der nachstehend angeführten öffentlichen Apotheken der Stadt Steyr, Garsten, Sierning .
