Hausordnung
Kundmachungen
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 26.03.2026 - Gemeinde St. Ulrich bei Steyr, Pfarrplatz 7, 4400 St.Ulrich bei Steyr - wasserrechtliche Überprüfung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 26.03.2026- Marktgemeinde Ternberg, Kirchenplatz 12, 4452 Ternberg - wasserrechtliche Überprüfung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 19.03.2026 - Land OÖ, Direktion Straßenbau und Verkehr Abteilung Straßenneubau und -erhaltung - Bahnhofplatz 1, 4021 Linz - wasserrechtliche Bewilligung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 14.04.2026 - Marktgemeinde Garsten, Am Platzl 9, 4451 Garsten - wasserrechtliche Überprüfung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 14.04.2026 - Marktgemeinde Garsten und Stadtgemeinde Steyr - Hochwasserrückhaltebecken Teufelsbach - wasserrechtliche Überprüfung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 14.04.2026 - Christine Brunnmayr, Mühlbachstraße 3/3 4451 Garsten - Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 14.04.2026- Mag. Pellegrini Eva, Karndorfstraße 24, 4521 Schiedlberg - Wasserrechtliche Bewilligung, Naturschutzrechtliche Bewilligung .
- Anberaumung einer mündlichen Verhandlung am 14.04.2026 - Mag. Robert Floyd Kunz - Schützenhofstraße 2, 4521 Schiedlberg - Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes .
- Strategische Umweltprüfung (SUP) Oö. Energieraumplanungsverordnung Teil 2 - Beschleunigungsgebiete Auflage des Planungsberichts (inklusive Umweltbericht) .
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land, mit der die Kernöffnungszeiten und die Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken in den Gemeinden Garsten, Losenstein und Sierning im Bezirk Steyr-Land im Einvernehmen mit dem Magistrat der Stadt Ste .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land, mit der die Kernöffnungszeiten und die Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken in Bad Hall festgesetzt werden .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land mit welcher zur Vermeidung einer drohenden Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen durch eventuell vorhandene Kriegsrelikte im Bereich der Gefahrenstellen am Gaflenzbach der Gemeingebrauch ... .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2025 - Stadt Steyr) .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2025 - Bezirk Steyr-Land) .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Amstetten zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2025 - Amstetten) .
- Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Steyr und der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land über die Festsetzung der Betriebszeiten und der Bereitschafsdienste der nachstehend angeführten öffentlichen Apotheken der Stadt Steyr, Garsten, Sierning .
