Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99
E-Mail bh-se.post@ooe.gv.at • www.bh-steyr-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Fahrrad

Worauf muss ich achten?

Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur dann lenken, wenn:

  • sie von einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, beaufsichtigt werden, oder
  • sie eine behördliche Bewilligung (Radfahrausweis) besitzen.

Nach Vollendung des 12. Lebensjahres darf ein Fahrrad auch ohne Radfahrausweis gelenkt werden.

Voraussetzungen für den Radfahrausweis:

  • Vollendung des 10. Lebensjahres
  • geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
  • Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag (Einverständniserklärung vom gesetzlichen Vertreter)
  • Lichtbild

Vorgangsweise:

Die Abwicklung erfolgt in der Regel über die Pflichtschulen. Vor Erteilung der Bewilligung muss eine Prüfung abgelegt werden. Die Vorbereitung für diese Prüfung sowie die Prüfung selbst werden von den Pflichtschulen im Rahmen des Verkehrserziehungsprogramms abgehalten. Unmittelbar nach bestandener Prüfung wird der Radfahrausweis ausgestellt.

Kosten:

Die Ausstellung des Radfahrausweises ist kostenlos.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb der Kundenzeiten möglich.

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land • Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99E-Mail bh-se.post@ooe.gv.at

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