Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99
E-Mail bh-se.post@ooe.gv.at • www.bh-steyr-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Führerschein

Die Bezirkshauptmannschaften Oberösterreichs informieren Sie hier über wesentliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein.

Beachten Sie bitte, dass in Städten mit eigenem Statut oder in Gemeinden, in denen Landespolizeibehörden ihren Sitz haben, manche Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften von der jeweiligen Landespolizeidirektion oder dem Magistrat wahrgenommen werden.

Für weitere Informationen klicken Sie auf einen der folgenden Punkte:

Ärzteliste für Führerscheinuntersuchung

Information
Laut § 22 Abs. 3 Führerscheingesetz - Gesundheitsverordnung, darf ein sachverständiger Arzt keine Person untersuchen, die er als Patient behandelt hat, es sei denn, die letzte Behandlung liegt mehr als fünf Jahre zurück.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb der Kundenzeiten möglich.

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land • Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99E-Mail bh-se.post@ooe.gv.at

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