Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
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Badeverbot am Badesee Pramet

Bis auf Weiteres ist das Baden im Badesee Pramet untersagt.

Am 03.08.2026 hat die Bezirkshauptmannschaft Ried ein behördliches Badeverbot für den Badesee Pramet verordnet, weil die Analyse einer Wasserprobe Cyanobakterien in einem potenziell gesundheitsschädlichen Ausmaß ergeben hat. Dabei handelt es sich um Blaualgen, die sich insbesondere bei hohen Wassertemperaturen und Nährstoffgehalten massiv vermehren und sogenannte Cyanotoxine, also Gifte, bilden.

Folgende Symptome können nach Kontakt mit Blaualgen auftreten: Haut- oder Augenreizungen, Entzündungen, Übelkeit, Fieber, Erbrechen, Durchfall, Atemwegserkrankungen etc.

Für Hunde kann die Aufnahme von Cyanobakterien tödlich sein.

Das Badeverbot wird wieder aufgehoben, wenn sich die Wasserwerte im Normbereich befinden.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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