Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Gesundheitsschutz

Meldepflichtige Infektionskrankheiten:

  • Tuberkulose
    • Medizinische und soziale Betreuung der Tuberkulosepatienten, Organisation und Durchführung der Umgebungsuntersuchung in der Familie, am Arbeitsplatz, in Schulen, etc.
  • meldepflichtige Erkrankungen gem. Epidemie-Gesetz
    • Erhebungen
    • Umgebungs- und Kontrolluntersuchungen
    • Fallweise Umgebungsprophylaxe mittels Impfungen oder Medikamenten
    • Keine anfallenden Kosten

 

Leichenpässe

  • Gebühren: 122,90 Euro
  • Mitzubringen
    • Totenbeschauschein
    • Antrag des Bestattungsunternehmens (kann auch beim Amt gestellt werden)

Bei Exhumierung ist ein Bescheid der Gemeinde erforderlich.

 

Abgesehen von den oben angeführten Untersuchungen werden vom Sanitätsdienst noch Kontrollen und Sachverständigengutachten

in Belangen der Bäderhygiene, Blutsicherheit, im Bereich Schulen, des Apothekenwesens, des Bestattungswesens, in Gewerbe- und Wasserrechtsverfahren und dgl. gemacht. Ebenso werden Untersuchung nach dem Unterbringungsgesetz, Kontrollen nach dem Geschlechtskrankheitsgesetz und AIDS-Gesetz sowie Untersuchung im Auftrag von Abteilungen der Bezirkshauptmannschaft, von Landes-, Bundes- und Gemeindeeinrichtungen durchgeführt.

Bezirkshauptmannschaft Ried • Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
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