Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

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Amtsärztliche Zeugnisse

Amtsärztliche Untersuchung gemäß den gesetzlichen Vorschriften

Nach telefonischer Terminvereinbarung
Gebühren: teilweise Gebührenpflichtig
Mitzubringen: Lichtbildausweis

Vorzeitiger Mutterschutz gem. Mutterschutzgesetz

  • Die Vorschriften wurden geändert, die Änderung ist seit 1.1.2018 in Kraft
  • In den meisten Fällen kann das Zeugnis durch einen Gynäkologen/eine Gynäkologin bzw. einen Internisten/eine Internistin ausgestellt werden
  • Ein Zeugnis eines Amtsarztes bzw. einer Amtsärztin ist nur mehr in Einzelfällen nötig
  • Das Zeugnis ist gebührenfrei, telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich

    Mitzubringen sind:

  1. Mutter-Kind-Pass
  2. Fachärztliches Attest. Die Erfordernisse dieses Attestes ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz und haben folgende Fragen zu beantworten:
  • Wäre das Leben oder die Gesundheit der Mutter oder des Kindes bei Fortdauer jeder Beschäftigung gefährdet?

Wenn ja,

  • Diagnose
  • Worin und wie lange besteht die Gefährdung?
  • Begründung
  • genauer Name und Anschrift des Dienstgebers
  • Bei schlechtem Befinden kann auch eine Vertrauensperson die Unterlagen vorlegen

Untersuchung bezüglich der Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen

Hinweis: Die Führerschein-Begutachtung durch den Amtsarzt erfolgt nur über behördlichen Auftrag.

Telefonische Terminvereinbarung,  sechs Wochen vor Ende der Frist erforderlich.

Im Anlassfall im Auftrag der Behörde gebührenfrei.

Nach Führerschein-Entzug wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges in stark alkoholisiertem oder durch Drogen beeinträchtigtem Zustand 47,20 Euro.

Bei Zuweisung durch einen sachverständigen Arzt 30,20 Euro.

Nachuntersuchungen bei befristetem Führerschein 47,20 Euro.

Mitzubringen: Lichtbildausweis, erforderliche Befunde/ Gutachten 

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