Amtsärztliche Untersuchung gemäß den gesetzlichen Vorschriften
Nach telefonischer Terminvereinbarung
Gebühren: teilweise Gebührenpflichtig
Mitzubringen: Lichtbildausweis
Vorzeitiger Mutterschutz gem. Mutterschutzgesetz
- Die Vorschriften wurden geändert, die Änderung ist seit 1.1.2018 in Kraft
- In den meisten Fällen kann das Zeugnis durch einen Gynäkologen/eine Gynäkologin bzw. einen Internisten/eine Internistin ausgestellt werden
- Ein Zeugnis eines Amtsarztes bzw. einer Amtsärztin ist nur mehr in Einzelfällen nötig
- Das Zeugnis ist gebührenfrei, telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich
Mitzubringen sind:
- Mutter-Kind-Pass
- Fachärztliches Attest. Die Erfordernisse dieses Attestes ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz und haben folgende Fragen zu beantworten:
- Wäre das Leben oder die Gesundheit der Mutter oder des Kindes bei Fortdauer jeder Beschäftigung gefährdet?
Wenn ja,
- Diagnose
- Worin und wie lange besteht die Gefährdung?
- Begründung
- genauer Name und Anschrift des Dienstgebers
- Bei schlechtem Befinden kann auch eine Vertrauensperson die Unterlagen vorlegen
Untersuchung bezüglich der Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen
Hinweis: Die Führerschein-Begutachtung durch den Amtsarzt erfolgt nur über behördlichen Auftrag.
Telefonische Terminvereinbarung, sechs Wochen vor Ende der Frist erforderlich.
Im Anlassfall im Auftrag der Behörde gebührenfrei.
Nach Führerschein-Entzug wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges in stark alkoholisiertem oder durch Drogen beeinträchtigtem Zustand 47,20 Euro.
Bei Zuweisung durch einen sachverständigen Arzt 30,20 Euro.
Nachuntersuchungen bei befristetem Führerschein 47,20 Euro.
Mitzubringen: Lichtbildausweis, erforderliche Befunde/ Gutachten