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Masernfälle in Oberösterreich

Allgemeines sowie Informationen hinsichtlich Ansteckung und Schutzimpfung.

Allgemeines

Die Masern sind eine der ansteckendsten humanen Viruserkrankungen, bereits jeder Verdacht ist in Österreich an die Gesundheitsbehörde meldepflichtig. Es handelt sich um eine gefährliche Infektionskrankheit mit hoher Komplikationsrate, die in allen Altersgruppen ernste und sogar tödliche Folgen haben kann. Eine spezifische antivirale Therapie steht nicht zur Verfügung, der einzig wirksame Schutz vor einer Infektion ist die zweimalige Impfung.

Ansteckung

Masernviren werden durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen oder durch direkten Kontakt mit infektiösen Nasen- bzw. Rachensekreten übertragen. Bereits eine kurze Exposition führt zu einer Infektion, die bei über 95 % der ungeschützten Infizierten klinische Symptome auslösen. Die Ansteckungsfähigkeit der Erkrankten beginnt 4 Tage vor Auftreten des Masernexanthems (= Ausschlag) und hält bis 4 Tage nach Exanthembeginn an.

8 bis 21 Tagen nach der Infektion kommt es zum Auftreten von Fieber, Schnupfen, Bindehautentzündung und Rachenentzündung. Danach zum Auftreten des typischen Masernausschlages, beginnend typischerweise hinter den Ohren mit der Ausbreitung über den ganzen Körper.

Als Spätfolge einer Masernvirus-Infektion kann die immer tödlich endende subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten. Das höchste Risiko dafür haben erkrankte Kinder im ersten Lebensjahr mit 1:600. Zudem verursachen Masern eine Schwächung des Immunsystems und dadurch ein hohes Risiko in den folgenden Monaten für weitere schwere Infektionen.

Schutzimpfung

Da der Mensch der einzige Wirt ist, können die Masern durch eine konsequent hohe Durchimpfungsrate in der Bevölkerung ausgerottet werden.

Die Impfung wird als Masern-Mumps-Röteln Impfung für einen vollständigen Impfschutz ab dem 9. Lebensmonat zwei Mal verabreicht und ist in Österreich für alle Altersgruppen empfohlen und kostenfrei. Die Möglichkeit der MMR-Impfung besteht bei allen niedergelassenen Ärzten für Allgemeinmedizin, Kinderärzten, Betriebsärzten und von den öffentlichen Gesundheitsämtern.

Weiterführende Informationen

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