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GISA-Express

Automatisierung von digitalen Gewerbeanmeldungen

Seit kurzem können Unternehmerinnen und Unternehmer viele Anträge unmittelbar elektronisch im Gewerbeinformationssystem Austria (Gisa) erledigen.

Sind die Voraussetzungen für Gisa-Express erfüllt, findet keine manuelle Prüfung bzw. weitere Durchführung eines Verfahrens seitens der Behörde statt.

Die beantragten Berechtigungen bzw. Änderungen werden automatisch freigegeben und sind sofort über Gisa öffentlich nachweisbar.

Hinweis: gisa-Express ist kein eigenes Verfahren, sondern eine automatisierte Beschleunigung innerhalb des bestehenden gisa-Online-Verfahrens. Der Zugang erfolgt wie gewohnt über das Unternehmensserviceportal (usp) – z.B. Gewerbeanmeldung – oder direkt über das gisa-Portal (www.gisa.gv.at).

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen?

  • Identifikation: Nutzung von ID Austria oder EU-Login
  • In eigener Sache: Der Antrag bezieht sich auf ein Recht, das die antragstellende Person für sich selbst erlangen möchte.
  • Vollständige elektronische Validierbarkeit: Die erforderlichen Daten können elektronisch abgeglichen werden (z.B. Zugriff auf eingebundene Datenbanken, digitale Register, wie z.B. Zentrales Melderegister oder Finanzstrafdatenabfrage)
  • Übernahme von Auswahloptionen: Keine manuellen Änderungen möglich!
  • Elektronische Abgabe der eidesstattlichen Erklärung (bmwet) – Achtung: Eine falsche Erklärung hat schwerwiegende Konsequenzen z.B. Verlust sämtlicher Gewerbeberechtigungen)
  • Achtung: Sobald Unterlagen hochgeladen werden, ist grundsätzlich keine Express-Erledigung möglich.

Wie es nach der elektronischen Eingabe weitergeht?

Nach der elektronischen Eingabe erhält man per E-Mail eine Eingangsbestätigung und bei Erfüllen aller Voraussetzungen sofort einen Link zum entsprechenden downloadbaren gisa-Auszug. Wenn die Voraussetzungen für GISA-Express nicht erfüllt sind, wird man per E-Mail über die notwendige manuelle Prüfung und die zuständige Behörde informiert.

Nähere Informationen zu gisa-Express sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (bmwet) verfügbar.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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