Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-eferding.ooe.gv.at

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Wald - Grundbuchsbestätigungen für Teilungen

Das Grundbuchsgericht darf die Teilung eines Grundstückes, das im Kataster zumindest teilweise die Benützungsart "Wald" aufweist, nur dann bewilligen, wenn eine Bescheinigung von der Forstbehörde vorliegt.

Das Grundbuchsgericht darf die Teilung eines Grundstückes, das im Kataster zumindest teilweise die Benützungsart "Wald" aufweist, nur dann bewilligen, wenn eine Bescheinigung von der Forstbehörde vorliegt, dass die Eintragung nicht gegen das Waldteilungsgesetz verstößt oder eine Teilungsbewilligung erteilt wurde.

Beizubringende Unterlagen:

  • Antrag der Grundeigentümerin/des Grundeigentümers
  • Grundbuchsauszug, der nicht älter als drei Monate sein darf.
  • Teilungsplan (1-fach).

Kosten:

  • Antrag: 14,30 Euro
  • Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen

Weiterführende Informationen

  • Teilung von Grundstücken - Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung im Sinne des § 15a Forstgesetz 1975 Herunterladen 291,7 KB).

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb dieser Kundenzeiten möglich.

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding • Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

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