Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-eferding.ooe.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Wald - Teilung; Bewilligung

Die Teilung von Wald in Grundstücke mit weniger als 1 ha Fläche und mit weniger als 40 m Breite ist verboten. Dies soll eine günstige Waldbewirtschaftung und -erhaltung gewährleisten.

Die Teilung von Wald in Grundstücke mit weniger als 1 ha Fläche und mit weniger als 40 m Breite ist verboten. Dies soll eine günstige Waldbewirtschaftung und -erhaltung gewährleisten.

Ausnahmen sind dann zu bewilligen, wenn andere öffentliche Interessen überwiegen, z. B. Verkehrswesen, Wasserbau, Energiewirtschaft, Agrarstrukturverbesserung, Siedlungswesen oder Naturschutz.

Beizubringende Unterlagen:


Antrag der Grundeigentümerin/des Grundeigentümers bzw. sonstiger Berechtigter
Daraus muss ersichtlich sein
1. welche öffentlichen Interessen in Betracht kommen und welche konkreten Maßnahmen die Waldteilung erfordern
2. wer die von der Waldteilung betroffenen Berechtigten und Pächterinnern/Pächter sind

  • Grundbuchsauszug, der nicht älter als drei Monate sein darf
  • Grundstücksverzeichnis über die Liegenschaft
  • Teilungsplan (3-fach)

Kosten:

  • Antrag: 14,30 Euro
  • Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen
  • eventuelle Kommissionsgebühr

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb dieser Kundenzeiten möglich.

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding • Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

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