Mit In-Kraft-Treten der 4. Novelle der Geflügelpest-VO am 4. Juni 2024 wurden sämtliche Risikogebiete aufgehoben.
Es gibt daher bezüglich HPAI keine verpflichtenden Maßnahmen mehr für HalterInnen von Geflügel, dennoch ist es aus fachlicher Sicht dringend erforderlich die grundsätzlichen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Das passive Wildvogelmonitoring und damit die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der zuständigen Veterinärbehörde bleiben weiterhin bestehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
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