Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
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Geflügelpest

Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko –
mit 17.04.2024 im Bezirk Braunau teilweise aufgehoben.

Mit der 2. Novelle 2024 der Geflügelpest-Verordnung 2007 vom 17.04.2024 wurde das erhöhte Risikogebiet in einigen Gemeinden des Bezirkes Braunau aufgehoben.

Nur mehr folgende Gemeinden im Bezirk Braunau gelten als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko:

1. Braunau am Inn

2. Eggelsberg

3. Franking

4. Haigermoos

5. Hochburg-Ach

6. Lochen am See

7. Mining

8. Moosdorf

9. Neukirchen an der Enknach

10. Ostermiething

11. Palting

12. Perwang am Grabensee

13. St. Pantaleon

14. St. Peter am Hart

15. St. Radegrund

16. Schwand im Innkreis

17. Tarsdorf

18. Überackern

In Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko sind bei der Haltung von Geflügel Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest–Risiko:

Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.

Enten und Gänsen müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein Kontakt nicht möglich ist.

Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Im Risikogebiet sind außerdem ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20%), ein Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5%) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche) zu melden.

Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.

Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

Weiterführende Informationen

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