Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Diese Hausordnung dient Ihrer Sicherheit und einem geordneten Dienstbetrieb.
Kundmachungen der Verkehrsabteilung gem. §89a Abs. 5 StVO 1960
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Besitzer des PKW Opel Vectra, dunkelblau
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B148, Neue Innbrücke 2, Höhe Straßenkilometer 35,000
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Besitzer des PKW Audi A4 grau metallic
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B148, Abfahrt Mining in Fahrtrichtung Altheim
Bekanntmachungen der Veterinärabteilung
- Aufhebung der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes .
- Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes .
Verordnung Schulsprengel Neue Mittelschule
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altheim
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aspach
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- Anlage .
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Neufestsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen Braunau und Braunau-Ranshofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Eggelsberg
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Friedburg-Lengau
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hochburg-Ach
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Lochen am See
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mattighofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mauerkirchen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Munderfing
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen a.d.E.
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ostermiething
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- Anlage .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Johann am Walde .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Pantaleon
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- Anlage .
Bekanntgabe der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2022-785115 Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn, Bekanntgabe der SEVESO Inspecktion vom 28.11.2025
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SEVESO Inspektion vom 28.11.2025 der Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn
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BHBRBA-2022-793968 bzw. Ge20-68-2016, Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E. - Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 01.10.2024
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SEVESO Inspektion vom 01.10.2024 der Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E.
Verordnungen / Kundmachungen des forsttechnischen Dienstes
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau zum Schutz vor Waldbränden .
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Kundmachung Waldentwicklungsplan Bezirk Braunau
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Der Waldentwicklungsplan liegt während den Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Jedermann ist berechtit, in den Plan Einsicht zu nehmen.
Verlautbarungen der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2026-203131, Robert Aigner, Aspach, Lokalaugenschein am 08.09.2026
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Aigner Robert;
Höhnharter Straße 3, 5252 Aspach;
Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Umbauten
im Cafe-Bereich sowie Änderung der Betriebszeiten;
im Standort Höhnharter Straße 3, 5252 Aspach auf Gst.-Nr. 2759/1 KG Aspach -
BHBRBA-2026-241438, Eckereder Tischlerei GmbH, 5145 Neukirchen Verhandlung mit Bauverhandlung am 01.09.2026
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Eckereder Tischlerei GmbH,
Braunauer Straße 27, 5145 Neukirchen an der Enknach;
Änderung einer genehmigten Betriebsanlage durch Anpassung Spänesilo an den Stand der Technik nach Brand
im Standort 5145 Neukirchen an der Enknach , Braunauer Straße 27,
auf Gst.-Nr. 780/5, KG Neukirchen -
gewerberechtliche Genehmigung -
BHBRBA-2026-171515, Daniela Wenger, 5251 Höhnhart, Verhandlung am 01.09.2026
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Wenger Daniela;
Thannstraß 4, 5251 Höhnhart;
Änderung der bestehenden Betriebsanlage
durch den Einbau einer Heizanlage
im Standort Thannstraß 4, 5251 Höhnhart; auf Gst-Nr. 227, KG 40209 Henhart-
gewerberechtliche Genehmigung -
BHBRBA-2026-197212, Josef Bachleitner, Pfaffstätt, Verhandlung am 01.09.2026
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Josef Bachleitner,
Erlach 1, 5223 Pfaffstätt;
Errichtung und den Betrieb einer Lagerstätte
für Lagerflächen zur Lagerung und Vorbereitung von Baustoffen
im Standort Erlach 1, 5223 Pfaffstätt auf Gst.-Nr. 1097/1, KG Pfaffstätt
gewerbliche Genehmigung
Verlautbarungen der Wasserrechtsabteilung
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Fechete Devid und Curelusa Alessia, Burgkirchen, Verhandlung am 01.10.2026
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Fechete Devid und Curelusa Alessia
Grundwasserentnahme auf Gst.-Nr. 577/1, KG Oberspraidt, Gemeinde Burgkirchen, zur Versorgung einer Reihenhauswohnanlage mit 4 Wohneinheiten mit Trink- und Nutzwasser
-wasserrechtliche Bewilligung
-Festlegung eines Schutzgebietes -
Marktgemeinde Eggelsberg, Verhandlung am 30.07.2026
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Marktgemeinde Eggelsberg
WVA Eggelsberg, Leitungserweiterung, Detailprojekt 2026
-wasserrechtliche Bewilligung -
bauWerkstatt Zehentner GmbH, Gilgenberg, Kundmachung am 30.07.2026
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bauWerkstatt Zehentner GmbH
Grundwasserentnahme auf Gst.-Nr. 190/19, KG Ruderstallgassen,
Gemeinde Gilgenberg zur Trink- und Nutzwasserversorgung
-wasserrechtliche Bewilligung
-Festlegung eines Schutzgebietes
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend die Änderung des Bereitschaftsdienstes bestimmter öffentlicher Apotheken im Bezirk Braunau .
- Verordnung betreffend Erhöhung der Gebühr für die amtliche Hundemarke .
- L505 Mattseer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B147 Braunauer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B156 Lamprechtshausener Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
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Veordnung betreffend der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Braunau
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Löwen-Apotheke
Stadtapotheke
Neustadt Apotheke -
Veordnung betreffend die Regelung über die Dienstbereitschaft von Apotheken
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Die Stadtapotheke, 4950 Altheim
Apotheke "Zum Kaiser Franz", 5230 Mattighofen -
Verordnung vom 25. November 2010
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Fahrverbot auf der B148 - Altheimer Straße
Kundmachungen gemäß § 13 AVG 1991
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
