Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Diese Hausordnung dient Ihrer Sicherheit und einem geordneten Dienstbetrieb.
Kundmachungen der Verkehrsabteilung gem. §89a Abs. 5 StVO 1960
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Kundmachung gemäß § 25 Abs. 1 Zustellgesetz BGBl. Nr. 200/1982
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betreffend Herrn Beldiman Constantin
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Besitzer des PKE MATZDA KOMBI SILBER
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B148, Neue Innbrückenstraße 2, Parkplatz BP-Tankstelle
Kennzeichen: SCI-58677
Bekanntmachungen der Veterinärabteilung
Verordnung Schulsprengel Neue Mittelschule
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altheim
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aspach
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- Anlage .
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Neufestsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen Braunau und Braunau-Ranshofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Eggelsberg
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Friedburg-Lengau
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hochburg-Ach
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Lochen am See
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mattighofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mauerkirchen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Munderfing
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen a.d.E.
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ostermiething
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- Anlage .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Johann am Walde .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Pantaleon
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- Anlage .
Bekanntgabe der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2022-785115 Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn, Bekanntgabe der SEVESO Inspecktion vom 28.11.2025
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SEVESO Inspektion vom 28.11.2025 der Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn
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BHBRBA-2022-793968 bzw. Ge20-68-2016, Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E. - Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 01.10.2024
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SEVESO Inspektion vom 01.10.2024 der Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E.
Verordnungen / Kundmachungen des forsttechnischen Dienstes
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Kundmachung Waldentwicklungsplan Bezirk Braunau
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Der Waldentwicklungsplan liegt während den Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Jedermann ist berechtit, in den Plan Einsicht zu nehmen.
Bekanntmachungen der Grundverkehrskommission
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BHBRGVK-2025-326172/10-RM Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 1 OÖ. Grundverkehrsgesetz 1994
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Grundstücksdaten: EZ. 96; Gst. Nr. 75, KG. 40105 Feldkirchen bei Mattighofen;
EZ. 195, Gst. Nr. 1252/3, 1256/3, 1256/4, KG. 40105 Feldkirchen bei Mattighofen
Gesamtfläche: 12.385,00 m²
Verlautbarungen der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2025-374731, WIEHAG Holding GmbH, Altheim; Verhandlung am 19.02.2026
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch den Abbruch von 2 Trockenkammern, den Zubau einer Klimahalle und eines Kanaltrockners sowie den Umbau der Halle 2 samt Ersatz der bestehenden Keilzinkanlage durch eine neue Keilzinkanlage inkl. Entlattungslinie im Standort Wiehag Straße 8, 4950 Altheim, auf den Gst.-Nr. 530/1, 530/3, 537/1, 537/6, 525/1, KG Weyrading
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BHBRBA-2025-417809, FE Business Parks GmbH, Polling i.I.; Kundmachung für die Bauverhandlung am Donnerstag den 29.01.2026
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Neubau von Lager-, Einstell- und Produktionshallen auf der Grst. Nr. 143/2, KG und Gemeinde Polling i.I.
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BHBRBA-2025-416975, FE Business Parks GmbH, Polling im Innkreis; Verhandlung am 29.01.2026
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Erteilung der Generalgenehmigung für die Errichtung von Lager-, Einstell- und Produktionshallen im Standort 4951 Polling im Innkreis, Gewerbestraße, auf Grst. Nr. 143/2, KG Polling, sowie die Versickerung der Oberflächenwässer
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BHBRBA-2025-434552, Elvis Delalic, St. Pantaleon; Lokalaugenschein am 29.01.2026
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Errichtung und Betrieb einer Autowerkstätte im Standort 5120 St. Pantaleon, Trimmelkamer Straße 9a, auf Grst. Nr. 725/18, KG Wildshut
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BHBRBA-2025-415460, SOME-Hoch2 GmbH, Mattighofen; Lokalaugenschein am 29.01.2026
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Errichtung und den Betrieb eines Hotels im Standort Stadtplatz 27, 5230 Mattighofen, auf Grst. Nr. 124, KG Mattighofen
Verlautbarungen der Wasserrechtsabteilung
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Gemeinde Schalchen, Verhandlung am 02.02.2026
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Gemeinde Schalchen
B147 Spange Furth, Maßnahmen im Bereich des Schwemmbaches,
KG Furth, Gemeinde Schalchen
- wasserrechtliche Bewilligung -
Fischreiverein Unterer Inn Simbach am Inn e. V., St. Peter am Hart, Verhandlung am 02.02.2026
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Fischereiverein Unterer Inn Simbach am Inn e.V.
Nutzung von Quellaustritten auf dem Gst.Nr. 244/8,
KG Hagenau, Gemeinde St. Peter a. H:,
zur Anspeisung von Fischteichen mit Ableitung des
Überwassers in den Bründlweiher, gemäß WBPZ 404/4524
- wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
Gann Alfons, Schalchen, Verhandlung am 02.02.2026
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Gann Alfons
Revitalisierung Wasserkraftanlage auf Gst.Nr. 888,
KG Furth, Gemeinde Schalchen,
Herstellung der Durchgängigkeit am Schalchener Brunnbach
- wasserrechtliche Bewilligung -
SMAD GmbH, Handenberg, Verhandlung am 27.01.2026
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SMAD GmbH
Grundwasserentnahme auf Gst. Nr. 1354/1, KG Adenberg, Gemeinde Handenberg, zur Versorgung der Betriebsanlage Leimhof mit Trink- und Nutzwasser
- wasserrechtliche Bewilligung
- Festlegung eines Schutzgebietes -
Mag. Gradinger Paul, Mining, Verhandlung am 26.01.2026
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Mag. Gradinger Paul
Betrieb einer Kleinkläranlage auf Gst. Nr. 780/2,
KG und Gemeinde Mining, mit Versickerung der gereinigten
Abwässer auf dem selben Grundstück, gemäß WBPZ 404/6078
- wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
Gemeinde Pischelsdorf a. E., Verhandlung am 19.01.2026
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Gemeinde Pischelsdorf a. E.
Herstellung der Durchgängigkeit am Engelbach bei Flkm. 20,600
- wasserrechtliche Bewilligung -
Gemeinde St. Veit i. I., Verhandlung am 19.01.2026
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Gemeinde St. Veit im Innkreis
Schaffung der Durchgängigkeit an der Mettmach (Burgstaller Wehr) bei km 5,65, KG und Gemeinde St. Veit im Innkreis
- wasserrechtliche Bewilligung -
Konrad Jennifer, Gemeinde Lengau, Kundmachung für den 15.12.2025
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Grundwasserentnahme auf Gst. Nr. 557/1, KG Krenwald, Gemeinde Lengau, zur Versorgung der Gemeinschaftsmitglieder mit Trink- und Nutzwasser
- wasserrechtliche Bewilligung -
Frauscher Josef und Gabriele, Gemeinde Roßbach, Kundmachung für den 15.12.2025
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Grundwasserentnahme auf Gst. Nr. 1102/4, KG und Gemeinde Roßbach, zur Versorgung mehrerer Bauparzellen mit Trink- und Nutzwasser
- wasserrechtliche Bewilligung
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend die Änderung des Bereitschaftsdienstes bestimmter öffentlicher Apotheken im Bezirk Braunau .
- Verordnung betreffend Erhöhung der Gebühr für die amtliche Hundemarke .
- L505 Mattseer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B147 Braunauer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B156 Lamprechtshausener Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
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Veordnung betreffend der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Braunau
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Löwen-Apotheke
Stadtapotheke
Neustadt Apotheke -
Veordnung betreffend die Regelung über die Dienstbereitschaft von Apotheken
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Die Stadtapotheke, 4950 Altheim
Apotheke "Zum Kaiser Franz", 5230 Mattighofen -
Verordnung vom 25. November 2010
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Fahrverbot auf der B148 - Altheimer Straße
Kundmachungen gemäß § 13 AVG 1991
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
