Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Diese Hausordnung dient der Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden und einem geordneten Dienstbetrieb.
Verordnung Schulsprengel Neue Mittelschule
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altheim
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aspach
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- Anlage .
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Neufestsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen Braunau und Braunau-Ranshofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Eggelsberg
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Friedburg-Lengau
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hochburg-Ach
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Lochen am See
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mattighofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mauerkirchen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Munderfing
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen a.d.E.
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ostermiething
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- Anlage .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Johann am Walde .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Pantaleon
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- Anlage .
Bekanntgabe der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2022-793968 bzw. Ge20-68-2016, Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E. - Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 10.11.2022
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SEVESO Inspektion vom 10.11.2022 der Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E.
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Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 03.11.2022 der Lang GmbH, Braunau am Inn
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SEVESO Inspektion vom 03.11.2022 der Lang GmbH, Braunau am Inn
Verordnungen des forsttechnischen Dienstes
Bekanntmachungen der Grundverkehrskommission
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Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994
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Grundstücksdaten: EZ. 48; Grundstück 86/1, KG. 40103 Auerbach;
Gesamtfläche: 35.814,00 m²
Verlautbarungen der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2023-85333, Schörgenhumer Präzisionsmechanik Gesellschaft m.b.H., Tarsdorf, Verhandlung am 03.04.2023
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch den Austausch einer Produktionsmaschine auf Grst. Nr. 2001/2, KG Hörndl, Gemeinde Tarsdorf.
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BHBRBA-2022-834999, Palfinger Europe GmbH, Lengau; Verhandlung am 11.04.2023
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die teilweise Umstellung der bestehenden Erdgaszentralheizungsanlage in eine Heizölanlage "extra leicht" samt Neuerrichtung eines Öllagerraumes, wobei die Genehmigung der bestehenden Erdgasheizungsanlage aufrecht erhalten bleiben soll, damit aus Betriebssicherheitsgründen auch eine Rückumstellungsmöglichkeit gegeben ist, sowie die Erneuerung der bestehenden Dieseltankstelle im Standort Kapellenstraße 18, 5211 Lengau, auf Grst. Nr. 2755/1, KG und Gemeinde Lengau
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BHBRBA-2023-72101, Günter Weilguny GmbH, Altheim - Verhandlung am 28.03.2023
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Errichtung einer Zelthalle mit Hebebühne für die KFZ-Unterbodenbehandlung auf Grst.Nr. 798/2, KG Weyrading, Stadtgemeinde Altheim
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BHBRBA-2023-86668, Günter Weilguny GmbH, Altheim - Verhandlung am 28.03.2023
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Errichtung eines Reifenwaschraumes auf Grst. Nr. 798/2, KG Weyrading, Stadtgemeinde Altheim
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BHBRBA-2023-66743, Pizza HOT OG, Mattighofen; Lokalaugenschein am 28.03.203
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Änderung der genehmigten Gaststättenbetriebsanlage im Standort Mattseerstraße 25, 5230 Mattighofen, durch die Änderung der Betriebszeiten, die Aufstellung und den Betrieb eines Pizzaofens, einer Teigknetmaschine und einer Dunstabzugshaube auf Gst. Nr. 448/3, KG Mattighofen
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BHBRBA-2023-36878, LEGUNA Nährmittel GmbH, Mauerkirchen, Verhandlung am 30.03.2023
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Aufstellung eines Öllagertanks mit 50.000 l und Ölbrenner zum dualen Betrieb (subsidiäre Versorgung) mit der bestehenden genehmigten Gasheizanlage auf Grst. Nr. 89/9, KG und Marktgemeinde Mauerkirchen
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BHBRBA-2022-826691, Billa AG, Eggelsberg; Lokalaugenschein am 16.03.2023
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Errichtung und Betrieb eines Nahversorgermarktes (Billa Filiale) mit elektrisch betriebenen Werbeanlagen im Standort 5142 Eggelsberg, Salzburgerstr. / Hehenbergerstr., Grst. Nr. 55/3, KG und Marktgemeinde Eggelsberg
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BHBRBA-2022-802917, ILV Immobilienleasing- und Verwaltungsges.m.b.H., Eggelsberg; Verhandlung am 16.03.2023
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Ansuchen um Generalgenehmigung für die Errichtung eines Fachmarktzentrums im Standort 5142 Eggelsberg, Salzburger Straße 20, auf den Grst. Nr. 55/3 und 55/4, KG und Marktgemeinde Eggelsberg
Verlautbarungen der Wasserrechtsabteilung
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Frauscher Joachim, Meixner Maria, Schlüsselbauer Josef, Aspach, BHBRWA-2022-656815/19, Verhandlung am 11.04.2023
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Errichtung und Betrieb einer Pflanzenkläranlage für 12 EW auf Gst. Nr. 2183/1, KG und Marktgemeinde Aspach, mit Einleitung der vorgereinigten Abwässer in den Döginger Bach - wasserrechtliche Bewilligung
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Liegenschaftsverwaltung Wöss GmbH, Ostermiehting, BHBRWA-2023-32308/4, Verhandlung am 06.03.2023
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Postzustellbasis Ostermiething - Sammlung von Niederschlagswässern aus Park-, Fahr- und Manipulationsflächen mit Vorreinigung über eine belebte Bodenzone bzw. technischen Filter und anschließender Versickerung auf Gst.Nr. 1302/6 und 1293/7, beide KG und Gemeinde Ostermiething, Erweiterung der Postzustellbasis - wasserrechtliche Bewilligung
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BODIT Baustofferzeugung GmbH, Lengau, BHBRWA-2022-5047/13, Verhandlung am 06.03.2023
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Versickerung von vorgereinigten Niederschlagswasser auf Gst.Nr. 3008/1, 3001/2 und 3008/4, KG Lengau, sowie Gst.Nr. 926/3 und 926/1, KG Oberehreneck, je Gemeinde Lengau, in den Untergrund - wasserrechtliche Bewilligung
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Gemeinde Moosdorf, BHBRWA-2021-309752, Abberaumung der Verhandlung 2.2.2023
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Gemeinde Moosdorf Regenwasserkanalisation Ortszentrum Moosdorf Teil 2, Ableitung von Niederschlagswässern in den rechten Zubringer des Saurüsselgrabens und in den Saurüsselgraben - wasserrechtliche Bewilligung
ABBERAUMUNG
Verordnungen
- Verordnung betreffend Erhöhung der Gebühr für die amtliche Hundemarke .
- L505 Mattseer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B147 Braunauer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B156 Lamprechtshausener Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
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Veordnung betreffend der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Braunau
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Löwen-Apotheke
Stadtapotheke
Neustadt Apotheke -
Veordnung betreffend die Regelung über die Dienstbereitschaft von Apotheken
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Die Stadtapotheke, 4950 Altheim
Apotheke "Zum Kaiser Franz", 5230 Mattighofen -
Verordnung vom 25. November 2010
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Fahrverbot auf der B148 - Altheimer Straße
Kundmachungen gemäß § 13 AVG 1991
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.