Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Diese Hausordnung dient der Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden und einem geordneten Dienstbetrieb.
Verordnung Schulsprengel Neue Mittelschule
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altheim
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aspach
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- Anlage .
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Neufestsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen Braunau und Braunau-Ranshofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Eggelsberg
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Friedburg-Lengau
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hochburg-Ach
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Lochen am See
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mattighofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mauerkirchen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Munderfing
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen a.d.E.
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ostermiething
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- Anlage .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Johann am Walde .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Pantaleon
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- Anlage .
Bekanntgabe der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2022-793968 bzw. Ge20-68-2016, Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E. - Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 10.11.2022
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SEVESO Inspektion vom 10.11.2022 der Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E.
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Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 03.11.2022 der Lang GmbH, Braunau am Inn
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SEVESO Inspektion vom 03.11.2022 der Lang GmbH, Braunau am Inn
Bekanntmachungungen der Veterinärabteilung
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend die Aufhebung einer infizierten Zone .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend Einrichtung einer infizierten Zone zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza .
Verordnungen / Verlautbarungen des forsttechnischen Dienstes
Bekanntmachungen der Grundverkehrskommission
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Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994
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Grundstücksdaten: EZ. 681; Gst. Nr. 339, 654, 655, KG. 40012 Neukirchen/E.
Gesamtfläche: 13.497,00 m²
Verlautbarungen der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2023-277205, Wienerberger Ziegelindustrie Gesellschaft, Helpfau-Uttendorf, Verhandlung am 16.10.2023
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Änderung der best. Betriebsanlage durch den Austausch und die Verlegung eines Dampfkessels, sowie Änderung im Wärmepumpenraum im standort 5261 Helpfau-Uttendorf, Schlossberg 5 auf Grst. Nr. 1531/2, KG Kager, Marktgemeinde Helpfau-Uttendorf
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BHBRBA-2023-187376, RSF Elektronik Ges.m.b.H., Tarsdorf; Verhandlung am 05.10.2023
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch den Abbruch bzw. die Neuerrichtung der Halle 1, Zubau zur Halle 1A, Erweiterung der Parkplatzflächen, sowie Sammlung, Vorreinigung, Retention und Ableitung der
anfallenden Oberflächenwässer auf den Grst. Nr. 2415/1 und 2410, KG Hörndl, Gemeinde Tarsdorf -
BHBRBA-2023-296588, Action Retail Austria GmbH, Braunau am Inn; Lokalaugenschein am 05.10.2023
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Änderung der bestehenden Heizungsanlage durch den Abbau der bestehenden Gasheizung und die Installierung einer VRV-Anlage im Standort 5280 Braunau am Inn, Bauhofstraße 1, auf Grst. Nr. 411/1, KG Ranshofen
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BHBRBA-2023-289900, Johann Baumann Immobilien GmbH, Eggelsberg; Verhandlung am 28.09.2023
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Errichtung eines Hotels mit insgesamt 48 Betten im Standort 5142 Eggelsberg, Sonnenweg 2, auf Grst. Nr. 167/6, KG und Marktgemeinde Eggelsberg
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BHBRBA-2023-292795, Autopark Braunau GmbH, Braunau am Inn; Verhandlung am 28.09.2023
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Erhöhung der mit Bescheid vom 19.07.2021, BHBRBA-2021-217769/15-Zak, genehmigten 67 KFZ-Stellplatze auf zukünftig 72 KFZ-Stellplätze samt Beleuchtung und Werbeeinrichtung, sowie die Aufstellung eines Verkaufscontainers im Standort Laabstraße 82, 5280 Braunau
am Inn, auf Grst. Nr. 634/1, KG Braunau am Inn -
BHBRBA-2023-252609, F.T.R. Rachbauer GmbH, Aspach; Verhandlung am 28.09.2023
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Errichtung eines WC-Container und Bürocontainer, den Zubau eines Verwaltungstraktes, 2 Stück Archiv Lifte, eine Lagerhalle, den Zubau einer Einhausung für die Absauganlage, die Änderung
der bestehenden Lagerhalle in eine Versandhalle, sowie die Umstellung von 3 Stück Bandsägen in der Stahllagerhalle auf Grst. Nr. 2598/4, KG und Marktgemeinde Aspach -
BHBRBA-2023-254459, Sportklub Altheim, Altheim, Verhandlung am 21.09.2023
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Errichtung und den Betrieb eines Sportplatzbuffets mit integrierter Kantine und Gastgarten im Standort Badstraße 10A, 4950 Altheim auf Grst. Nr. 342/2, KG Altheim
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BHBRBA-2022-278671, Siegl Elektro Produktions- und Vertriebs GmbH, Moosdorf, Verhandlung am 21.09.2023
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch den Neubau einer Lagerhalle mit PV-Anlage auf dem bestehenden Vorplatz auf Grst. Nr. 2027, KG und Gemeinde Moosdorf
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BHBRBA-2023-283399, Dominik Staffl, Lochen, Verhandlung am 21.09.2023
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Errichtung und Betrieb einer Betriebsanlage zur KFZ-Aufbereitung (Wartung und Pflege) in einem bestehenden Hallenteil der Liegenschaft 5221 Lochen, Kerschham 13, samt Parkplätzen auf Grst. Nr. 163, KG Oberweissau, Gemeinde Lochen
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BHBRBA-2023-269310, Billa AG, Braunau am Inn; Anberaumung für den 12.09.2023
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch den Umbau einer Billa Plus Filiale inkl. Werbeeinrichtungen im Standort 5280 Braunau am Inn, Raitfeldstraße 7, auf den Grst. Nr. .452, 279/1, 279/2, KG und Stadtgemeinde Braunau am Inn
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BHBRBA-2023-224075, BINDERBERGER Maschinenbau GmbH, St. Georgen a. F.; Verhandlung am 19.09.2023
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Verlegung der Gasversorgungsanlage auf Grst. Nr. 380/2, KG St. Georgen
Verlautbarungen der Wasserrechtsabteilung
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Allgem.öffentliches Krankenhaus St. Josef Braunau GmbH, BHBRWA-2023-15021/10-WUG, Verhandlung 12.10.2023
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Allg. öffentliches Krankenhaus St. Josef GmbH, 5280 Braunau am Inn Einleitung betrieblicher und häuslicher Abwässer sowie Niederschlagswässer in die öffentliche Kanalisation der Stadtgemeinde Braunau am Inn, gemäß WBPZ 404/5412 - wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung)
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ELAG Immobilien AG, Mattighofen, BHBRWA-2023-127339/7, Verhandlung am 12.09.2023
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ELAG Immobilien AG
Grundwasserentnahme auf Gst. Nr. 741/1, KG und Stadtgemeinde Mattighofen, zur Anspeisung einer Grundwasserwärmepumpenanlage sowie Versickerung des temperaturverminderten Brauchwassers auf dem selben Grundstück
- wasserrechtliche Bewilligung
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend die Aufhebung einer Schutzzone und einer Überwachungszone zur Bekämpfung der Geflügelpest .
- Verordnung betreffend Erhöhung der Gebühr für die amtliche Hundemarke .
- L505 Mattseer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B147 Braunauer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B156 Lamprechtshausener Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
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Veordnung betreffend der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Braunau
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Löwen-Apotheke
Stadtapotheke
Neustadt Apotheke -
Veordnung betreffend die Regelung über die Dienstbereitschaft von Apotheken
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Die Stadtapotheke, 4950 Altheim
Apotheke "Zum Kaiser Franz", 5230 Mattighofen -
Verordnung vom 25. November 2010
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Fahrverbot auf der B148 - Altheimer Straße
Kundmachungen gemäß § 13 AVG 1991
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.