Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Diese Hausordnung dient Ihrer Sicherheit und einem geordneten Dienstbetrieb.
Kundmachungen der Verkehrsabteilung gem. §89a Abs. 5 StVO 1960
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Besitzer des PKW MATZDA KOMBI SILBER
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B148, Neue Innbrückenstraße 2, Parkplatz BP-Tankstelle
Kennzeichen: SCI-58677
Bekanntmachungen der Veterinärabteilung
Verordnung Schulsprengel Neue Mittelschule
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altheim
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aspach
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- Anlage .
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Neufestsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen Braunau und Braunau-Ranshofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Eggelsberg
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Friedburg-Lengau
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hochburg-Ach
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Lochen am See
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mattighofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mauerkirchen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Munderfing
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen a.d.E.
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ostermiething
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- Anlage .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Johann am Walde .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Pantaleon
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- Anlage .
Bekanntgabe der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2022-785115 Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn, Bekanntgabe der SEVESO Inspecktion vom 28.11.2025
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SEVESO Inspektion vom 28.11.2025 der Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn
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BHBRBA-2022-793968 bzw. Ge20-68-2016, Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E. - Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 01.10.2024
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SEVESO Inspektion vom 01.10.2024 der Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E.
Verordnungen / Kundmachungen des forsttechnischen Dienstes
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau zum Schutz vor Waldbränden .
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Kundmachung Waldentwicklungsplan Bezirk Braunau
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Der Waldentwicklungsplan liegt während den Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Jedermann ist berechtit, in den Plan Einsicht zu nehmen.
Verlautbarungen der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2026-74110, Fuchs Oliver, Überackern, Verhandlung am 30.04.2026
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage im Standort 5123 Überackern, Gewerbegebiet 3, auf Gst.-Nr. 1209/2, KG Überackern, durch die
Änderung der Freiflächen von Lagerfläche Holz zu KFZ-Abstellplätzen, das Aufstellen einer Hebebühne und die Erweiterung der Werkstätte -
BHBRBA-2026-84628, VHC Vermietungs- und HandelsgesmbH, Helpfau-Uttendorf, Verhandlung am 30.04.2026
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Errichtung von Freilagerflächen im Standort 5261 Helpfau-Uttendorf, Gewerbestraße 7,
auf den Gst.-Nr. 1622/8, 1622/11 und 1622/12, KG Helpfau -
BHBRBA-2026-95215, Bacilli Massimo, Braunau am Inn, Lokalaugenschein am 30.04.2026
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Errichtung und Betrieb einer Betriebsanlage zur Speiseeisproduktion- und lagerung, im Standort Krankenhausgasse 18, 5280 Braunau am Inn, Gst-Nr. 67/1 und .552, KG Braunau am Inn.
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BHBRBA-2025-435600, GISCON GmbH, Lochen am See; Verhandlung am 09.04.2026
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Nutzungsänderung der Produktionshalle in eine Lager-, Montage- und Fertigungshalle, samt neuer Heizungsanlage und Aufstellung neuer Maschinen und Geräte im Standort 5221 Lochen am See, Scherschham 14, auf Gst.-Nr. 373/3, KG Lochen
Verlautbarungen der Wasserrechtsabteilung
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Marktgemeinde Eggelsberg, BHBRWA-2025-120437/20, Verhandlung am 19.05.2026
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Marktgemeinde Eggelsberg
Sohlstabilisierungs- und Uferschutzmaßnahmen am Wannersdorferbach-Zubringer Höfping, KG und Marktgemeinde Eggelsberg
- wasserrechtliche Bewilligung -
Probst Heinrich und Silvia, Jeging, Kundmachung für den 05.05.2026
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Grundwasserentnahme auf Gst.-Nr. 156/2, KG und Gemeinde Jeging, zur Versorgung
von zwei Wohnhäusern und weiterer Bauparzellen mit Trink- und Nutzwasser
− wasserrechtliche Bewilligung
− Festlegung eines Schutzgebietes -
Wassergenossenschaft Heiligenstatt, Lengau, Kundmachung für den 05.05.2026
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Grundwasserentnahme auf Gst.-Nr. 1656/11 (Quelle 1 und 2) sowie auf Gst.-Nr. 1647/2 (Bohrbrunnen), beide KG Heiligenstatt und Gemeinde Lengau, zur Versorgung der Genossenschaftsmitglieder mit Trink- und Nutzwasser, gemäß WBPZ 404/2084 • Erneuerung der bestehenden Quellfassungen sowie Leitungserweiterung (Projekt 12/25)
− wasserrechtliche Bewilligung
− Anpassung des Schutzgebietes
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend die Änderung des Bereitschaftsdienstes bestimmter öffentlicher Apotheken im Bezirk Braunau .
- Verordnung betreffend Erhöhung der Gebühr für die amtliche Hundemarke .
- L505 Mattseer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B147 Braunauer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B156 Lamprechtshausener Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
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Veordnung betreffend der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Braunau
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Löwen-Apotheke
Stadtapotheke
Neustadt Apotheke -
Veordnung betreffend die Regelung über die Dienstbereitschaft von Apotheken
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Die Stadtapotheke, 4950 Altheim
Apotheke "Zum Kaiser Franz", 5230 Mattighofen -
Verordnung vom 25. November 2010
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Fahrverbot auf der B148 - Altheimer Straße
Kundmachungen gemäß § 13 AVG 1991
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
