Kundmachung der Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Diese Hausordnung dient Ihrer Sicherheit und einem geordneten Dienstbetrieb.
Kundmachungen der Verkehrsabteilung gem. §89a Abs. 5 StVO 1960
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Besitzer des PKE MATZDA KOMBI SILBER
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B148, Neue Innbrückenstraße 2, Parkplatz BP-Tankstelle
Kennzeichen: SCI-58677 -
Besitzer des PKWs SEAT IBIZA BLAU
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B148, Neue Innbrückenstraße 2, Parkplatz BP-Tankstelle
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Besitzer des BMW KOMBI SILBER
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B148, Neue Innbrückenstraße 2, Parkplatz BP-Tankstelle
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Besitzer des PKWs AUDI 3 Silber
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B148, Neue Innbrückenstraße 2, Parkplatz BP-Tankstelle
Bekanntmachungen der Veterinärabteilung
Verordnung Schulsprengel Neue Mittelschule
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altheim
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aspach
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- Anlage .
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Neufestsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen Braunau und Braunau-Ranshofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Eggelsberg
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Friedburg-Lengau
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hochburg-Ach
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Lochen am See
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mattighofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mauerkirchen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Munderfing
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen a.d.E.
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ostermiething
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- Anlage .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Johann am Walde .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Pantaleon
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- Anlage .
Bekanntgabe der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2022-785115 Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn, Bekanntgabe der SEVESO Inspecktion vom 28.11.2024
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SEVESO Inspektion vom 28.11.2024 der Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn
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BHBRBA-2022-793968 bzw. Ge20-68-2016, Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E. - Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 01.10.2024
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SEVESO Inspektion vom 01.10.2024 der Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E.
Verordnungen / Verlautbarungen des forsttechnischen Dienstes
Bekanntmachungen der Grundverkehrskommission
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BHBRGVK-2025-326172/10-RM Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 1 OÖ. Grundverkehrsgesetz 1994
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Grundstücksdaten: EZ. 96; Gst. Nr. 75, KG. 40105 Feldkirchen bei Mattighofen;
EZ. 195, Gst. Nr. 1252/3, 1256/3, 1256/4, KG. 40105 Feldkirchen bei Mattighofen
Gesamtfläche: 12.385,00 m²
Verlautbarungen der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2025-310407/21, Herbert Burgstaller, Verständigung für den 18.11.2025 um 10:00 Uhr
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Errichtung eines Gastraumes (Gastraum Getreideboden) mit 60 Verabreichungsplätzen und Schankanlage sowie die Errichtung eines Gastgartens im Innenhof mit ebenfalls 60 Verabreichungsplätzen und Außenschankanlage sowie eines weiteren Gastgartens gegenüber dem Gasthaus auf Grts. Nr. 644, 644/2 und 659/4, KG und Gemeinde St. Veit im Innkreis.
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BHBRBA-2025-341868, Jutta Drach, Mattighofen, Lokalaugenschein am 06.11.2025
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Errichtung und Betrieb eines Imbisswagens für die Herstellung und den Verkauf von frisch zubereiteter Pizza und alkoholfreier Getränke im Standort 5230 Mattighofen, Stifterstraße 19, auf Grst. Nr. 1084/29, KG Mattighofen
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BHBRBA-2025-324642, Robert Aigner, Aspach, Verhandlung am 06.11.2025
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Errichtung und den Betrieb einer Kühlanlage und die Errichtung eines Gastgartens mit 20 Verabreichungsplätzen auf Grst. Nr. 2759/1, KG und Marktgemeinde Aspach
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BHBRBA-2025-346183, Arsen Mladenovic, Mattighofen, Lokalaugenschein am 06.11.2025
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Errichtung und Betrieb eines Imbisswagens für den Verkauf von Grillhähnchen am Standort 5230 Mattighofen, Braunauerstraße 1c, auf Grst. Nr. 1105/14, KG Mattighofen
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BHBRBA-2025-331081, d´Olivia OG, Munderfing, Lokalaugenschein am 06.11.2025
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Errichtung eines mobilen Foodtrucks mit einem Gas-Pizzaofen und 8 Verabreichungsplätzen im Standort Betriebsgelände NEWO GmbH, Gewerbegebiet Nord 1a, 5222 Munderfing, auf Grst. Nr. 1318/2, KG und Gemeinde Munderfing
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BHBRBA-2025-368692, Grüner Diana, Verständigung für den 18.11.2025 um 08:30
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Errichtung und Betrieb eines Hundesalons zur Hunde- und Katzenpflege im Standort 5280 Braunau am Inn, Johann Fischer Gasse 4 auf GRst. Nr. .22, KG und Stadtgemeinde Braunau am Inn
Verlautbarungen der Wasserrechtsabteilung
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Schröckelsberger Christopher und Stefanie Anna, Moosbach, Kundmachung für den 10.11.2025
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Schröckelsberger Christopher und Stefanie Anna
Betrieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage auf Gst.Nr. 1196/4, KG Waasen, Gemeinde Moosbach, mit Einleitung der gereinigten Abwässer in den Moosbach, gemäß WBPZ 404/6096
- wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
Gemeinde Lochen am See, Kundmachung für den 01.12.2025
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Gemeinde Lochen am See
Neubau eines Gebäudes für Krabbelstube & Musik im HQ 30 Bereich des Reitshamer Baches auf Gst. Nr. 171/7, KG und Gemeinde Lochen am See
- wasserrechtliche Bewilligung -
Konrad, Kroiss, Rudinger, Lengau, Kundmachung für den 17.11.2025
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Konrad Jennifer
Kroiss Sabrina
Rudinger Franz und Sylvia
Grundwasserentnahme auf Gst. Nr. 557/1, KG Krenwald, Gemeinde Lengau, zur Versorgung der Gemeinschaftsmitglieder mit Trink- und Nutzwasser
- nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung -
Nagy Markus und Doris, Schwand im Innkreis, Verhandlung am 11.11.2025
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Nagy Markus und Doris
Betrieb einer Kleinkläranlage auf Gst. Nr. 3168/5, KG und Gemeinde Schwand, mit Einleitung der gereinigten Abwässer in den Brunner Giessgraben, gemäß WBPZ 404/5942
- wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
Denk Christian, St. Peter, Verhandlung am 11.11.2025
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Denk Christian
Errichtung und Betrieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage auf Gst.Nr. 1642/2, KG Hagenau, Gemeinde St. Peter a. H., mit Ableitung der vorgereinigten Abwässer in den Ahamer Bach Zubringer
- wasserrechtliche Bewilligung -
Wassergenossenschaft Unterweinberg, Schalchen, Verhandlung am 04.11.2025
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Wassergenossenschaft Unterweinberg
Grundwasserentnahme auf Gst. Nr. 817/1, KG Weinberg, Gemeinde Schalchen, zur Versorgung der Genossenschaftsmitglieder mit Trink- und Nutzwasser, gemäß WBPZ 404/3549
- Anpassung des Schutzgebietes an den Stand der Technik -
GEWOG Neues Heim, St. Peter, Verhandlung am 04.11.2025
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GEWOG Neues Heim
Grundwasserentnahme auf Gst. Nr. 1254/1, KG Hagenau, Gemeinde St. Peter, zur Versorgung eines Mehrparteienhauses mit Trink- und Nutzwasser
- wasserrechtliche Bewilligung
- Festlegung eines Schutzgebietes
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend die Änderung des Bereitschaftsdienstes bestimmter öffentlicher Apotheken im Bezirk Braunau .
- Verordnung betreffend Erhöhung der Gebühr für die amtliche Hundemarke .
- L505 Mattseer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B147 Braunauer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B156 Lamprechtshausener Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
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Veordnung betreffend der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Braunau
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Löwen-Apotheke
Stadtapotheke
Neustadt Apotheke -
Veordnung betreffend die Regelung über die Dienstbereitschaft von Apotheken
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Die Stadtapotheke, 4950 Altheim
Apotheke "Zum Kaiser Franz", 5230 Mattighofen -
Verordnung vom 25. November 2010
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Fahrverbot auf der B148 - Altheimer Straße
Kundmachungen gemäß § 13 AVG 1991
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
