Kundmachung der Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Diese Hausordnung dient Ihrer Sicherheit und einem geordneten Dienstbetrieb.
Kundmachungen der Verkehrsabteilung gem. §89a Abs. 5 StVO 1960
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Kundmachung gemäß § 25 Abs. 1 Zustellgesetz BGBl. Nr. 200/1982
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betreffend Herrn Beldiman Constantin
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Besitzer des PKE MATZDA KOMBI SILBER
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B148, Neue Innbrückenstraße 2, Parkplatz BP-Tankstelle
Kennzeichen: SCI-58677 -
Besitzer des PKWs SEAT IBIZA BLAU
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B148, Neue Innbrückenstraße 2, Parkplatz BP-Tankstelle
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Besitzer des BMW KOMBI SILBER
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B148, Neue Innbrückenstraße 2, Parkplatz BP-Tankstelle
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Besitzer des PKWs AUDI 3 Silber
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B148, Neue Innbrückenstraße 2, Parkplatz BP-Tankstelle
Bekanntmachungen der Veterinärabteilung
Verordnung Schulsprengel Neue Mittelschule
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altheim
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aspach
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- Anlage .
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Neufestsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen Braunau und Braunau-Ranshofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Eggelsberg
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Friedburg-Lengau
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hochburg-Ach
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Lochen am See
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mattighofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mauerkirchen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Munderfing
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen a.d.E.
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ostermiething
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- Anlage .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Johann am Walde .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Pantaleon
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- Anlage .
Bekanntgabe der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2022-785115 Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn, Bekanntgabe der SEVESO Inspecktion vom 24.11.2025
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SEVESO Inspektion vom 24.11.2025 der Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn
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BHBRBA-2022-793968 bzw. Ge20-68-2016, Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E. - Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 01.10.2024
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SEVESO Inspektion vom 01.10.2024 der Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E.
Verordnungen / Verlautbarungen des forsttechnischen Dienstes
Bekanntmachungen der Grundverkehrskommission
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BHBRGVK-2025-326172/10-RM Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 1 OÖ. Grundverkehrsgesetz 1994
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Grundstücksdaten: EZ. 96; Gst. Nr. 75, KG. 40105 Feldkirchen bei Mattighofen;
EZ. 195, Gst. Nr. 1252/3, 1256/3, 1256/4, KG. 40105 Feldkirchen bei Mattighofen
Gesamtfläche: 12.385,00 m²
Verlautbarungen der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2025-376917, Fit + ATB GmbH, Eggelsberg; Lokalaugenschein am 02.12.2025
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Errichtung und den Betrieb eines Fitnessstudios im Standort 5142 Eggelsberg, B & R Straße 4, auf Grst. Nr. 330/2, KG und Marktgemeinde Eggelsberg
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BHBRBA-2025-368082, Ruzica Stanojevic, Mattighofen; Lokalaugenschein am 27.11.2025
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Errichtung und den Betrieb eines Imbisswagens für den Verkauf von frischen Speisen und Getränken im Standort 5230 Mattighofen, Unterlochnerstraße 23, auf Grst. Nr. 1027/3, KG Mattighofen
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BHBRBA-2025-367058, Gasthaus Brunner GmbH, Verhandlung am 27.11.2025
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch den Einbau eines Gastraumes in das bestehende Obergeschoss, den Anbau von WC-Anlagen und einem barrierefreien Zugang sowie einer Lüftungsanlage auf dem Grst. Nr. 79/2, 1003/4, KG Hörndl, Gemeinde Tarsdorf
Verlautbarungen der Wasserrechtsabteilung
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Mayrdorfer-Schindlauer Alexander und Tanja, Ostermiething, Verhandlung am 16.12.2025
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Mayrdorfer-Schindlauer Alexander und Tanja
Betrieb einer Kleinkläranlage auf Gst. Nr. 1897/5, KG Ettenau, Marktgemeinde Ostermiething, gemäß WBPZ 404/6116
- wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
Konrad Jennifer, Gemeinde Lengau, Kundmachung für den 15.12.2025
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Grundwasserentnahme auf Gst. Nr. 557/1, KG Krenwald, Gemeinde Lengau, zur Versorgung der Gemeinschaftsmitglieder mit Trink- und Nutzwasser
- wasserrechtliche Bewilligung -
Frauscher Josef und Gabriele, Gemeinde Roßbach, Kundmachung für den 15.12.2025
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Grundwasserentnahme auf Gst. Nr. 1102/4, KG und Gemeinde Roßbach, zur Versorgung mehrerer Bauparzellen mit Trink- und Nutzwasser
- wasserrechtliche Bewilligung -
Land Oberösterreich, Palting, Verhandlung am 27.11.2025
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Land Oberösterreich
Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr
Abteilung Straßenneubau und -erhaltung, Linz
Errichtung einer Entwässerungsanlage und Einleitung in den Imseegraben auf der L505 Mattseer Straße bei km 10,347 bis km 10,730, Gemeinde Palting
- wasserrechtliche Bewilligung -
Wassergenossenschaft Schwabenlandl, St. Radegund, BHBRWA-2020-741780/50, Verhandlung 04.12.2025,
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Wassergenossenschaft Schwabenlandl
Grundwasserentnahme auf Gst. Nr. 1088,
KG Hadermarkt, Gemeinde St. Radegund, (Brunnen I und II)
zur Versorgung der Genossenschaftsmitglieder
mit Trink- und Nutzwasser, gemäß WBPZ 404/4207
* Anpassung des Schutzgebietes Brunnen I -
Gemeinde Lochen am See, Kundmachung für den 01.12.2025
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Gemeinde Lochen am See
Neubau eines Gebäudes für Krabbelstube & Musik im HQ 30 Bereich des Reitshamer Baches auf Gst. Nr. 171/7, KG und Gemeinde Lochen am See
- wasserrechtliche Bewilligung
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend die Änderung des Bereitschaftsdienstes bestimmter öffentlicher Apotheken im Bezirk Braunau .
- Verordnung betreffend Erhöhung der Gebühr für die amtliche Hundemarke .
- L505 Mattseer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B147 Braunauer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B156 Lamprechtshausener Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
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Veordnung betreffend der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Braunau
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Löwen-Apotheke
Stadtapotheke
Neustadt Apotheke -
Veordnung betreffend die Regelung über die Dienstbereitschaft von Apotheken
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Die Stadtapotheke, 4950 Altheim
Apotheke "Zum Kaiser Franz", 5230 Mattighofen -
Verordnung vom 25. November 2010
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Fahrverbot auf der B148 - Altheimer Straße
Kundmachungen gemäß § 13 AVG 1991
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
