Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
-
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
Diese Hausordnung dient der Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden und einem geordneten Dienstbetrieb.
. -
Hinweis: Das Bürgerservice ist nur Montag, Mittwoch und Freitag, von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Alle persönlichen Behördengänge sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Das Tragen einer FFP2-Maske und 2-Meter-Abstand sind verpflichtend.
Gilt als Teil der Hausordnungen
.
Verordnung Schulsprengel Neue Mittelschule
-
Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altheim
.
- Anlage .
-
Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aspach
.
- Anlage .
-
Neufestsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen Braunau und Braunau-Ranshofen
.
- Anlage .
-
Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Eggelsberg
.
- Anlage .
-
Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Friedburg-Lengau
.
- Anlage .
-
Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hochburg-Ach
.
- Anlage .
-
Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Lochen am See
.
- Anlage .
-
Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mattighofen
.
- Anlage .
-
Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mauerkirchen
.
- Anlage .
-
Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Munderfing
.
- Anlage .
-
Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen a.d.E.
.
- Anlage .
-
Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ostermiething
.
- Anlage .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Johann am Walde .
-
Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Pantaleon
.
- Anlage .
Bekanntgabe der Anlagenabteilung
-
Ge20-43-2006 Lang GmbH, Braunau am Inn; SEVESO-Inspektion am 05.11.2020
SEVESO-Inspektion am 05.11.2020 bei der Lang GmbH, Braunau am Inn.
. -
Ge20-68-2016, SEVESO Inspektion vom 22.10.2020, Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E.
SEVESO Inspektion am 22.10.2020 von der Tyczka air Austria GmbH, Neukirchen/E.
.
Bekanntmachungungen der Veterinärabteilung
Bekanntmachungen der Grundverkehrskommission
-
BHBRGVK-2021-395844/17-RM, Eigentumserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
Grundstücksdaten: EZ. 48; Gst. 1101, 1106, KG. 40140 Wiesing
.
Gesamtfläche: 27.730 m² -
BHBRGVK-2021-56252/9-RM, Eigentumserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
Grundstücksdaten: EZ. 404; Gst. 765, 766/1, 1666/2, KG. 40130 Schalchen
.
Gesamtfläche: 24.213 m²
Verlautbarungen der Anlagenabteilung
-
BHBRBA-2021-127210, Gemeinde St. Radegund, St. Radegund; Lokalaugenschein am 10.05.2021
Errichtung und Betrieb eines Cafes mit Gastgarten, eines Verkaufsraumes für eine Bäckerei und eines Proberaumes im Standort 5121 St. Radegund, Hadermarkt 9, auf der Grst. Nr. 832/1, KG Hadetmarkt, Gemeinde St. Radegund
. -
BHBRBA-2021-101597, TOP Baucont GmbH, Moosdorf; Verständigung für den 10.05.2021
Errichtung und Betrieb eines Bürobetriebes im Standort Hauptstraße 38, 5141 Moosdorf, auf Grst. Nr. 1232, KG Stadl
. -
BHBRBA-2021-49540, KS Pharma GmbH, Lengau; Verhandlung am 10.05.2021
Errichtung und Betrieb eines Außenlagers zur Lagerung von Materialien und Maschinen im Standort 5211 Lengau, Lastenstraße 6, auf der Grst. Nr. 2788/1, KG Lengau
. -
BHBRBA-2021-165117, Heinzl Holzbau GmbH, Lengau; Verhandlung am 10.05.2021
Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch den Einbau einer Abbundanlage auf Grst. Nr. 1590/4, KG Heiligenstadt
. -
BHBRBA-2021-69594 Hammerer Aluminium Industries Extrusion GmbH, Neukirchen; Verhandlung am 03.05.2021
Änderung der genehmigten Betriebsanlage durch die Modernisierung der automatischen Profilstapelanlage P40 und Verpackung Linie 1 sowie Aufstellung einer Säge auf Grst.Nr. 1425/5, KG Mitternberg, Gemeinde Neukirchen/E.
. -
BHBRBA-2021-116052 C.C. Urkauf Liegenschaftsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Schalchen; Verhandlung am 03.05.2021
Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch den Neubau eines Zubehörteilelagers mit Büroeinbau sowie Versickerung von Niederschlagswasser aus Verkehrs-, Park- und Lagerflächen im Standort 5231 Schalchen, Gewerbegebiet Nord 11, auf Grst.Nr. 932, KG Furth und Grst.Nr. 746/1, KG Schalchen.
. -
BHBRBA-2021-87087 Palfinger Europe GmbH, Lengau; Verhandlung am 03.05.2021
Änderung der bestehenden Betriebsanlage im Standort 5211 Lengau, Kapellenstraße 18, durch den Einbau und den Betrieb einer manuellen Strahlanlage samt Filter im Bereich der Halle 1b auf Grst.Nr. 2755/1, KG Lengau.
. -
BHBRBA-2021-93852 Schickbauer Verwaltung GmbH, Höhnhart; Verhandlung am 29.04.2021
Errichtung und Betrieb einer Lagerhalle mit Bürotrakt auf Grst.Nr. 1606, KG Henhart, Gemeinde Höhnhart.
. -
BHBRBA-2021-88038 Baustoffhandel und Baugeräteverleih Stegmühl GmbH, Höhnhart; Verhandlung am 29.04.2021
Errichtung und Betrieb eines Baumarktes "Baustoffhandel Stegmühl" sowie eines Lebensmittelmarktes (7 Tage Selbstversorger) samt Büros und div. Lagerhallen, Maschinenverleih, Ausstellung mit Beratung, überdachtes Ladezone und Parkplätzen auf Grst.Nr. 1611/3, KG Henhart, Gemeinde Höhnhart.
. -
BHBRBA-2021-143719, Gerhard und Agnes Kreilinger, Moosbach; Lokalaugenschein am 29.04.2021
Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch den Einbau einer Wärmeluftpumpe, die Erweiterung der Kfz-Werkstatt, die Errichtung eines Unterstellplatzes, sowie die Änderung der mit Bescheid vom 27.11.2018, BHBRBA-2018-501570, genehmigten Betriebszeiten von derzeit Montag-Freitag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr undSamstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr auf Montag-Freitag 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und Samstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Standort 5271 Moosbach, Hufnagl 7, auf den Grst. Nr. 24 und 25, KG Waasen
. -
BHBRBA-2021-92561, Wienerberger Österreich GmbH, Helpfau-Uttendorf; Verhandlung am 22.04.2021
Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Errichtung und den Betrieb einer Späneanlage und einer Hallenerweiterung im Standort Schlossberg 5, 5261 Helpfau-Uttendorf, auf Grst. Nr. 1531/2, KG Kager, Marktgemeinde Helpfau-Uttendorf
. -
BHBRBA-2020-723882, HPI High Performance Industrietechnik GmbH, Ranshofen; Verhandlung am 22.04.2021
Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Errichtung und den Betrieb einer Werkstätte und zweier Schmelzöfen, sowie einer Versuchsgießerei in der Montagehalle auf Grst. Nr. 471/22, KG Ranshofen, Stadtgemeinde Braunaua am Inn
.
Verlautbarungen der Wasserrechtsabteilung
Verordnungen
- L505 Mattseer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B147 Braunauer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B156 Lamprechtshausener Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
-
Veordnung betreffend der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Braunau
Löwen-Apotheke
.
Stadtapotheke
Neustadt Apotheke -
Veordnung betreffend die Regelung über die Dienstbereitschaft von Apotheken
Die Stadtapotheke, 4950 Altheim
.
Apotheke "Zum Kaiser Franz", 5230 Mattighofen -
Verordnung vom 25. November 2010
Fahrverbot auf der B148 - Altheimer Straße
.
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.