Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Diese Hausordnung dient der Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden und einem geordneten Dienstbetrieb.
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Hinweis: in den Amtsgebäuden des Landes Oberösterreich gilt die 3-G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet). FFP-Maske tragen und Abstand halten!
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Wir bitten Sie nach Möglichkeit um Terminvereinbarung oder um Nutzung unseres umfangreichen Online-Angebots.
Verordnung Schulsprengel Neue Mittelschule
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altheim
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aspach
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- Anlage .
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Neufestsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen Braunau und Braunau-Ranshofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Eggelsberg
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Friedburg-Lengau
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hochburg-Ach
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Lochen am See
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mattighofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mauerkirchen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Munderfing
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen a.d.E.
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ostermiething
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- Anlage .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Johann am Walde .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Pantaleon
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- Anlage .
Bekanntgabe der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2022-793968 bzw. Ge20-68-2016, Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E. - Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 10.11.2022
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SEVESO Inspektion vom 10.11.2022 der Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E.
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Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 03.11.2022 der Lang GmbH, Braunau am Inn
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SEVESO Inspektion vom 03.11.2022 der Lang GmbH, Braunau am Inn
Bekanntmachungungen der Veterinärabteilung
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Schreiben an die Gemeinden im Bezirk Braunau vom 17. März 2022
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Information zur Geflügelpestnovelle – Aufhebung der Risikogebiete
- Bundesgesetzblatt 2. Novelle 2022 Geflügelpest-VO 2007 .
Verordnungen des forsttechnischen Dienstes
Bekanntmachungen der Grundverkehrskommission
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EZ. 48; Gst. Nr. 86/1, KG. 40103 Auerbach
Gesamtfläche: 35.814,00 m² -
Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994
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EZ. 1107; Gst. Nr. 931/1, KG. 40224 Stern;
Gesamtfläche: 10.891 m² -
Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994
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EZ. 34; Gst. Nr. .68, 1079, 1095, 1096, 1098/2, 1099, 1100, 1101, 1142, 1150, 1169, 1187, 1206, 1213, 1253/3, 1340, 1341, 1343/1, 1366, 1377, 1378, 1381, 1393, 1436, 1437, 1438, 1439,
1449, KG. 40129 Sauldorf;
Gesamtfläche: 64.049,00 m² -
Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994
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EZ.11, Gst. Nr. 1/1, 37/1, 37/3 KG. 40325 Unterkriebach und Oberlandgst. 97, KG 40020 Überackern
Gesamtfläche: 6.507,00 m²
Verlautbarungen der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2022-819725, Zoglauer Verwaltung GmbH, Höhnhart; Verhandlung am 23.01.2023
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Errichtung einer Abstellfläche für LKW-Züge und überzählige Auflieger am Standort 5251 Höhnhart 63, auf Grst. Nr. 2608/1, KG Henhart, Gemeinde Höhnhart
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BHBRBA-2022-823822, Hammerer Aluminium Industries GmbH, Braunau am Inn; Verhandlung am 13.02.2023
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Änderung der bestehenden IPPC-Betriebsanlage durch die Leistungssteigerung des Schmelz-/Gießofen G13 auf Grst. Nr. 483/38, KG Ranshofen, Stadtgemeinde Braunau am Inn
Verlautbarungen der Wasserrechtsabteilung
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Gemeinde Moosdorf, BHBRWA-2021-309752, Abberaumung der Verhandlung 2.2.2023
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Gemeinde Moosdorf Regenwasserkanalisation Ortszentrum Moosdorf Teil 2, Ableitung von Niederschlagswässern in den rechten Zubringer des Saurüsselgrabens und in den Saurüsselgraben - wasserrechtliche Bewilligung
ABBERAUMUNG -
MAREMA Bauträger GmbH, Palting, BHBRWA-2022-776259/6, Verhandlung am 31.01.2023
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MAREMA Bauträger GmbH
Hochwasserfreistellung auf Gst. Nr. 364, KG Mundenham, Gemeinde Palting,
im Hochwasserabflussbereich des Mundenhamer Baches
- wasserrechtliche Bewilligung -
Berger Rudolf, Mauerkirchen, Verhandlung für den 24.01.2023
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Berger Rudolf
Errichtung einer Wasserkraftanlage samt Fischwanderhilfe
am Brunbach, Marktgemeinde Mauerkirchen
- wasserrechtliche Bewilligung -
Wassergenossenschaft Gori, Weng i.I., BHBRWA-2022-728177/7, Verhandlung am 17.01.2023
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Wassergenossenschaft Gori
GF: Franz Reiter
Grundwasserentnahme auf Gst. Nr. 1059/3, KG Leithen,
Gemeinde Weng im Innkreis, zur Versorgung der
Genossenschaftsmitglieder mit Trink- und Nutzwasser
- wasserrechtliche Bewilligung
- Festlegung eines Schutzgebietes -
Wassergenossenschaft St. Johann a.W., St. Johann a.W., BHBRWA-2022-746164/11, Verhandlung am 17.01.2023
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Wassergenossenschaft St. Johann am Walde
Obmann: Sperl Franz
Grundwasserentnahme auf Gst. Nr. 96 (Brunnen)
Gst. Nr. 60/1 (Quelle II) und Gst. Nr. 84 (Quelle III und IV),
alle KG St. Johann, Gemeinde St. Johann am Walde,
zur Versorgung der Genossenschaftsmitglieder
mit Trink- und Nutzwasser, gemäß WBPZ 404/3558
* Leitungserweiterung (Projekt 09/22)
- wasserrechtliche Bewilligung
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend die Einrichtung einer Schutzzone und einer Überwachungszone zur Bekämpfung der Geflügelpest .
- Verordnung betreffend Erhöhung der Gebühr für die amtliche Hundemarke .
- L505 Mattseer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B147 Braunauer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B156 Lamprechtshausener Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
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Veordnung betreffend der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Braunau
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Löwen-Apotheke
Stadtapotheke
Neustadt Apotheke -
Veordnung betreffend die Regelung über die Dienstbereitschaft von Apotheken
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Die Stadtapotheke, 4950 Altheim
Apotheke "Zum Kaiser Franz", 5230 Mattighofen -
Verordnung vom 25. November 2010
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Fahrverbot auf der B148 - Altheimer Straße
Kundmachungen gemäß § 13 AVG 1991
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.