Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Diese Hausordnung dient Ihrer Sicherheit und einem geordneten Dienstbetrieb.
Kundmachungen der Verkehrsabteilung gem. §89a Abs. 5 StVO 1960
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Besitzer des PKE MATZDA KOMBI SILBER
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B148, Neue Innbrückenstraße 2, Parkplatz BP-Tankstelle
Kennzeichen: SCI-58677
Bekanntmachungen der Veterinärabteilung
Verordnung Schulsprengel Neue Mittelschule
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altheim
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aspach
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- Anlage .
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Neufestsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen Braunau und Braunau-Ranshofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Eggelsberg
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Friedburg-Lengau
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hochburg-Ach
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Lochen am See
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mattighofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mauerkirchen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Munderfing
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen a.d.E.
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ostermiething
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- Anlage .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Johann am Walde .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Pantaleon
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- Anlage .
Bekanntgabe der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2022-785115 Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn, Bekanntgabe der SEVESO Inspecktion vom 28.11.2025
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SEVESO Inspektion vom 28.11.2025 der Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn
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BHBRBA-2022-793968 bzw. Ge20-68-2016, Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E. - Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 01.10.2024
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SEVESO Inspektion vom 01.10.2024 der Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E.
Verordnungen / Kundmachungen des forsttechnischen Dienstes
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Kundmachung Waldentwicklungsplan Bezirk Braunau
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Der Waldentwicklungsplan liegt während den Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Jedermann ist berechtit, in den Plan Einsicht zu nehmen.
Verlautbarungen der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2025-435600, GISCON GmbH, Lochen am See; Verhandlung am 09.04.2026
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Nutzungsänderung der Produktionshalle in eine Lager-, Montage- und Fertigungshalle, samt neuer Heizungsanlage und Aufstellung neuer Maschinen und Geräte im Standort 5221 Lochen am See, Scherschham 14, auf Gst.-Nr. 373/3, KG Lochen
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BHBRBA-2026-75163, BIPA Parfumerien Gesellschaft mbH, Weng im Innkreis; Lokalaugenschein am 09.04.2026
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Übersiedlung der bestehenden Betriebsstätte BIPA in die angrenzenden ehemaligen Räumlichkeiten der KIK Betriebsstätte (Betriebsstättengröße BIPA 471,23 m²), die Neugestaltung der Shop Konzentration, die Neuerrichtung einer Luftwärmepumpe an der Südfassade, sowie die Verlängerung der Öffnungszeiten und Betriebszeiten am Samstag um eine halbe Stunde bis 18:00 Uhr im Standort 4952 Weng im Innkreis, Pirath 21 auf Gst-Nr. 167, KG Weng
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BHBRBA-2026-58380, Gatterbauer Verwaltung GmbH, Mauerkirchen; Lokalaugenschein am 02.04.2026
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Errichtung eines Fitnessstudios im Standort 5270 Mauerkirchen, Rainerstraße 2, auf Gst.-Nr. 205/1, KG Mauerkirchen
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BHBRBA-2026-79028, d'Olivia OG, Perwang am Grabensee; Lokalaugenschein am 02.04.2026
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Errichtung eines mobilen Foodtrucks mit Gas-Pizzaofen und Kühlung im Standort Hauptstraße 20, 5166 Perwang am Grabensee, auf Gst.-Nr. 441/7, KG Perwang
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BHBRBA-2026-30842, ME-Installations GmbH, Eggelsberg, Verhandlung am 02.04.2026
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Errichtung und Betrieb eines Firmengebäudes (Installationsbetrieb)
samt Büro, Lager und Carport und Flugdach, im Standort Kleinschäding, 5142 Eggelsberg, auf Gst.-Nr. 811/3, KG Eggelsberg, samt Versickerung der Dach- und Oberflächenwässer in den Wannersdorfer Bach -
BHBRBA-2025-406049, Lagerhaus Innviertel-Traunviertel-Urfahr eGen, Eggelsberg; Verhandlung am 02.04.2026
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch den Neubau einer Düngerhalle und eines Propangaslagers, den Einbau eines Büros in die bestehende Lagerhalle sowie die Aufstellung eines Getreideprobestecher und eines mobilen Förderbandes zum Be- füllen der neuen Düngerboxen im Standort 5142 Eggelsberg, Gundertshausen 48, auf Grst. Nr. 1317, KG Gundertshausen, Marktgemeinde Eggelsberg
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BHBRBA-2026-57746, Franz Tischlinger, St. Peter am Hart; Lokalaugenschein am 24.03.2026
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Errichtung einer KFZ-Servicestation im Standort 4963 St. Peter am Hart, Bogenhofen 14, auf Gst.-Nr. 1164, KG Hagenau.
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BHBRBA-2026-36317, Martina Enthammer, St. Pantaleon; Lokalaugenschein am 24.03.2026
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Errichtung und Betrieb einer Lebensmittelproduktion zur Herstellung von Porridge, Löffeleien und Müsli im Standort 5120 St. Pantaleon, Kapellenweg 2,
auf Gst.-Nr. 734/2, KG Steinwag. -
BHBRBA-2025-425870, Ranninger Michael, Feldkirchen bei Mattighofen; Lokalaugenschein am 24.03.2026
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Errichtung und den Betrieb einer Werkstatt für Bau- und Landmaschinen zur Reparatur und Instandsetzung sowie den Handel von Landmaschinen und Kommunalmaschinen auf Gst.-Nr. 355/1, KG und Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen
Verlautbarungen der Wasserrechtsabteilung
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Ziedek Anna Maria Katharina, Aspach, Verhandlung am 13.04.2026
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Ziedek Anna Maria Katharina
Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage auf Gst. Nr. 2419/2, KG Obermigelsbach, Marktgemeinde Aspach, sowie Ableitung der vorgereinigten Abwässer in den Eckinger Bach, gemäß WBPZ 404/4901
- wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
Kath. Pfarrkirche Haigermoos, Gemeinde Haigermoos, BHBRWA-2025-438849/8, Verhandlung 26.03.2026
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Kath. Pfarrkirche Haigermoos,
Grundwasserentnahme auf Gst. Nr. 668/1, KG und Gemeinde Haigermoos, zur Versorgung des Pfarrhofes samt dem zugehörigen Garten, Bewässerungsbedarf des Friedhofes sowie eines Zierbrunnes
- wasserrechtliche Bewilligung
- Festlegung eines Schutzgebietes -
Wassergenossenschaft Moosdorf-Ort, Moosdorf, BHBRWA-2025-94591/20, Verhandlung a. 26.03.2026
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Wassergenossenschaft Moosdorf-Ort
Grundwasserentnahme auf Gst.Nr. 939/1, KG und Gemeinde Moosdorf, zur Versorgung der Genossenschaftsmitglieder mit Trink- und Nutzwasser, gemäß WBPZ 404/3530
-Leitungserweiterung
-Anpassung des Schutzgebietes
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend die Änderung des Bereitschaftsdienstes bestimmter öffentlicher Apotheken im Bezirk Braunau .
- Verordnung betreffend Erhöhung der Gebühr für die amtliche Hundemarke .
- L505 Mattseer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B147 Braunauer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B156 Lamprechtshausener Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
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Veordnung betreffend der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Braunau
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Löwen-Apotheke
Stadtapotheke
Neustadt Apotheke -
Veordnung betreffend die Regelung über die Dienstbereitschaft von Apotheken
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Die Stadtapotheke, 4950 Altheim
Apotheke "Zum Kaiser Franz", 5230 Mattighofen -
Verordnung vom 25. November 2010
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Fahrverbot auf der B148 - Altheimer Straße
Kundmachungen gemäß § 13 AVG 1991
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
