Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Diese Hausordnung dient Ihrer Sicherheit und einem geordneten Dienstbetrieb.
Bekanntmachungen der Veterinärabteilung
Verordnung Schulsprengel Neue Mittelschule
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altheim
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aspach
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- Anlage .
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Neufestsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen Braunau und Braunau-Ranshofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Eggelsberg
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Friedburg-Lengau
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hochburg-Ach
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Lochen am See
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mattighofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mauerkirchen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Munderfing
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen a.d.E.
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ostermiething
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- Anlage .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Johann am Walde .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Pantaleon
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- Anlage .
Bekanntgabe der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2022-785115 Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn, Bekanntgabe der SEVESO Inspecktion vom 28.11.2024
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SEVESO Inspektion vom 28.11.2024 der Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn
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BHBRBA-2022-793968 bzw. Ge20-68-2016, Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E. - Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 01.10.2024
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SEVESO Inspektion vom 01.10.2024 der Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E.
Verordnungen / Verlautbarungen des forsttechnischen Dienstes
Bekanntmachungen der Grundverkehrskommission
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BHBRGVK-2025-151631/10-RM Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 1 OÖ. Grundverkehrsgesetz 1994
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Grundstücksdaten: EZ. 345; Gst. Nr. 1624/2, KG. 40224 Stern;
Gesamtfläche: 5.684,00 m²
Verlautbarungen der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2025-154078, AMAG casting GmbH, Ranshofen, Verhandlung am 07.07.2025
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch einen Versuchsbetrieb mit Wasserstoff als Ersatzbrennstoff zu Erdgas an der bestehenden Anlage SO03, auf Grst. Nr. 483/38, KG Ranshofen, Stadtgemeinde Braunau am Inn
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BHBRBA-2025-149909, Plan- und Wohnbaugesellschaft m.b.H., Lengau, Verhandlung am 08.07.2025
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Errichtung und den Betrieb eines Baurestmassen- und Bodenaushubzwischenlagers im Standort Ameisberg 28, 5211 Lengau, auf Grst. Nr. 841/2,KG Oberehreneck.
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BHBRBA-2025-130324, Schuster Verwaltungs GmbH, Tarsdorf, Verhandlung am 16.06.2025 um 09:00
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Errichtung und Betrieb eines Elektrofachgeschäftes mit Lager und Schaltschrankbau auf Grst. Nr. 164/4, KG Hörndl, Gemeidne Tarsdorf
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BHBRBA-2025-94123, Jugendpension Obermair Gesellschaft m.b.H., Franking; Anberaumung einer Verhandlung für den 16.06.20252025
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Errichtung und den Betrieb eines Parkplatzes im Standort Holzleithen 15, 5131 Franking auf Grst. Nr. 488/2, KG Holzöster.
Verlautbarungen der Wasserrechtsabteilung
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Konrad Jennifer, Kroiss Sabrina, Rudinger Franz und Sylvia, Gemeinde Lengau, BHBRWA-2025-106291/8, Verhandlung 23.06.2025
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Konrad Jennifer, Kroiss Sabrina, Rudinger Franz und Sylvia
Errichtung und Betrieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage auf Gst. Nr. 557/1, KG Krenwald, Gemeinde Lengau, mit anschließender Versickerung der vorgereinigten Abwässer auf dem selben Grundstück
-wasserrechtliche Bewilligung -
Wasserverband Mattig, Gemeinde Schalchen und Mattighofen, Kundmachung f. 26.06.2025
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Wasserverband Mattig
Gewässerökologische Aufwertung des Schwemmbaches bei Flkm. 4789 bis 6468, KG Schalchen und KG Mattighofen
-wasserrechtliche Bewilligung -
Gemeinde Schalchen, BHBRWA-2025-33266/18, Verhandlung 26.06.2025
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Gemeinde Schalchen
Renaturierung des Holzwiesenbaches bei Flkm. 3640 bis 4023, KG Weinberg, Gemeinde Schalchen
-wasserrechtliche Bewilligung -
Wassergenossenschaft Ibm-Waidmoos, BHBRWA-2023-170123/16
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Wassergenossenschaft Ibm-Waidmoos in den Gemeinde Moosdorf, Eggelsberg, Franking, St. Pantaleon und Geretsberg sowie Lamprechtshausen und St. Georgen b. Salzburg
-Herstellung der gesetzlichen Ordnung -
Tiefenthaler Melanie, Polling i. I., Kundmachung für den 03.06.2025
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Betrieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage auf Gst.Nr. 368, KG und Gemeinde Polling im Innkreis, mit anschließender Versickerung der gereinigten Abwässer auf dem selben Grundstück, gemäß WBPZ 404/5964
- wasserrechtliche Bewilligung -
Jasarevic Semin, Helpfau-Uttendorf, Kundmachung für den 27.05.2025
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Grundwasserentnahme auf Gst.Nr. 1578/4, KG Helpfau, Marktgemeinde Helpfau-Uttendorf, zur Versorgung von mehreren Wohnobjekten mit Trink- und Nutzwasser (Projekt Parzellierung Uttendorf)
- wasserrechtliche Bewilligung
- Festlegung eines Schutzgebietes -
Forthuber Andrea, Altheim, Kundmachung für den 27.05.2025
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Grundwasserentnahme auf Gst.Nr. 947/12, KG Stern, Stadtgemeinde Altheim, zur Versorgung neuer Bauparzellen mit Trink- und Nutzwasser
- wasserrechtliche Bewilligung
- Festlegung eines Schutzgebietes -
Wassergenossenschaft Sonnenstraße, Neukirchen, Verhandlung für den 02.06.2025
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Wassergenossenschaft Sonnenstraße,
GF: Lackerbauer Friedrich
Grundwasserentnahme auf Gst. Nr. 479/2, KG und Gemeinde Neukirchen a. d. E.,
zur Versorgung der Genossenschaftsmitglieder mit Trink- und Nutzwasser
- wasserrechtliche Bewilligung
- Festlegung eines Schutzgebietes -
Wasserverband Mattig, Kundmachung für den 13.05.2025
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Wasserverband Mattig
Verbesserung der Gewässerökologie an der Mattig im Bereich Alharting von Flkm. 6.005 bis 8.338 NGP 3, Gemeinde Burgkirchen
- wasserrechtliche Bewilligung -
Schachner Roman, Schalchen, Kundmachung für den 29.04.2025
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Schachner Roman
Errichtung und Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage auf Gst. Nr. 34/3,
KG Unterlochen, Gemeinde Schalchen mit Ableitung in einen Vorfluter der Mattig
-wasserrechtliche Bewilligung -
Pumberger Friedrich und Maria, Uttendorf, Kundmachung für den 29.04.2025
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Pumberger Maria und Friedrich
Grundwasserentnahme auf Gst.Nr. 2190 (zukünftig 2190/2), KG Helpfau, Gemeinde Helpfau-Uttendorf, zur Versorgung von 14 Bauparzellen mit Trink- und Nutzwasser
- wasserrechtliche Bewilligung
- Festlegung eines Schutzgebietes
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend die Änderung des Bereitschaftsdienstes bestimmter öffentlicher Apotheken im Bezirk Braunau .
- Verordnung betreffend Erhöhung der Gebühr für die amtliche Hundemarke .
- L505 Mattseer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B147 Braunauer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B156 Lamprechtshausener Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
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Veordnung betreffend der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Braunau
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Löwen-Apotheke
Stadtapotheke
Neustadt Apotheke -
Veordnung betreffend die Regelung über die Dienstbereitschaft von Apotheken
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Die Stadtapotheke, 4950 Altheim
Apotheke "Zum Kaiser Franz", 5230 Mattighofen -
Verordnung vom 25. November 2010
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Fahrverbot auf der B148 - Altheimer Straße
Kundmachungen gemäß § 13 AVG 1991
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.