Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Diese Hausordnung dient Ihrer Sicherheit und einem geordneten Dienstbetrieb.
Kundmachungen der Verkehrsabteilung gem. §89a Abs. 5 StVO 1960
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Kundmachung gemäß § 25 Abs. 1 Zustellgesetz BGBl. Nr. 200/1982
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betreffend Herrn Beldiman Constantin
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Besitzer des PKE MATZDA KOMBI SILBER
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B148, Neue Innbrückenstraße 2, Parkplatz BP-Tankstelle
Kennzeichen: SCI-58677
Bekanntmachungen der Veterinärabteilung
Verordnung Schulsprengel Neue Mittelschule
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altheim
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aspach
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- Anlage .
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Neufestsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen Braunau und Braunau-Ranshofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Eggelsberg
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Friedburg-Lengau
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hochburg-Ach
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Lochen am See
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mattighofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mauerkirchen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Munderfing
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen a.d.E.
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ostermiething
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- Anlage .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Johann am Walde .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Pantaleon
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- Anlage .
Bekanntgabe der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2022-785115 Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn, Bekanntgabe der SEVESO Inspecktion vom 28.11.2025
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SEVESO Inspektion vom 28.11.2025 der Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn
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BHBRBA-2022-793968 bzw. Ge20-68-2016, Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E. - Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 01.10.2024
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SEVESO Inspektion vom 01.10.2024 der Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E.
Verordnungen / Kundmachungen des forsttechnischen Dienstes
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Kundmachung Waldentwicklungsplan Bezirk Braunau
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Der Waldentwicklungsplan liegt während den Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Jedermann ist berechtit, in den Plan Einsicht zu nehmen.
Bekanntmachungen der Grundverkehrskommission
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BHBRGVK-2025-326172/10-RM Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 1 OÖ. Grundverkehrsgesetz 1994
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Grundstücksdaten: EZ. 96; Gst. Nr. 75, KG. 40105 Feldkirchen bei Mattighofen;
EZ. 195, Gst. Nr. 1252/3, 1256/3, 1256/4, KG. 40105 Feldkirchen bei Mattighofen
Gesamtfläche: 12.385,00 m²
Verlautbarungen der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2025-392083, Ruzica STANOJEVIC, Mattighofen; Lokalaugenschein am 15.01.2026
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Errichtung und den Betrieb eines Imbisswagens für den Verkauf von frischen Speisen und Getränken im Standort 5230 Mattighofen, Braunauer Straße 25, auf Grst. Nr. 1065/1, KG Mattighofen
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BHBRBA-2025-403034, Jesus Arturo VAZQUEZ SALDIVAR, Mattighofen; Lokalaugenschein am 15.01.2026
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Änderung der bestehenden Gaststättenbetriebsanlage im Standort 5230 Mattighofen, Stadtplatz 21, auf Grst. Nr. .48, KG Mattighofen, durch die Änderung der Öffnungszeiten dahingehend, als nunmehr die Gaststätte auch am Dienstag von 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr betrieben werden soll
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BHBRBA-2025-317580, Bubestinger Erdbau GmbH, Helpfau-Uttendorf; Verhandlung am 11.12.2025
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Errichtung und den Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage in einer Halle (Trommelsiebmaschine für die Aufbereitung von Aushubmaterialien, Erden und Komposten) sowie Zwischenlager für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle samt Lagerflächen, Lagerboxen, überdachter Lagerfläche auf einer Teilfläche des Grst. Nr. 1722, KG St. Florian, Marktgemeinde Helpfau-Uttendorf.
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BHBRBA-2025-269410, OMV Downstream GmbH, Braunau am Inn; Verhandlung am 16.12.2025
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Änderung der Tankstellenbetriebsanlage im Standort Salzburger Straße 99, 5280 Braunau am Inn, durch die Anpassung der Werbeflächen aufgrund einer Markenänderung
Verlautbarungen der Wasserrechtsabteilung
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Mag. Gradinger Paul, Mining, Verhandlung am 26.01.2026
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Mag. Gradinger Paul
Betrieb einer Kleinkläranlage auf Gst. Nr. 780/2,
KG und Gemeinde Mining, mit Versickerung der gereinigten
Abwässer auf dem selben Grundstück, gemäß WBPZ 404/6078
- wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
Gemeinde Pischelsdorf a. E., Verhandlung am 19.01.2026
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Gemeinde Pischelsdorf a. E.
Herstellung der Durchgängigkeit am Engelbach bei Flkm. 20,600
- wasserrechtliche Bewilligung -
Gemeinde St. Veit i. I., Verhandlung am 19.01.2026
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Gemeinde St. Veit im Innkreis
Schaffung der Durchgängigkeit an der Mettmach (Burgstaller Wehr) bei km 5,65, KG und Gemeinde St. Veit im Innkreis
- wasserrechtliche Bewilligung -
Gemeinde St. Georgen a. F., Verhandlung am 15.01.2025
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Gemeinde St. Georgen a. F.
Löschteichanlage auf Gst.Nr. 140, KG St. Georgen,
KG und Gemeinde St. Georgen a. F.
nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung -
Konrad Jennifer, Gemeinde Lengau, Kundmachung für den 15.12.2025
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Grundwasserentnahme auf Gst. Nr. 557/1, KG Krenwald, Gemeinde Lengau, zur Versorgung der Gemeinschaftsmitglieder mit Trink- und Nutzwasser
- wasserrechtliche Bewilligung -
Frauscher Josef und Gabriele, Gemeinde Roßbach, Kundmachung für den 15.12.2025
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Grundwasserentnahme auf Gst. Nr. 1102/4, KG und Gemeinde Roßbach, zur Versorgung mehrerer Bauparzellen mit Trink- und Nutzwasser
- wasserrechtliche Bewilligung -
Wassergenossenschaft Schwabenlandl, St. Radegund, BHBRWA-2020-741780/50, Verhandlung 04.12.2025,
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Wassergenossenschaft Schwabenlandl
Grundwasserentnahme auf Gst. Nr. 1088,
KG Hadermarkt, Gemeinde St. Radegund, (Brunnen I und II)
zur Versorgung der Genossenschaftsmitglieder
mit Trink- und Nutzwasser, gemäß WBPZ 404/4207
* Anpassung des Schutzgebietes Brunnen I
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend die Änderung des Bereitschaftsdienstes bestimmter öffentlicher Apotheken im Bezirk Braunau .
- Verordnung betreffend Erhöhung der Gebühr für die amtliche Hundemarke .
- L505 Mattseer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B147 Braunauer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B156 Lamprechtshausener Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
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Veordnung betreffend der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Braunau
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Löwen-Apotheke
Stadtapotheke
Neustadt Apotheke -
Veordnung betreffend die Regelung über die Dienstbereitschaft von Apotheken
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Die Stadtapotheke, 4950 Altheim
Apotheke "Zum Kaiser Franz", 5230 Mattighofen -
Verordnung vom 25. November 2010
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Fahrverbot auf der B148 - Altheimer Straße
Kundmachungen gemäß § 13 AVG 1991
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
