Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnbergerstraße 11 • 4320 Perg
Telefon (+43 7262) 551-0 • Fax (+43 7262) 551-267 399
E-Mail bh-pe.post@ooe.gv.at • www.bh-perg.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Mobile Behandlungsanlagen

Darunter werden Anlagen verstanden, die in der Verordnung BGBl. II Nr. 472/2002 angeführt sind. Es handelt sich dabei beispielsweise um Zerkleinerungsanlagen für mineralische Baurestmassen oder Holzabfälle. 

Mobile Behandlungsanlagen dürfen an einem gemäß der Genehmigung in Betracht 
kommenden Standort längstens sechs Monate durchgehend aufgestellt und betrieben 
werden. Details liefert das VwGH-Erkenntnis vom 16.11.2017, Ra 2015/07/0132. 

Zuständige Behörde für das Verfahren nach dem AWG 2002 ist der Landeshauptmann 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Perg • Dirnbergerstraße 11 • 4320 Perg
Telefon (+43 7262) 551-0 • Fax (+43 7262) 551-267 399E-Mail bh-pe.post@ooe.gv.at

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