Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99
E-Mail bh-se.post@ooe.gv.at • www.bh-steyr-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

volle Erziehung Minderjähriger, Obsorge

Egal, ob Eltern einfach ohne Trauschein zusammen leben wollen oder ob es zu einer Trennung oder Scheidung gekommen ist - Sie sollten wissen, welche Rechte und Pflichten sich daraus für Sie ergeben.

  • Manchmal wissen sich Eltern keinen Rat mehr
  • Manchmal macht man sich Sorgen um ein anderes Kind
  • Manchmal macht man sich Sorgen um ein Kind, für das man beruflich Verantwortung trägt,

Die Kinder- und Jugendhilfe Ihres Bezirkes weiß, wo Sie die für Sie passende Hilfe bekommen. Oder Sie wenden sich direkt an eine Familienberatungsstelle oder ein Kinderschutzzentrum. Von allen Stellen wird Ihre Sorge ernst genommen und Ihnen Möglichkeit zur Aussprache gegeben.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb der Kundenzeiten möglich.

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land • Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99E-Mail bh-se.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich