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Zeckenschutzimpfung (FSME) - Impfaktion 2023

Im Frühjahr 2023 werden vom Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft Freistadt wieder Impfungen gegen die durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung (FSME) angeboten.

Die Impfung:

  • Die Impfung ist ab dem 1. Lebensjahr möglich.
  • Bei Ungeimpften ist eine Grundimmunisierung notwendig, die aus 3 Teilimpfungen besteht (2 Teilimpf­ungen im Abstand von ca. 1-3 Monaten, die dritte innerhalb von 5-6 Monaten nach der 2. Teilimpfung).
  • Auffrischungsimpfungen sind alle 5 Jahre erforderlich, ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre.
  • Ausnahme: nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals nach 3 Jahren aufgefrischt.

Die Impfkosten:

Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr                                                 € 13,40

Jugendliche im 16. Lebensjahr                                                                        € 15,40

Personen ab dem 16. Lebensjahr                                                                   € 15,40

Die Impfkosten sind bei der Impfung in bar zu entrichten.

Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallsver­sicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt der Bauern) ersetzt werden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B. von der ÖGK € 4,50 pro Impfung).

FSME-Impfkosten-Sonderregelung für Minderjährige:

Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:

Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das 3. und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das 1. und 2. Kind geimpft wurde.

Hinweis: Für diese Kinder ist jedoch bei der Impfung der Kostenersatz von € 4,50 bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird aber gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet.

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