Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-eferding.ooe.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Luftfahrt

Zum Abflug und zur Landung von Luftfahrzeugen dürfen grundsätzlich nur Flugplätze benutzt werden.

Zum Abflug und zur Landung von Luftfahrzeugen dürfen grundsätzlich nur Flugplätze benutzt werden. Für Starts und Landungen außerhalb von Flugplätzen (Außenabflüge und Außenlandungen) ist eine Bewilligung des Landeshauptmannes erforderlich.

 

Für die Errichtung von zivilen Flugplätzen (Land- und Wasserflugplätzen) ist eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft erforderlich.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei der für den Fluglatz örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb dieser Kundenzeiten möglich.

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding • Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

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