Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
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Alkohol am Steuer

Die Alkoholgrenzen bzw. die mit einer Überschreitung dieser Grenzen verbundenen Rechtsfolgen hängen von der Art des Führerscheins bzw. der Führerscheinklasse oder Unterklasse ab, die zum Lenken des jeweiligen Fahrzeuges berechtigt.

Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen.
 

Das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ist verboten und hat verschiedene Rechtsfolgen (Strafverfahren und Entzugsverfahren).

Alkoholgrenzen

Grundsätzlich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut.

 

Die Grenze von 0,1 Promille gilt für

  • Mopedlenker vor Vollendung des 20. Lebensjahres
  • in Ausbildung befindliche Bewerber um einen Führerschein und deren Begleiter
  • Probeführerscheinbesitzer
  • Führerscheinbesitzer der Klasse F vor Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Lkw- und Busfahrer
  • Gefahrgutlenker
     

Wichtiger Hinweis


Der "Morgen danach" ist nicht zu unterschätzen. Obwohl man sich nüchtern fühlt, kann man noch einen Restalkohol im Blut haben. Beim Alkoholabbau helfen übrigens weder starker Kaffee noch ein Katerfrühstück oder sonstige "Promille-Killer". Der Körper hält sich an seine eigenen Regeln: Pro Stunde werden nur etwa 0,1 Promille abgebaut.
  

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