Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-eferding.ooe.gv.at

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Jagdprüfung (§ 38 Oö. Jagdgesetz i.V.m. der Jagdprüfungsverordnung)

Wenn Sie erstmalig die Ausstellung einer Jagdkarte beantragen, haben Sie den Nachweis der jagdlichen Eignung, beispielsweise durch Ablegung einer Prüfung, vor einer Prüfungskommission bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde zu erbringen.

Wenn Sie erstmalig die Ausstellung einer Jagdkarte beantragen, haben Sie den Nachweis der jagdlichen Eignung beispielsweise durch Ablegung einer Prüfung vor einer bei der Bezirksgruppe des Oö. Landesjagdverbandes, in deren Sprengel Sie Ihren Hauptwohnsitz haben,  eingerichteten Prüfungskommission zu erbringen (Jagdprüfung). Wenn Sie in Oberösterreich über keinen Hauptwohnsitz verfügen, können Sie die Jagdprüfung bei einer beliebigen Prüfungskommission in Oberösterreich ablegen. Für die Zulassung zur Jagdprüfung ist ein schriftlicher Antrag beim Oö. Landesjagdverband als Geschäftsstelle der Jagdprüfungskommission einzubringen.
 
Die Jagdprüfung besteht aus einem mündlichen Teil (Prüfungsgegenstände: Rechtsvorschriften, Kenntnis der gebräuchlichen Jagdwaffen, Wildhege und Jagdausübung, Erkennungsmerkmale und Lebensweise des wichtigsten heimischen Nutz- und Raubwildes, Wildökologie, Grundkenntnisse der Waldwirtschaft, jagdliche Fachausdrücke und Jagdgebräuche (Jagdhundehaltung sowie -führung, Behandlung des erlegten Wildes und Erste Hilfe bei Unglücksfällen) und einem praktischen Teil (Handhabung der Jagdwaffe).
 
Wenn Sie die mündliche Prüfung nicht bestehen, entfällt für Sie der praktische Teil der Prüfung. In diesem Fall können Sie nach Ablauf von sechs Monaten erneut die Jagdprüfung ablegen. Wenn Sie nur den praktischen Teil der Prüfung nicht bestanden haben, ist eine Wiederholung bereits nach Ablauf von drei Monaten möglich; bei einer Wiederholung nach 18 Monaten ist allerdings wieder die gesamte Prüfung und nicht nur der praktische Teil abzulegen.
 
Zur Vorbereitung auf die Jagdprüfung werden vom Oö. Landesjagdverband Kurse angeboten. Information über die Kursorte und über die Termine erhalten Sie beim Oö. Landesjagdverband unter der Telefonnummer (+43 7224) 200 83 oder auf der Homepage.


 

Voraussetzungen

  • Vollendung des 16. Lebensjahres zum vorgesehenen Prüfungstermin
  • Hauptwohnsitz im örtlichen Zuständigkeitsbereich jener Bezirksgruppe des Oö. Landesjagdverbandes bei der die Prüfungskommission eingerichtet ist oder kein Hauptwohnsitz in Oberösterreich

 

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass jene Personen, an welche ein Zivildienstbescheid ausgestellt wurde, für die Dauer von 15 Jahren ab Ausstellung des Zivildienstbescheides zur Führung einer Jagdwaffe in Ausübung der Jagd nicht berechtigt sind.

 

Allerdings kann die Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen für die Ausübung der Jagd mit Bescheid eine Ausnahme vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilen.

 

Rechtliche Grundlage

Oö. Jagdgesetz
Oö. Jagdprüfungsverordnung

 

Voraussetzungen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres spätestens drei Monate nach dem Prüfungstermin
  • Hauptwohnsitz im örtlichen Zuständigkeitsbereich jener Bezirksverwaltungsbehörde bei der die Prüfungskommission eingerichtet ist oder kein Hauptwohnsitz in Oberösterreich

Benötigte Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular

Kosten

14,30 Euro Stempelgebühr für den Antrag

180,00 Euro Jagdprüfungsgebühr

6,00 Euro Verwaltungsabgabe für das Jagdprüfungszeugnis

14,30 Euro Stempelgebühr für das Jagdprüfungszeugnis

 

Hinweis

Die Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben für das Jagdprüfungszeugnis sind nur bei erfolgreich abgelegter Jagdprüfung zu entrichten.

Wir weisen darauf hin, dass jene Personen, an welche ein Zivildienstbescheid ausgestellt wurde, für die Dauer von fünfzehn Jahren ab Ausstellung des Zivildienstbescheides zur Führung einer Jagdwaffe in Ausübung der Jagd nicht berechtigt sind.

 

Rechtliche Grundlage

  • Jagdprüfungsverordnung
  • Oö. Jagdgesetz

 

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding • Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

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