Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-eferding.ooe.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Fischerkarte (§§ 17, 18 Oö. Fischereigesetz)

Wenn Sie in Oberösterreich den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie eine gültige Fischerkarte und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und ...

Übt eine Bewirtschafterin bzw. ein Bewirtschafter den Fischfang nur in ihren bzw. seinen Fischwässern aus, ist diese bzw. dieser von der Entrichtung der oö. Jahresfischerkartenabgabe befreit.

Voraussetzung für die Erlangung einer Jahresfischerkarte ist

  • die Vollendung des 12. Lebensjahres,
  • der Nachweis der fischereilichen Eignung und
  • die Erklärung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, dass kein Verweigerungsgrund vorliegt. (Verweigerungsgründe sind: schwerwiegende Übertretungen, Verurteilung wegen eines gerichtlich strafbaren Verhaltens)

Kosten

21,00 Euro Stempelgebühren für die Jahresfischerkarte

35,00 Euro Verwaltungsabgabe

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Amtsstunden:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 07:00 bis 17:00 Uhr


Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb dieser Kundenzeiten möglich.

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding • Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich