Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at • www.bh-braunau.gv.at

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Abmelden eines Kraftfahrzeuges

Das zugelassene Fahrzeug kann vorübergehend oder endgültig bei der Zulassungsstelle eines Versicherers abgemeldet werden. Dabei ist es möglich, das Kennzeichen für höchstens 12 Monate reservieren zu lassen.

Benötigte Dokumente:

  • Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
  • Zulassungsbescheinigung
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht (wenn die Abmeldung nicht persönlich erfolgt)
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Kosten:

Es fallen keine Gebühren an.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr (Abt. Veterinärdienst am Dienstagnachmittag nur nach telefonischer Vereinbarung)
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at

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