Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at • www.bh-braunau.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Neuerungen für E-Scooter-Fahrer

Mit 1. Mai 2026 trat die 36. StVO-Novelle in Kraft und brachte wichtige Neuerungen für E-Scooter-Fahrer. Die Landesverkehrsabteilung Oberösterreich hat dazu einen Folder mit allen wichtigen Informationen erstellt.

E-Scooter gelten künftig offiziell als Fahrzeuge und müssen entsprechend ausgestattet sein. Vorgeschrieben sind unter anderem eine Bremse, eine Klingel oder Hupe, Rückstrahler vorne, hinten und seitlich sowie Blinker an den Lenkerenden. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind zusätzlich ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht erforderlich.

Neu ist auch die Absenkung der Alkoholgrenze auf 0,5 Promille. Für Jugendliche unter 16 Jahren gilt eine Helmpflicht. Außerdem darf ein E-Scooter nur mehr von einer Person benutzt werden, und der Transport von Gegenständen – etwa an der Lenkstange – ist nicht erlaubt. E-Scooter dürfen weiterhin überall dort fahren, wo Radverkehr zugelassen ist.

Alle Details und eine übersichtliche Darstellung finden Sie im Infofolder der Landesverkehrsabteilung (siehe Fotos und QR-Code).

Die wichtigsten Änderungen für E-Scooter-Fahrer auf einen Blick. (Quelle: LPD )

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr (Abt. Veterinärdienst am Dienstagnachmittag nur nach telefonischer Vereinbarung)
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Braunau • Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich