Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at • www.bh-braunau.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Ausstellung eines Duplikats vom Typenschein

Bei Verlust oder Diebstahl eines Typenscheins stellt der Generalimporteur ein Duplikat des Typenscheines aus. Dazu ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

Bei Verlust oder Diebstahl eines Typenscheins stellt der Generalimporteur ein Duplikat des Typenscheins aus. Dazu ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

Gleiches gilt bei Verlust oder Diebstahl eines Einzelgenehmigungsbescheids, wobei in diesem Fall das Duplikat beim Amt der Landesregierung zu beantragen ist.

Unbedenklichkeitsbescheinigung:

Die Bezirkshauptmannschaft (in Städten mit eigenem Statut: die Bundespolizeidirektion) stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Dazu reicht ein formloser Antrag.

Gebühren:

Pauschalgebühr für die Unbedenklichkeitsbescheinigung: 20,80 Euro

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Braunau • Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
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