Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at • www.bh-braunau.gv.at

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Duplikat eines Führerscheines

Mit der Ausstellung des neuen Führerscheins verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Er ist der Behörde abzuliefern oder von der Behörde einzuziehen.

Ein Führerschein-Duplikat kann bei jeder Führerscheinbehörde beantragt werden, unabhängig vom Wohnsitz. Mit der Ausstellung des neuen Führerscheins verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Er ist der Behörde abzuliefern oder von der Behörde einzuziehen.

Verlust oder Diebstahl des Führerscheines

  • Bei der nächsten Sicherheitsdienststelle ist unverzüglich Anzeige zu erstatten.
  • Die Bestätigung über die Anzeige berechtigt höchstens 4 Wochen ab dem Abhandenkommen des Dokumentes zum Lenken von Kraftfahrzeugen.
  • Bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion ist ein Duplikat zu beantragen.

Voraussetzungen für die Ausstellung des Duplikates:

  • Verlust oder Diebstahl
    Das Abhandenkommen des Führerscheins ist der Behörde glaubhaft zu machen.
  • Der Führerschein ist ungültig
    • behördliche Eintragungen sind unleserlich
    • das Lichtbild fehlt oder lässt den Besitzer bzw. die Besitzerin nicht einwandfrei erkennen
  • Auf dem alten Führerschein ist kein Platz mehr für weitere Eintragungen der Behörde
  • Ergänzende Eintragungen der Behörde sind aus rechtlichen Gründen nicht mehr zulässig (betrifft Führerscheine, die vor dem 1.1.1997 ausgestellt wurden)

Benötigte Unterlagen:

  • Führerscheinantrag
  • alter Führerschein; wenn dieser nicht vorgelegt werden kann:
    • Verlustbestätigung oder Diebstahlmeldung von der Polizeidienststelle)
  • ein Passfoto (35 x 45 mm Hochformat) vom Fotofachhandel
  • bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheines:
    • amtlicher Lichtbildausweis
  • bei zwischenzeitlicher Änderung des Namens, des akademischen Grades oder des Gesundheitszustandes (zB Erfordernis des Tragens einer Brille) sind gegebenenfalls weitere Urkunden im Original vorzulegen (zB Heiratsurkunde, Sponsionsurkunde, Arztgutachten nach § 8 FSG)

Gebühren:

Pauschalgebühr 49,50 Euro


Im Fall von Verlust und Diebstahl zusätzlich für die Bestätigung über den Verlust/Diebstahl:

  • Verwaltungsabgabe: 2,10 Euro

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Braunau • Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
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