Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnbergerstraße 11 • 4320 Perg
Telefon (+43 7262) 551-0 • Fax (+43 7262) 551-267 399
E-Mail bh-pe.post@ooe.gv.at • www.bh-perg.gv.at

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Meldepflicht beim Auffinden toter Wasser- und Greifvögel

Vogelgrippe bei Wildvögeln in Österreich.
In mehreren Bundesländern wurde in den vergangenen Wochen bei Wildvögeln Vogelgrippe nachgewiesen. So auch in Niederösterreich im Tierpark Haag, grenznah zu Oberösterreich. Rund um diesen Ausbruch wird daher ein Gebiet mit stark erhöhtem Risiko festgelegt, in welchem besondere Biosicherheitsmaßnahmen gelten wie Stallpflicht.

Die Vogelgrippe betrifft sowohl Wildvögel als auch Hausgeflügelbestände und kann zu großen Verlusten im Tierbestand führen.

Um den oberösterreichischen Geflügelbestand vor der Vogelgrippe bestmöglich zu schützen, wurden vom Gesundheitsministerium Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt.

Dabei handelt es sich um die folgenden Gemeinden:

Im Bezirk Perg:                                             Im Bezirk Steyr-Land:
- Baumgartenberg                                         - Dietach
- Mauthausen                                                Im Bezirk Linz-Land:
- Mitterkirchen im Machland                       - Enns
- Naarn im Machland                                    - Kronstorf
- Saxen

Die Stadt Steyr

 

In diesen Gebieten gilt Stallhaltungspflicht für Geflügelbetriebe. Geflügel muss in Stallungen oder in geschlossenen Haltungseinrichtungen gehalten werden, die zumindest oben abgedeckt sind.

Für Betriebe oder private Haltungen mit weniger als 50 Stück Geflügel gibt es eine Ausnahme von der Stallhaltepflicht, wenn Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.

Für alle Betriebe gilt, dass das Geflügel vor einer Infektion durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders geschützt werden muss.

Das gesamte restliche Bundesland Oberösterreich gilt als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko. In diesen Gebieten gilt keine Stallhaltungspflicht. Die Einhaltung besonderer Biosicherheitsmaßnahmen ist für Geflügelhaltungen vorgeschrieben, damit der Bestand vor der Vogelgrippe bestmöglich geschützt werden kann. 

Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden.

Tot aufgefundene Vögel, insbesondere Wasservögel und Greifvögel sind dem Amtstierarzt der BH Perg zu melden.

Kontakt:

Bezirkshauptmannschaft Perg, Dirnbergerstraße 11, 4320 Perg

Veterinärdienst: Telefon (+43 7262) 551-67500.

 

Außerhalb der Dienstzeiten ersuchen wir über die Landeswarnzentrale, Telefonnummer 130 mit der Rufbereitschaft der Bezirkshauptmannschaft Perg Kontakt aufzunehmen.

 

Herzlichen Dank für ihre Mithilfe!

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Perg • Dirnbergerstraße 11 • 4320 Perg
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