Die Vogelgrippe betrifft sowohl Wildvögel als auch Hausgeflügelbestände und kann zu großen Verlusten im Tierbestand führen.
Um den oberösterreichischen Geflügelbestand vor der Vogelgrippe bestmöglich zu schützen, wurden vom Gesundheitsministerium Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt.
Dabei handelt es sich um die folgenden Gemeinden:
Im Bezirk Perg: Im Bezirk Steyr-Land:
- Baumgartenberg - Dietach
- Mauthausen Im Bezirk Linz-Land:
- Mitterkirchen im Machland - Enns
- Naarn im Machland - Kronstorf
- Saxen
Die Stadt Steyr
In diesen Gebieten gilt Stallhaltungspflicht für Geflügelbetriebe. Geflügel muss in Stallungen oder in geschlossenen Haltungseinrichtungen gehalten werden, die zumindest oben abgedeckt sind.
Für Betriebe oder private Haltungen mit weniger als 50 Stück Geflügel gibt es eine Ausnahme von der Stallhaltepflicht, wenn Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
Für alle Betriebe gilt, dass das Geflügel vor einer Infektion durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders geschützt werden muss.
Das gesamte restliche Bundesland Oberösterreich gilt als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko. In diesen Gebieten gilt keine Stallhaltungspflicht. Die Einhaltung besonderer Biosicherheitsmaßnahmen ist für Geflügelhaltungen vorgeschrieben, damit der Bestand vor der Vogelgrippe bestmöglich geschützt werden kann.
Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden.
Tot aufgefundene Vögel, insbesondere Wasservögel und Greifvögel sind dem Amtstierarzt der BH Perg zu melden.
Kontakt:
Bezirkshauptmannschaft Perg, Dirnbergerstraße 11, 4320 Perg
Veterinärdienst: Telefon (+43 7262) 551-67500.
Außerhalb der Dienstzeiten ersuchen wir über die Landeswarnzentrale, Telefonnummer 130 mit der Rufbereitschaft der Bezirkshauptmannschaft Perg Kontakt aufzunehmen.
Herzlichen Dank für ihre Mithilfe!
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